Bundestagswahl 2025: Die Vorbereitungen in Bayerns Kommunen laufen

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Die Bundestagsneuwahl 2025 wirft ihre Schatten voraus: Bayerns Kommunen müssen sich auf kürzere Fristen und einen erhöhten Bedarf an Wahlhelfern einstellen. Nach der Wahl könnte es zudem Unklarheiten geben. © IMAGO / Wolfilser

Bayerns Kommunen bereiten sich auf die Bundestagsneuwahl 2025 vor. Kürzere Fristen und ein erhöhter Bedarf an Wahlhelfern stellen sie vor Herausforderungen.

München – Die Vorbereitungen für die Bundestagsneuwahl, die für den 23. Februar 2025 angesetzt ist, sind in den bayerischen Gemeinden bereits in vollem Gange. Die zuständigen Behörden stehen vor der Herausforderung, die kürzeren Fristen und den damit verbundenen straffen Zeitplan zu bewältigen. „Viele Schritte, die sonst nacheinander durchgeführt werden, erledigen wir nun gleichzeitig“, erklärte eine Sprecherin des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR).

Bundestagswahl 2025: Große Herausforderungen für Bayerns Kommunen

Bereits in der ersten Novemberwoche hat das KVR Räumlichkeiten für die Auszählung der Briefwahlstimmen für mehrere potenzielle Wahltermine reserviert. „Da der Wahltermin am 23. Februar 2025 so gut wie feststeht, können nun konkrete Verträge geschlossen werden.“ In München sind zudem etwa 7.700 Wahlhelfer erforderlich. Um diese zu mobilisieren, ist in Kürze eine Werbekampagne geplant.

Die größte Herausforderung der vorgezogenen Wahl besteht für die Parteien darin, dass sie ihre Kandidaten schneller nominieren und ihre Wahlvorschläge einreichen müssen. Dies wird auch vom Landesamt für Statistik in Fürth hervorgehoben, wo die Landeswahlleitung ansässig ist. Sollten die Fristen vom Bundesinnenministerium so stark verkürzt werden wie bei der letzten vorgezogenen Bundestagsneuwahl 2005, wäre der 20. Januar 2025 der letzte Termin zur Einreichung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge.

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Schwierige Aufgabe vor allem für kleinere Parteien – Briefwähler haben weniger Zeit

Bis zu diesem Datum müssen die Parteien laut Landesamt teilweise noch Aufstellungsversammlungen abhalten. Insbesondere kleinere Parteien stehen vor der Herausforderung, noch Unterstützungsunterschriften für die Einreichung von Landeslisten zu sammeln - in Bayern sind 2.000 erforderlich.

Wähler müssen sich darauf einstellen, dass sie für die Briefwahl deutlich weniger Zeit haben werden als bei früheren Wahlen. Auch hier werden die Fristen voraussichtlich entsprechend angepasst. Konkrete Termine stehen noch nicht fest.

Die Stadt Augsburg geht davon aus, dass der Druck der Wahlzettel erst etwa drei Wochen vor dem Wahltermin beginnen kann. Die ersten Planungen für die Bundestagswahl in Augsburg begannen bereits im Sommer und werden nun aufgrund der politischen Entwicklungen intensiviert, wie ein Sprecher mitteilte. Das Tempo muss nun gesteigert werden. Ein Aufruf zur Gewinnung der benötigten rund 1.500 Wahlhelfer soll in Kürze gestartet werden.

Viele Wahlhelfer werden noch benötigt – Zusätzlicher Aufwand durch Briefwähler

Auch in Nürnberg haben die ersten Vorbereitungen für die Bundestagswahl bereits nach der Europawahl im Juli begonnen. Es wird immer schwieriger, kurzfristigen Personalbedarf zu decken, sagte ein Sprecher. Zudem werden noch etwa 6.000 Wahlhelfer benötigt.

Im Vergleich zu 2005 erwarten die Gemeinden ein deutlich höheres Aufkommen an Briefwählern. In München beispielsweise stieg der Anteil der Briefwähler von 28 Prozent im Jahr 2005 auf über 64 Prozent bei der Bundestagswahl 2021. Der erwartet hohe Anteil an Briefwählern bedeutet für die Gemeinden einen zusätzlichen Aufwand, der in kurzer Zeit bewältigt werden muss.

Bundestagswahl 2025: Lange Unklarheit nach Abgabe der Stimmen möglich

Nach der Wahl könnten die Bürger in Bayern laut Landeswahlleitung vorerst im Unklaren darüber sein, wer als Direktkandidat eines bayerischen Wahlkreises in den Bundestag einzieht. Im Gegensatz zur Bundestagswahl 2021 wird der Landeswahlleiter für das vorläufige Ergebnis zunächst nur die Mehrheiten und nicht die gewählten Kandidaten nachweisen, teilte eine Sprecherin mit.

Um festzustellen, wer sicher in den Bundestag einzieht, muss die Bundeswahlleiterin zunächst die erforderliche Zweitstimmendeckung berechnen - also wie viele Sitze auf eine Landesliste einer Partei entfallen. Eine weitere Folge: Die Kreiswahlleiter stellen nicht mehr fest, welche Wahlkreisbewerber als gewählt gelten und benachrichtigen auch keine Gewählten mehr.

Dies ist auf die Wahlrechtsreform zurückzuführen. Sie sieht unter anderem die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete und den Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Damit ist für die Zahl der Sitze im Parlament allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend - auch dann, wenn sie mehr Direktmandate geholt hat. In diesem Fall gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.

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