Saurüsselalm-Urteil verzögert sich

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Tegernsee
  4. Bad Wiessee

KommentareDrucken

Da geht’s lang zur Saurüsselalm. Welchen Weg der VGH mit seinem Urteil einschlägt, ist offen. © Archiv TP

Seit der Eröffnung im Dezember 2021 wird auf der Saurüsselalm nicht nur gefeiert. Es wird auch vor Gericht gestritten. Frühestens für April wird ein neues Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) erwartet.

Bad Wiessee – Dem Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB) geht es um eine Art Musterprozess, der Einfluss haben könnte auf ähnliche Projekte im gesamten Alpenraum. Deshalb legte er als Kläger Berufung ein zum ersten Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts vom Juni 2022, in dem die Klage gegen die Genehmigung der Alm durch das Landratsamt Miesbach abgewiesen wurde. Dass in erster Instanz jedoch ein Verbot von 15 Sonderveranstaltungen pro Jahr für geschlossene Gesellschaften mit Shuttle-Service ausgesprochen wurde, war zumindest ein kleiner Erfolg für den Verein. In der Alm hat man inzwischen eigene Wege für Sonder-Events gefunden: Tageweise ist sie für die Öffentlichkeit einfach zu.

Auch Alm-Eigentümer Franz Haslberger legte Berufung ein – sie wurde letztlich zugelassen und landete vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Das Gericht räumte den Parteien ein, sich gütlich zu einigen, doch der Versuch scheiterte.

Wie die Tegernseer Zeitung jetzt in Erfahrung brachte, wird sich das ursprünglich für März erwartete Urteil verzögern. Der Grund: Die beigeladenen Parteien, Haslberger und die Gemeinde Bad Wiessee, haben um Fristverlängerung zur Einreichung weiterer Argumente gebeten. Ob sie damit die Richter am VGH noch überzeugen können? Angekündigt ist nämlich ein Urteil ohne erneute mündliche Verhandlung, was ein Indiz sein könnte, dass sich die Richter ihre Meinung schon gebildet haben. Florian Schlämmer, Pressesprecher am VGH, erklärt: „Der Verwaltungsgerichtshof hat den Beteiligten Mitte Februar mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Sachstand eine Entscheidung auch ohne mündliche Verhandlung in Betracht kommt. Laut Gesetz ist das möglich, wenn das Gericht die Berufung nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung einstimmig für begründet hält.“ Bis Anfang April, so der Sprecher, hätten die Beteiligten Zeit, sich zu äußern. „Auf Basis dieser Äußerungen prüft das Gericht anschließend, ob es – aufgrund neuer Erkenntnisse – doch noch eine mündliche Verhandlung durchführt oder gleich über die Berufung entscheidet.“

Streit um Saurüsselalm: Nächste Instanz wäre das Bundesverwaltungsgericht

Lorenz Sanktjohanser, Vize-Vorsitzender des Vereins zum Schutz der Bergwelt, lässt noch offen, ob er im Falle eines Scheiterns weitere Rechtsmittel einlegen wird, sollte die Möglichkeit dazu bestehen. Die nächste Instanz wäre laut Gerichtssprecher das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Auf Nachfrage äußert sich ein Sprecher von Franz Haslberger: „Gerade aufgrund der Popularität der Saurüsselalm prüfen wir sämtliche Rechtswege, um sie in der aktuellen Form beziehungsweise überhaupt geöffnet zu halten. Sämtliche Gremien haben die Öffnung in der aktuellen Form genehmigt. Wenngleich Umweltvereine nahezu unbegrenzt klagen können, so möchten wir für ein vernünftiges Maß im Umgang zwischen Mensch und Natur werben. Zudem wollen wir sicherstellen, dass weiterhin alle Menschen in den Genuss der Bergwelt kommen können – nicht nur die, die aus Sicht von lokalen Naturschützern und selbsternannten Bergkulturexperten willkommen sind.“

Es bleibt spannend. Und weiter unten im Tal soll bald die Söllbachklause, ebenfalls in Haslbergers Händen, mit überwiegend Abendgastronomie eröffnen. Droht hier der nächste Ärger?

gr

Auch interessant

Kommentare