Brüder grölen Nazi-Grüße: „Es war eine saudumme Aktion“

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Zwei Brüder aus Waakirchen mussten sich vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten. © Thomas Plettenberg

Ein Brüderpaar aus Waakirchen stand wegen Gegröle von Nazi-Grüßen in der Öffentlichkeit vor dem Amtsgericht. Der Richter verhängte eine Geldstrafe.

Waakirchen – „Es war eine saudumme Aktion“, erklärten zwei Brüder (21 und 22 Jahre) aus der Gemeinde Waakirchen übereinstimmend vor Gericht. Die beiden hatten laut Anklage in der Schaftlacher Bahnhofstraße mehrfach laut und deutlich „Sieg Heil“ gerufen und saßen deshalb jetzt im Amtsgericht Miesbach auf der Anklagebank. Der Vorwurf lautete auf Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen.

Angeklagte gestehen sofort

Der Prozess ging in aller Kürze vonstatten, da die beiden Waakirchner ohne zu zögern ein Geständnis ablegten und sich einsichtig und zerknirscht zeigten. Ob denn Alkohol mit im Spiel gewesen sei, fragte Amtsgerichtsdirektor Klaus-Jürgen Schmid. Auch das gaben die Angeklagten unumwunden zu. Allerdings ging ihre Angabe weit über die von Schmid geschätzte Menge hinaus.

So seien es keine drei oder vier Halbe Bier gewesen, sondern „etwa 15 Halbe“, die jeder von ihnen zum Tatzeitpunkt intus gehabt habe. „Es gibt einen Spruch ‚In vino veritas‘“, gab der Richter zu bedenken. Zugleich mahnte er, sich auch den historischen Hintergrund des Ausrufes vor Augen zu halten: Das Nazi-Regime habe nicht nur Menschen anderer Herkunft und Hautfarbe verfolgt, sondern auch die eigenen jungen Männer an die Front und in den Tod geschickt.

Staatsanwältin lobt Reue der Brüder

Wie zu Verhandlungsbeginn distanzierten sich die Angeklagten abermals ausdrücklich von den Ausrufen. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe empfahl für den jüngeren Angeklagten die Ahndung nach Jugendstrafrecht und eine Geldstrafe. Dieser war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt. Damals habe er unter einer belastenden privaten wie auch beruflichen Situation gelitten.

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Zu seinen Gunsten wertete die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer die Tatsache, dass er wie auch sein älterer Bruder den Sachverhalt ohne Umschweife eingestanden hatte. Beide hätten nichts geleugnet oder zu beschönigen versucht, was auch als Teil ihrer Reue gewertet werden könne. Dennoch hätten beide Täter den verbotenen Ausruf in der Öffentlichkeit nicht nur einmal, sondern mehrfach „laut gegrölt“. Für den nicht vorbestraften 21-Jährigen hielt sie aufgrund seiner geistigen wie sittlichen Entwicklung zum Tatzeitpunkt die Anwendung des Jugendstrafrechts für angemessen.

Richter verhängt Geldstrafe - und ermahnt die Männer

Neben einer Ableistung von 24 Sozialstunden forderte die Anklägerin eine Geldauflage von 300 Euro. Zudem solle der Waakirchner die Hälfte der Prozesskosten tragen, ebenso wie sein zur Tatzeit bereits erwachsener Bruder. Unter Berücksichtigung einer nicht einschlägigen Vorstrafe forderte sie für den 22-Jährigen wiederum eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 50 Euro.

Abschließend äußerten die beiden Waakirchner nochmals ihr Bedauern über die „einfach blöde“ Aktion. Richter Schmid folgte in seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten hätten glaubhaft bekundet, nichts mit der gegen Freiheit und Demokratie gerichteten Gesinnung zu tun zu haben. „Ich hoffe, Sie trinken in Zukunft weniger, damit sie nicht wieder in diese Situation kommen“, ermahnte er die beiden – auch im Interesse ihrer Gesundheit.

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