Gemeinden nicht zuständig: Bürger müssen sich selbst vor Starkregen schützen
Nach dem Starkregenunwetter Anfang Juni fordern in Fischbachau viele Betroffene Schutzmaßnahmen durch die Gemeinde. Doch die ist nicht zuständig, erklärt Bauamtsleiter Joseph Soyer im Interview.
Fischbachau – Wer kein natürliches Gewässer vor der Haustür hat, für den war der Hochwasserschutz bis dato eher ein ab㈠straktes Thema. Doch die jüngsten Unwetter mit Starkregen haben eindrucksvoll gezeigt, dass Sturzfluten keineswegs auf existierende Bäche oder Flüsse beschränkt bleiben müssen. So brachen die Wassermassen am 3. Juni derart massiv über Wörnsmühl und Teile Hundhams herein, dass auch fernab von der Leitzach Straßen und Grundstücke überschwemmt sowie Häuser stark beschädigt wurden (wir berichteten). Doch wer ist eigentlich für den Schutz vor solchen Gefahren verantwortlich? Viele Bürger sind der Meinung, die Gemeinde. Doch der Fischbachauer Bauamtsleiter Joseph Soyer muss diese Hoffnung enttäuschen, wie er im Interview mit unserer Zeitung erklärt.
Herr Soyer, wie groß ist die Verunsicherung der Bürger in Sachen Hochwasserschutz nach den jüngsten Starkregenereignissen in Fischbachau?
Vor allem die direkt Betroffenen des Unwetters Anfang Juni sind verständlicherweise aufgebracht und wollen wissen, was die Gemeinde zu tun gedenkt, um sie zukünftig besser vor solchen Ereignissen zu schützen. Nach der jüngsten Berichterstattung, die leider in Teilen etwas missverständlich war, wurden erneut Hoffnungen und Begehrlichkeiten geweckt. Diese Forderungen können wir aber nach wie vor nicht erfüllen.

Können Sie für Aufklärung sorgen?
Ja. Anders als beim Hochwasserschutz an Fließgewässern, wo die Zuständigkeit zwischen Gemeinde und Wasserwirtschaftsamt durch das Wasserhaushaltsgesetz und das Bayerische Wassergesetz klar geregelt ist, fehlt im öffentlichen Recht eine Regelung zum Umgang mit wild abfließendem Oberflächenwasser, sodass dieses dem Privatrecht unterliegt. Das Problem ist, dass das Hochwasser hier durch Starkregen entsteht, den die gesättigten Böden nicht mehr aufnehmen können. Dann fließt das Wasser in wilden Bächen unkontrolliert ab und sammelt sich jeweils am tiefsten Punkt. So hat sich am 3. Juni etwa die Gemeindeverbindungsstraße nach Effenstätt durch das vom Auerberg kommende Wasser in einen reißenden Strom verwandelt. Das ist aber eben kein Gewässer dritter Ordnung, für das die Gemeinde in Sachen geregelter Abfluss und damit eben auch Hochwasserschutz zuständig wäre.
Aber wie sieht es mit dem Sturzflutrisikomanagement aus? An diesem Projekt ist ja auch die Gemeinde Fischbachau beteiligt?
Das ist richtig. Allerdings geht es dabei nicht um die Umsetzung von Schutzmaßnahmen durch die Kommunen, sondern darum, die Bürger in erster Linie zum Eigenschutz zu bewegen. Der Freistaat fördert diese sogenannten Integralen Sturzflutrisikomanagementkonzepte, um die Bürger zu sensibilisieren und aufzuzeigen, woher wie viel Gefahr droht und welche Wassermassen entstehen können. Die Gemeinde Fischbachau lässt aktuell ein Konzept für die Ortsteile Hundham und Lehen/Ried erstellen. Wie es Kreisbrandrat Anton Riblinger im besagten Artikel Ihrer Zeitung dargestellt hat, gehören Eigenschutzmaßnahmen wie beispielsweise Dammbalken zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten jedes Grundstückseigentümers gemäß § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz. Darauf verweisen wir auch in unseren aktuell zahlreichen Gesprächen mit Bürgern, die im Rathaus ihre Forderungen vortragen.
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sg