Streit um Saurüsselalm: Parteien treffen sich noch im Dezember vor Gericht
Der Streit um die Saurüsselalm in Bad Wiessee geht in die nächste Runde: Für 21. Dezember hat das Gericht die beiden Parteien zunächst zu einem Erörterungstermin geladen.
Bad Wiessee – Wie es mit dem Betrieb auf der Saurüsselalm in Bad Wiessee weitergeht, ist vollkommen offen. Die Gegner der dortigen Event-Gastronomie und Vertreter der Eigentümerseite werden sich noch im Dezember vor Gericht wieder sehen – zunächst allerdings nur zu einem nicht öffentlichen Erörterungstermin. Klar ist: Die Fronten sind verhärtet. Dass es doch noch zu einer gütlichen Einigung kommen wird, erscheint eher unwahrscheinlich.
Gericht möchte eventuell Möglichkeit einer gütlichen Einigung ausloten
„Wir betrachten es als weiteren wichtigen Schritt, dass das Gericht die Berufung zugelassen hat“, sagt Lorenz Sanktjohanser, Vize-Vorsitzender des Vereins zum Schutz der Bergwelt (VzSB). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte im Oktober mitgeteilt, dass die Berufungsklagen sowohl des Naturschutzvereins als auch von Alm-Eigentümer Franz Haslberger zugelassen wurden. Allerdings wird es nicht gleich zu einer weiteren Verhandlung kommen. Das Gericht hat für Donnerstag, 21. Dezember, zunächst einen so genannten Erörterungstermin anberaumt. „Ein solcher ist immer dann üblich, wenn das Gericht schon vor einer mündlichen Verhandlung Erörterungsbedarf sieht oder die Möglichkeit einer gütlichen Einigung ausloten möchte“, teilt Jörg Singer, Pressesprecher des VGH, mit.
Was er sich von diesem Zusammentreffen vor Gericht erwartet, dazu wollte sich Sanktjohanser im Vorfeld nicht äußern. „Diese Termine können sehr unterschiedlich verlaufen“, meint der Zweite Vorsitzende des VzSB. Es wäre reine Spekulation, zum jetzigen Zeitpunkt Näheres dazu zu sagen.
Vermittlungsversuch durch Landrat war im Sommer gescheitert
Fest steht: Damit es doch noch zu einer gütlichen Einigung kommt, müsste sich Haslberger auf die Gegenseite zubewegen. „Wir haben herausgearbeitet, welche Eckpunkte wir für wichtig halten“, macht Sanktjohanser deutlich. Und davon war der Verein auch in der Vergangenheit nicht abgerückt. Bekanntlich hatte das Gericht in erster Instanz die 15 Sonderveranstaltungen pro Jahr auf der Saurüsselalm untersagt. Dem Verein war es darüber hinaus unter anderem wichtig, dass die wöchentlichen Hüttenabende auf 22 Uhr beschränkt werden. Den Versuch von Landrat Olaf von Löwis (CSU), außergerichtlich zwischen den Parteien zu vermittelt, hatte der Verein im Sommer für gescheitert erklärt.
gab