Prozessfortschritte in Miesbach: Vorwürfe von Kinderpornografie und sexueller Nötigung

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Das Amtsgericht Miesbach beschäftigt sich mit den Vorwürfen der Kinderpornografie und sexueller Nötigung. © Thomas Plettenberg

Die Analyse von vier Mobiltelefonen hat im Prozess eines Rottachers, der vor dem Amtsgericht Miesbach verhandelt wird, einige Informationen geliefert.

Rottach-Egern – Mehrfach soll ein heute 22-Jähriger minderjährige Mädchen auf einer Chatplattform kontaktiert, belästigt und zu intimen Handlungen aufgefordert haben. Jetzt steht der Mann unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, sexueller Nötigung, Bedrohung und Besitz sowie Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vor Gericht. Der Angeklagte selbst gab an, unter einem Trauma zu leiden, das sein Erinnerungsvermögen stark einschränke (wir berichteten).

Der zweite Prozesstag in der Sache begann mit dem Bericht eines Experten für Computerkriminalität. Dieser hatte vier Mobiltelefone des Angeklagten ausgewertet. Auf zweien davon sei kinderpornografisches Material gefunden worden, sagte der Sachverständige. Möglicherweise könnten Bilddateien aus Chatgruppen stammen, denn der Rottacher sei Mitglied in drei Chatgruppen mit teils mehreren tausend Nutzern gewesen. Auch einige relevante Chatverläufe hätten sich auf den Handys gefunden, worin der Angeklagte etwa mit der Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet gedroht habe.

An welche Fälle er sich denn explizit erinnern könne, versuchte sein Verteidiger in diesem grundlegenden Punkt Klarheit zu schaffen. Sein Mandant konnte sich entsinnen, dass er während einer von März 2017 bis März 2018 währenden Beziehung intime Fotos von seiner damaligen Freundin gemacht hatte, allerdings entgegen dem Vorwurf der Anklage mit deren Einverständnis.

Drohungen per Chat

Nach Beendigung der Beziehung habe er zwar gedroht, die Bilder zu veröffentlichen, die Drohung aber nicht wahrgemacht. Laut Anklage soll er mit der Drohung versucht haben, von der damals 16-Jährigen weitere Nacktbilder zu erpressen. Diese habe daraufhin Anzeige erstattet.

An den Kontakt mit einer 14-Jährigen im Sommer 2019 konnte sich der 22-Jährige nach seinen Angaben nicht erinnern. Doch im Verlauf eines schier endlosen Chats hatte der Chatpartner immer hartnäckiger auf entsprechende Fotos seitens der 14-Jährigen gedrungen. Schließlich hatte es diese mit der Angst bekommen und tatsächlich ein Bild geschickt. Der Angeklagte soll ihr auch illegale pornografische Bilder zugeschickt haben.

Noch massiver soll er einer 13-Jährigen zugesetzt haben, die zur Tatzeit in einer Betreuungseinrichtung lebte. Er soll das Mädchen nach vorgegaukelter Verliebtheit aufgefordert haben, die Beziehung zu ihrem Freund zu beenden, da er sonst Suizid begehen werde. Um seine Forderung nach Intimfotos durchzusetzen, soll der Angeklagte mit physischer Gewalt gedroht haben. Das Mädchen wandte sich an einen Betreuer, der Strafanzeige erstattete. Der 22-Jährige erklärte angesichts der Vorwürfe, er „falle aus allen Wolken“.

Prozess dauert an

Möglicherweise sei ein damaliger Mitbewohner für alles verantwortlich, dem er regelmäßig seine Handys zur Mitbenutzung überlassen habe. Eines davon habe ihm dieser nie zurückgegeben, weshalb er ihn angezeigt habe. Der Staatsanwältin schien das äußerst unglaubwürdig: „Bei dieser Häufung der Fälle, alle nach demselben Schema, nimmt Ihnen das keiner ab.“

Zwischenzeitlich hatte der Rottacher lapidar erklärt, er werde „einfach alles gestehen, um nicht noch ewig hier sitzen zu müssen.“ So einfach sei die Sache nicht zu lösen, maßregelte ihn Richter Klaus-Jürgen Schmid. Nun sollen die Opfer als Zeugen gehört und der Mitbewohner ausfindig gemacht werden. Der Prozess dauert an.  stg

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