Rottacher (23) wegen Kinderpornografie und Nötigung zu Bewährung verurteilt
Nach drei Prozesstagen am Miesbacher Amtsgericht ist ein 23-jähriger Rottacher zwei Jahren auf Bewährung und weiteren Auflagen verurteilt worden.
Rottach-Egern – Nach drei Prozesstagen ist jetzt das Urteil gegen einen 23-jährigen Rottacher gesprochen worden. Er erhielt eine Bewährungsstrafe und eine Reihe von Auflagen. Laut Anklage soll er über einen Zeitraum von mehreren Jahren minderjährige Mädchen im Alter zwischen elf und 16 Jahren im Internet aufgefordert haben, ihm Nacktfotos zu schicken und intime Handlungen an sich vorzunehmen. Auch soll er anstößige Bilder von sich an die Opfer geschickt haben. Kamen die Mädchen seinen Forderungen nicht nach, soll er sie mit massiven Drohungen unter Druck gesetzt haben.
Angeklagter gibt ehemaligem Mitbewohner die Schuld
Die Polizei hatte bei der Auswertung von vier Mobiltelefonen auch kinderpornografisches Material sichergestellt, ebenso die Chatverläufe, die das immer gleiche Schema dokumentierten, nach dem der heute 23-Jährige vorgegangen war. Nach vorgegaukelter Verliebtheit war er in seinen Forderungen schnell direkt geworden.
Der Angeklagte selbst hatte während der Verhandlung wenig zur Erhellung beigetragen und schon anfangs eine Art Trauma aus der Kindheit angeführt, das sein Gedächtnis stark beeinträchtige (wir berichteten). Eine Erklärung hatte er dennoch parat: Er habe zur Tatzeit in einer Wohngruppe gelebt und einem Mitbewohner häufiger seine Handys zur Mitnutzung überlassen. Eines der Telefone habe ihm dieser nie zurückgegeben. Angesichts der immer gleichen Vorgehensweise und Diktion stufte das Gericht diese Version aber als kaum glaubhafte Schutzbehauptung ein.
Rottacher drohte mit Mord an Angehörigen
Eine zur Tatzeit 13-Jährige aus Freiburg wurde als Zeugin geladen. Ihre Angst vor dem Angeklagten war so groß, dass sie erst zur Aussage imstande war, nachdem dieser den Saal verlassen hatte. Er hatte sich zuvor noch diffus an eine „Scheißaktion“ im Zusammenhang mit diesem Fall erinnern können. Auch das Opfer konnte sich dann nur in Teilen an den Kontakt erinnern. Auch sie mutmaßte, eine Mitbewohnerin habe ihr Handy mitbenutzt und sich möglicherweise heimlich an den Chats beteiligt – was Richter Klaus-Jürgen Schmid ihr angesichts eines „Liebes-Chats“ aber nicht abnahm.
Deutlich wurde jedoch, wie der Angeklagte ihr zusetzte, als die 13-Jährige seine Forderungen abwies: Er kündigte ihr Gewalt und den Tod einer Angehörigen an. Die übrigen sechs Fälle wurden mittels des Verlesens der Chats und der Befragungen durch die Polizei behandelt. Die Befragung durch die Jugendgerichtshelferin – einen Termin hatte der Angeklagte sausen lassen – zeigte viele Schwierigkeiten und Brüche im Leben des 23-Jährigen.
Angeklagter zeigt keine Reue und Einsicht
Die Staatsanwältin vermisste bei dem Angeklagten jede Reue und Einsicht. Die Vielzahl der Taten dokumentiere ein erhebliches Drohpotenzial und ein „enorm entwürdigendes und frauenverachtendes Vorgehen“. Die Chats hätten „erschütternden und scheußlichen Inhalt“, urteilte auch der Verteidiger, der eine Vollzugsstrafe aber nicht für sinnvoll hielt. Sein Mandant müsse von dem Missbrauch sozialer Medien weg ins reale Leben finden.
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Das Schöffengericht verhängte schließlich eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren zur Bewährung sowie einen zweiwöchigen Warnschuss-Arrest, außerdem als Auflagen eine Therapie für Gewalt- und Sexualstraftäter, Termine bei der Schuldnerberatung, 20 Sozialstunden und die Auflage, sich eine Arbeit in Vollzeit zu suchen.