Neuer Vorstoß: Miesbach bleibt bei Wettbüro hart
Gaststätte oder doch nur ein Laden? In dieser Frage waren sich die Stadt Miesbach und das Landratsamt bei der Genehmigung einer beantragten Wettannahmestelle nicht einig. Die Genehmigungsbehörde kassierte das Veto der Kreisstadt. Doch nun zeigt sich: Man lag dort nicht so verkehrt.
Ist es ein Lokal im Sinne des Gaststättenrechts oder ein einfaches Ladengeschäft? Diese Frage steht hinter dem Antrag der Wettannahmestelle an der Frühlingstraße in Miesbach, mit der sich vor Kurzem der Bauausschuss zu befassen hatte. Die Entscheidung fiel dem Gremium diesmal leicht, zumal man sich mit Blick auf die Vorgeschichte in der eigenen Auffassung bestätigt sah.
Alles begann mit dem Antrag auf Umnutzung im Mai 2022. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung: Handelt es sich – wie beantragt – um eine einfache Wettannahmestelle und damit um ein Ladengeschäft? Oder ist es ein Wettbüro mit Aufenthaltsangebot und damit eine Vergnügungsstätte? Der Bauausschuss ging damals von einem Wettbüro aus und versagte das gemeindliche Einvernehmen. Denn die Einstufung als Vergnügungsstätte im Sinne des Gaststättenrechts hatte zur Folge, dass ein strengerer Stepplatzschlüssel gilt. Das Wettbüro hätte einen weiteren Stellplatz nachweisen müssen, was es aber nicht konnte.
Doch das Landratsamt war als Genehmigungsbehörde anderer Auffassung und ersetzte kurzum die Entscheidung der Stadt. Es ging von einer einfachen Wettannahmestelle aus. Die Folge: Der Laden durfte den Betrieb aufnehmen. Da halfen auch die Einwände aus dem Miesbacher Rathaus nichts.
Anpassung der Öffnungszeiten gewünscht
Doch damit nicht genug. Dieses Jahr im April ging ein neuerlicher Antrag ein. Diesmal geht es um eine „Anpassung der Öffnungszeiten“ – und zwar bis 3 Uhr morgens. Die Stadtverwaltung sah sich in ihrer Bewertung bestätigt, lehnte den Vorstoß auf dem Verwaltungsweg ab und teilte dies dem Landratsamt mit – inklusive des einschlägigen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Außerdem verwies man auf die Ausstattung mit Monitoren, was darauf schließen lasse, dass dort Sportereignisse live verfolgt werden können, was einem erweiterten Aufenthaltsangebot entspreche. Dies unterstrichen auch Beschwerden aus der Nachbarschaft, die von langen Aufenthalten der Kunden berichteten.
In der Folge zog der Betreiber diesen Antrag zurück und beantragte nun eine Teilumwandlung in eine Gaststätte, über die erneut der Bauausschuss zu entscheiden hatte. Das Gremium war sich schnell einig, auch diesen Vorstoß einstimmig abzulehnen. Der Grund: Auch im Rahmen einer Teilumnutzung wird wieder ein weiterer Stellplatz fällig. Die ebenfalls beantragte Ablöse lehnte der Ausschuss ebenfalls ab, weil man in der Innenstadt nicht auf Stellplätze verzichten könne.
Mehr Kontrollen gewünscht
Bei den Ausschussmitgliedern war der Ärger über das ersetzte Einvernehmen immer noch spürbar. „Es ist dreist, der Stadt so in den Rücken zu fallen“, stellte Hedwig Schmid (SPD) fest. „Das Landratsamt muss doch die VGH-Rechtsprechung kennen.“ Michael Lechner (FL) ergänzte, dass man Tag und Nacht in den Laden könne. Bürgermeister Gerhard Braunmiller (CSU) will sich deshalb dafür einsetzen, das Landratsamt anzuhalten, öfter mal das Einhalten des genehmigten Rahmens zu kontrollieren.
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ddy