Cannabis-Club im Landkreis Miesbach geplant: Antragsteller bayernweit unter den ersten zehn
Unter Bayerns ersten zehn Anträgen auf eine Anbauvereinigung stammt einer aus dem Landkreis Miesbach. Details dazu sind noch unklar – die Prüfung läuft.
Landkreis – Große Plantagen sind zwar noch nicht zu sehen, doch auch im Landkreis gibt es Bemühungen um einen Cannabis Social Club. Seit dem 1. Juli dürfen Anbauvereinigungen gegründet werden. Damit sie Cannabis anbauen dürfen, müssen die Vereinigungen aber vorher beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Genehmigung einholen. In ganz Bayern sind erst zehn Anträge eingegangen – einer davon aus dem Landkreis, wie das LGL auf Nachfrage mitteilte. Öffentlich im Vereinsregister einsehbar sind Cannabis Social Clubs in der Regel erst nach erfolgreicher Gründung. Auf der Liste, die zentral vom Amtsgericht München geführt wird, findet sich mit Ausnahme eines medizinischen Vereins noch kein entsprechender Club. Details zur neu geplanten Vereinigung sind deshalb noch nicht bekannt geworden.
Der Antrag auf Erlaubnis für den Cannabis-Anbau muss online gestellt werden. Dabei fordert das LGL zahlreiche Daten und Unterlagen an: unter anderem die Kontaktdaten der Vorsitzenden, Führungszeugnisse und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Außerdem müssen die Vereinigungen beim Amtsgericht eingetragen sein und einen Präventionsbeauftragten ernennen, der eine Suchtpräventionsschulung absolvieren muss. „Teil der dann folgenden eingehenden inhaltlichen Prüfung des Antrags wird stets auch eine Vor-Ort-Begehung sein“, teilte eine Sprecherin des LGL mit. Zu dieser Begehung werden auch das Gesundheitsamt und die Kommune, in der der Club gegründet werden soll, eingeladen. Nur so könne verifiziert werden, ob die Angaben im Antrag, beispielsweise zur genauen Lage der Anbauflächen und zu Sicherungsmaßnahmen, auch mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen und im Einzelfall ausreichend sind.
Zentrale Kontrolleinheit kann auch Stichproben durchführen
Eingehende Anträge muss das LGL nach dem Cannabisgesetz innerhalb von drei Monaten prüfen. Die Bearbeitungsdauer sei jedoch auch von der Vollständigkeit und Anzahl der eingehenden Anträge abhängig. „Bislang ist nicht absehbar, wie der Umfang der Antragsverfahren ausfallen wird“, sagte die Sprecherin. Zudem müssten auch Polizei und Kommunen in das Genehmigungsverfahren eingebunden werden. Wird der Anbau genehmigt, finden einmal im Quartal unangekündigte Kontrollen statt. „Möglich sind darüber hinaus anlassbezogene zusätzliche Kontrollen.“ Zuständig dafür ist die gleiche zentrale Kontrolleinheit beim LGL, die auch die Erlaubnisverfahren abwickelt.

Anders als bei den Anbauvereinigungen ist für die Ahndung von besitz-, konsum- und eigen㈠anbaubezogenen Ordnungswidrigkeiten das Landratsamt zuständig. Übernommen wird diese Aufgabe seit 1. April vom Fachbereich Sicherheit, Kommunales und Katastrophenschutz, bestätigt Sprecherin Theresa Andrich. „Etwaiges ordnungswidriges Verhalten wird in der Regel von den Polizeidienststellen festgestellt und in Form einer Ordnungswidrigkeitsanzeige an unser Haus übermittelt.“
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Auch das Landratsamt selbst könne als Kreisverwaltungsbehörde im Rahmen der Zuständigkeit „eigenständig Kontrollmaßnahmen durchführen“, sagt Andrich. In der Praxis passiert das aber nicht: „Aktuell ist dies innerhalb der zentralen Bußgeldstelle personell nicht möglich.“ Übersandt worden seien den Mitarbeitern bisher zwei Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Beide mussten aber aufgrund zu geringer Beweislast eingestellt werden, erklärt die Sprecherin. Zum Problem geworden ist das Thema im Landkreis aber bisher ohnehin nicht. Andrich sagt, auch Nachfragen von Bürgern habe es innerhalb der zentralen Bußgeldstelle bisher nicht gegeben. sf / nap