Anti-Grünen-Plakat tatsächlich strafbar?

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Dieses Plakat hatte Michael Much auf seinem Grundstück aufgehängt. Jetzt soll er Strafe zahlen dafür. © privat

Es geht um ein Anti-Grünen-Plakat, das der Gmunder Unternehmer Michael Much 2023 an seinem Zaun befestigt hatte. Er soll 6000 Euro Strafe zahlen und steht deshalb im März vor Gericht.

Gmund – Während Deutschland in diesen Tagen von Demos, Protesten und Streiks überrollt wird und die Teilnehmer und Initiatoren nicht mit harscher Kritik, teils unter der Gürtellinie sparen, steht ein Gmunder vor Gericht. Wie sich jetzt herausstellt, handelt es sich um Unternehmer Michael Much (52). Er soll 6000 Euro Strafe zahlen, weil er im vergangenen Herbst, kurz vor der Landtagswahl in Bayern, auf seinem Privatgrundstück an gut einsehbarer Stelle an der Bundesstraße 307, zwei Plakate am Zaun befestigt hatte. Er soll damit Spitzenpolitiker der Grünen verunglimpft haben. Und genau darin sehen bayerische Justizbehörden eine strafbare Beleidigung.

Auf einem Plakat sind die Außenministerin Annalena Baerbock, Wirtschaftsminister Robert Habeck, Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und Grünen-Vorsitzende Riccarda Lang zu sehen. Letztere ist als Dampfwalze abgebildet, darüber der Satz „Wir machen alles platt“. Und darunter der 2010 veröffentlichte Habeck-Satz „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“. Ein weiteres Plakat zeigt Robert Habeck auf typisch partei-grünem Hintergrund, wie er drei Finger hochhält. Das von Habeck in einer Talk-Show formulierte Zitat „Unternehmen gehen nicht insolvent, sondern hören nur auf zu produzieren“ wird mit der provokanten Frage ergänzt: „Kann er überhaupt bis 3 zählen?“

Die Polizei ließ die Plakate damals entfernen und beschlagnahmen – und Michael Much bekam es mit der Justiz zu tun. Anders als in Hessen: Dort sorgte ebendiese Plakate lediglich für eine harsche Pressemitteilung der großen Parteien. Die Staatsanwaltschaft München II verhängte in Muchs Fall jedoch einen Strafbefehl über 6000 Euro wegen „strafbarer Beleidigung von Politikern“. Much legte Widerspruch ein und steht deshalb vor Gericht. Am 21. März, wird am Amtsgericht Miesbach öffentlich verhandelt, ob das Aufhängen dieser Plakate tatsächlich strafbar ist.

Unternehmer soll Strafe zahlen wegen Plakat - Anwalt setzt auf Meinungsfreiheit

„Ich habe sehr viel Zuspruch erhalten“, sagt Much jetzt auf Nachfrage unserer Zeitung und berichtet, wie es zu der Plakataktion gekommen war. Er habe die Plakate im Internet gesehen, Kontakt zu einem Unternehmer hergestellt und die Plakate dann kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen. „Das Ganze fand im September 2023 statt“, sagt Much, der Mitglied im örtlichen CSU-Ortsverband ist. „Erst in Folge ging’s los mit den ganzen Protesten. Und im Vergleich dazu sind die beiden Plakate ja harmlos.“ Als Unternehmer, der er seit knapp 30 Jahren sei, und als Arbeitgeber von 32 Mitarbeitern, habe er entschieden, die Plakate aufzuhängen. Und aus Überzeugung, dass es so nicht mehr weitergehen könne. „Die Leute werden nur geschröpft, aber das Land dabei nicht gut regiert. Und das lassen sich die Menschen nicht mehr gefallen“, findet Much.

Ob die Kritik an den Grünen nun tatsächlich strafbar ist und es sich wirklich um strafbare Beleidigung oder Kritik an der Regierung handelt, muss sich zeigen. Much wird selbst bei der Verhandlung anwesend sein. Sein Berliner Anwalt Christoph Partsch werde ihn verteidigen, sagt Much.

Gegenüber Cicero hatte dieser berichtet, dass der Inhalt des Plakats „vollumfänglich von der in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgten Meinungsfreiheit gedeckt“ sei.

gr

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