Streit um Kosmetikschule: Gruber-Stiftung zur Mediation bereit

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Ein Baustopp verhindert derzeit die Fertigstellung des Gebäudes am Reiffenstuelweg. © Stefan Schweihofer

Der Nachbarschaftsstreit um das Schulungsgebäude der Schönheitsfarm Gruber hat sich festgefahren. Gemeinderäte haben die Kontrahenten aufgefordert, sich endlich zu einigen.

Rottach-Egern – Das Gebäude der Gruber-Stiftung am Rottacher Reiffenstuelweg steht halb fertig da, die offene Front mit Planen vor der Witterung geschützt, Jeden Tag, so lässt Rechtsanwalt Benno Ziegler als Vertreter der Stiftung wissen, entstehe darum ein Schaden von mehreren tausend Euro. Wie berichtet, blockiert ein Nachbarschaftsstreit den Weiterbau. Um den Schaden zu mindern, hatte die Gruber-Stiftung den Gemeinderat aufgefordert, die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass vor Gericht die Nutzung des Hauses als Schulungsstätte für zehn Kosmetikerinnen nicht in Frage stehen kann.

Wirtschaftsmediation empfohlen

Der Gemeinderat lehnte mehrheitlich ab: Man wolle nicht in einen Rechtsstreit eingreifen. Stattdessen legte Georg Höß den Kontrahenten eine Wirtschaftsmediation nahe, auch Klaus Fresenius (beide FWG) drängte auf eine Einigung. Die Stiftung wäre zur Mediation bereit, meint Anwalt Ziegler. Sinnvoll wäre dies zum Beispiel unter der Leitung der drei Rottacher Bürgermeister. Die Stiftung habe Hermann Elmering – er vertritt in dieser Angelegenheit seinen Sohn, der ein Haus am Reiffenstuelweg besitzt – wiederholt eine Einigung angeboten.

Gruber-Stiftung zu Gesprächen bereit

Ein Vergleich sei aber an „abwegigen Forderungen“ gescheitert, so zum Beispiel der nach Eintragung einer Dienstbarkeit zu Elmerings Gunsten. Die Stiftung hätte sich etwa verpflichten sollen, einen Aufenthalt von Tieren im Seminargebäude zu unterlassen. Elmering habe auch seine Zustimmung zur Fertigstellung des Gebäudes unter Verzicht auf eine Nutzung bis zur Gerichtsentscheidung verweigert. Dies verursache den hohen wirtschaftlichen Schaden.

Kläger will Gebietscharakter sichern

Elmering sieht die Sache anders. Die Stiftung habe mit dem Bau trotz des laufenden Rechtsstreits begonnen, auf eigenes Risiko. Den Schaden hätten die fürs Stiftungsvermögen Zuständigen also selbst verursacht. Das Ziel der Nachbarschaftsklagen – mittlerweile laufen deren zwei – sei die Sicherung des Charakters als allgemeines Wohngebiet. Zur Einigung habe er den Eintrag von Dienstbarkeiten vorgeschlagen, die die Nutzung als Schulungsstätte festschreiben. Dazu sei die Stiftung nicht bereit gewesen. „Für eine Mediation ist es zu früh“, findet Elmering. Erst müsse der Vorwurf vom Tisch, er habe den wirtschaftlichen Schaden verursacht.

Immer noch keine Entscheidung zu Eilantrag

Die Stiftung sei überzeugt, dass sie sich im Rechtsstreit durchsetzen werde, unabhängig von einer Änderung des Bebauungsplans, meint Ziegler. Allerdings wird es wohl Jahre dauern, bis ein abschließendes Urteil gesprochen ist. Aktuell ist noch nicht einmal über den Eilantrag des Klägers entschieden. Um den Status quo auf der Baustelle zu sichern, hat das Gericht die Arbeiten mit einer Zwischenverfügung auf Eis gelegt.

Landratsamt prüft Eignung des Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft

Dass die Gerichte so viel Zeit brauchen, sei „schrecklich“, meinte Gemeinderat Fresenius in der Sitzung. Um das Gebäude fertigstellen und nutzen zu können, will die Stiftung das Haus übergangsweise, für fünf Jahre, zur Flüchtlingsunterkunft machen. Auch dies hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Nachdem diese Nutzung aber baurechtlich zulässig ist, könnte das Landratsamt das Einvernehmen ersetzen. Aktuell prüft die Behörde noch, ob das Haus als Asyl– Unterkunft geeignet ist. Die Stiftung tritt dabei nur als Vermieter auf, will aber den Personenkreis auf geflüchtete Jugendliche oder Eltern mit Kindern beschränkt wissen. Zudem wären erst der Ausbau als Unterkunft und anschließend der Rückbau zu finanzieren. Von Enttäuschung will die Stiftung nach der Ablehnung ihrer Anträge nicht sprechen: „Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis und halten uns alle Optionen zur Nutzung des Gebäudes offen.“  

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