Bundestagswahl 2025 in Bayern: Alle Infos zu Wahlberechtigung und Möglichkeiten der Stimmabgabe
Am 23. Februar wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Bei der Stimmabgabe müssen auch Wähler in Bayern einiges beachten. Ein Überblick.
München – Nasskaltes Winterwetter und dazu Wahlkampf. Die Bundestagswahl 2025 wirft zum Jahresstart ihren Schatten voraus. Nur noch wenige Wochen sind zu gehen, bevor die vorgezogene Neuwahlen nach dem Ampel-Aus am 23. Februar stattfinden. An diesem Tag sind in Bayern mehr als neun Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Doch wann erhalten Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung und welche Wahlmöglichkeiten gibt es? Alles Wichtige zur Stimmabgabe in Bayern im Überblick.

Bürgerinnen und Bürger in Bayern erhalten Wahlbenachrichtigung bis Anfang Februar
Anders als bei den Bundestagswahlen zuvor müssen alle notwendigen Vorbereitungen in kürzerer Zeit getroffen werden. Dazu gehört auch das Versenden der Wahlbenachrichtigungen an die Bürgerinnen und Bürger. „Alle Wahlberechtigten, die die Gemeinden bis zum 12. Januar 2025 in die Wählerverzeichnisse aufgenommen haben, erhalten nun (spätestens) bis zum 2. Februar die amtliche Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2025“, erklärt das Bayerische Landesamt für Statistik dazu.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollenden werden. Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben zum Wahlamt der Gemeinde und zum Wahllokal beziehungsweise Abstimmungsraum, einschließlich Angaben zur Barrierefreiheit.
Darüber hinaus wird erläutert, wie ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden kann. Wer seine Wahlbenachrichtigung bis zum 2. Februar nicht erhalten hat, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen.
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Diese Möglichkeiten zur Stimmabgabe gibt es bei der Bundestagswahl in Bayern
Bei der Stimmabgabe haben Wählerinnen und Wähler in Bayern drei Möglichkeiten zur Auswahl: die Wahl an der Wahlurne, die Briefwahl und die Briefwahl an Ort und Stelle. Dabei gilt es Folgendes zu beachten:
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Wahl im Wahllokal
Die Wahllokale haben am Wahltag (23. Februar) von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Stimmberechtigte sollten neben ihrem Ausweis auch ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen.
Briefwahl
Für die Briefwahl muss zunächst ein Antrag für einen Wahlschein gestellt werden. Das Formular dazu findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Alternativ kann der Antrag auch online, per E-Mail oder mündlich bei der Gemeinde gestellt werden. Informationen dazu sind in der Wahlbenachrichtigung enthalten.
„Wenn die Wahlberechtigten sich die Unterlagen zusenden lassen, können sie etwa ab 10. Februar mit dem Erhalt der Wahlbriefunterlagen rechnen.“ teilt der Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl mit.
Damit die Stimme berücksichtigt wird, muss der Wahlbrief spätestens am 23. Februar um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle der Gemeinde vorliegen. Wähler sind selbst dafür verantwortlich, ihren Wahlbrief möglichst bald nach Erhalt ihrer Unterlagen zurücksenden. Wenn es knapp wird, kann der Brief auch bei der Gemeinde direkt eingeworfen werden.
Briefwahl an Ort und Stelle
Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde abholen, können die Briefwahl dort – also an Ort und Stelle – vornehmen.
Die verschlossenen Wahlbriefe werden anschließend von der Gemeinde bis zur Auszählung am Wahlsonntag sicher verwahrt.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik
Jeder Wahlberechtigte kann nur einmal und nur persönlich wählen. Eine Vertretung ist laut dem Landesamt für Statistik nicht möglich. Ausnahmen gibt es nur für Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind.
Bundestagswahl 2025: Diese Regeln gelten bei der Wahl im Ausland
Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, dürfen bei der Bundestagswahl im Februar abstimmen. Dazu müssen all diejenigen, die nicht in Bayern gemeldet sind, zunächst einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bei ihrer letzten Heimatgemeinde stellen. Dieser Antrag kann noch bis zum 2. Februar gestellt werden.
Etwaige Briefwahlunterlagen werden dann an die gewünschte Adresse im Ausland verschickt – falls nötig auch per Luftpost. Auch hierbei gilt, dass die Wahlbriefe spätestens bis 18 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle der Gemeinde vorliegen müssen, damit die Stimme gezählt werden kann.
Die Auslandsvertretungen halten Informationen für Auslandsdeutsche zur Beteiligung an der Wahl bereit. Vor allem in außereuropäischen Ländern bieten sie vielfach die Nutzung des amtlichen Kurierweges für den Versand der Briefwahlunterlagen und für die Rücksendung der Wahlbriefe vom Ausland nach Deutschland an.
Für Bürgerinnen und Bürger, die in Bayern gemeldet sind und sich vorübergehend im Ausland aufhalten, gelten die gleichen Voraussetzungen, wie bei der Briefwahl innerhalb Deutschlands. Das bedeutet, dass auch sie einen Wahlschein beantragen müssen, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl im Ausland erhalten Wähler auch auf der Seite der Bundeswahlleiterin. (jr)