Bauausschuss bessert nach: Dachterrassen auf Garagen künftig doch möglich

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Dachterrassen lassen sich auf Garagen gut verwirklichen - jetzt auch in Miesbach.(Symbolbild). © dpa

Der Miesbacher Bauausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung auf einige seiner jüngeren Entscheidungen reagiert und deshalb die Ortsgestaltungssatzung geändert.

Konkret geht es um den mehrfachen Wunsch von Bauwerbern, auf Garagen mit einem Flachdach eine Dachterrasse zuzulassen. Bislang schloss die Satzung eine solche bauliche Nutzung aus.

Wie Bürgermeister Gerhard Braunmiller (CSU) zusammenfasste, habe der Ausschuss zuletzt immer wieder Ausnahmen in dieser Richtung zugelassen. Dieser Häufigkeit bei den Entscheidungen wolle man nun Rechnung tragen.

Miesbach: Bauausschuss entscheidet weiter

Wie Johannes Löw vom Miesbacher Bauamt ausführte, könne der Bauausschuss auch künftig entscheiden, ob eine Dachterrasse im konkreten Fall möglich sein soll. Generell brauche es eine überzeugende Einbindung. Fixe Kriterien, wie sie Michael Lechner (FL) angeregt hatte, sind laut Löw jedoch nicht hilfreich, da jedes Haus und auch jede Lage anders und daher individuell zu bewerten sei.

Miesbacher Bauausschuss: Problemfall Grenzgaragen

Ausgenommen davon sind jedoch sogenannte Grenzgaragen, wie Löw betonte – und zwar aus baurechtlicher Sicht. Der Grund: Eine Dachterrasse löst das Erfordernis von Abstandsflächen aus, was bei einer Garage auf der Grundstücksgrenze jedoch nicht umsetzbar ist.

Der Bauausschuss stimmte der Änderung der Ortsgestaltungssatzung geschlossen zu. Für Braunmiller eine gute Entscheidung. So könne man künftig Dachterrassen im Rahmen der Satzung zulassen, ohne komplett gegen sie stimmen zu müssen. ddy

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