Steuersenkungen unter Merz – das kam bei den Koalitionsverhandlungen heraus
Die Koalitionspartner von Union und SPD schließen Steuererhöhungen aus. Stattdessen stehen sogar Senkungen bevor. Eine Entscheidung gibt‘s beim Solidaritätszuschlag.
Berlin – Die Koalitionsverhandlungen neigen sich dem Ende zu. In Berlin machen sich die Parteien für eine gemeinsame Erklärung bereit. Einige Details sind bereits vor 15 Uhr durchgesickert. Zum Beispiel soll die neue Regierung unter Union und SPD eine Aktivrente einführen. Außerdem ist mittlerweile bekannt, welche Minister die Parteien jeweils ernennen wollen. Für die Wirtschaft aber geht es seit Monaten vor allem um das Thema Wettbewerbsfähigkeit. Deutschlands hohe Steuern haben immer wieder für Abwanderungen gesorgt. Das könnte sich jetzt ändern.
Keine Steuererhöhungen – Koalition will Solidaritätszuschlag stehen lassen
Offenbar haben die Koalitionsverhandlungen eine Einigung darüber erbracht, ob es Steuererhöhungen unter der neuen Regierung geben soll. Das Ergebnis: Die gibt es nicht. Laut dem Handelsblatt, das sich auf Angaben von CDU-Chef Friedrich Merz bezieht, soll allerdings der umstrittene Solidaritätszuschlag erhalten bleiben. Laut Verhandlungsergebnissen steht dafür eine Senkung der Körperschaftssteuer bevor. Dieser Schritt soll jedoch erst zum 1. Januar 2028 in Kraft treten und in fünf Stufen á ein Prozent geschehen.
Einige weitere Anpassungen im Überblick:
Steuerart | Maßnahme |
---|---|
Einkommenssteuer | Soll zur Mitte der Legislatur für kleine und mittlere Einkommen schrumpfen |
Gewerbesteuer | Der Mindesthebesatz soll von 200 auf 280 Prozent steigen. |
Mindesteuer für große Konzerne | Soll bleiben, aber auf internationaler Ebene soll sie einfacher werden. |
Pendlerpauschale | Soll ab 1. Januar 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer steigen. |
(Quelle: Koalitionsvertrag Legislaturperiode 21)
Außerdem sollen bestimmte Wahlmöglichkeiten bei der Besteuerung von Unternehmen ausgebaut werden. Unter anderem sind hier Turboabschreibungen über drei Jahre (ab 2025) von je 30 Prozent pro Jahr im Gespräch – diese Maßnahme soll Betriebe entlasten. Zuletzt haben sich die Koalitionsparteien offenbar darauf verständigt, das nationale Lieferkettengesetz abzuschaffen. Punkte, die bereits im Sondierungspapier der CDU, CSU und der SPD vorhanden waren, seien ebenfalls bestätigt worden. Unter anderem gehören die Bürgergeld-Reform, die Einführung einer wöchentlichen (statt täglichen) Höchstarbeitszeit und steuerfreie Überstundenzuschläge dazu.
Offenbar haben sich die Koalitionäre auch auf eine steuerfreie Aktivrente geeinigt. Am Vormittag des 9. April hatten die Verhandlungsteams der Parteien noch beraten – anschließend sollen die Vorschläge den Partei- und Fraktionsgremien vorliegen. Am Nachmittag wollen die Parteien in einer öffentlichen Konferenz die Ergebnisse bekanntmachen.
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„Es wird keine Steuererhöhungen geben“ – hier stoßen sich Union und SPD
Das dürfte mehrere vorher getroffene Aussagen von CDU-Politikern bestätigen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte im März gesagt, dass es keine Erhöhung der Mehrwertsteuer geben werde. „Ich kann das an dieser Stelle ausschließen“, hatte er gegenüber der Welt gesagt. Ähnlich äußerte sich CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt: „Nein, es wird keine Steuererhöhungen geben“, hieß es im ZDF. Merz selbst hatte noch im TV-Duell keine exakte Aussage treffen und die Erhöhung nicht ausschließen wollen.

Die Union hatte im Wahlkampf angekündigt, Steuersenkungen vollziehen zu wollen, außerdem sei eine Steuerreform notwendig. Vonseiten der SPD dagegen hatte es Forderungen nach einem Steuerplus gegeben. Bei der Einkommenssteuer zum Beispiel wollten die Genossen den Spitzensteuersatz von 42 auf 47 Prozent anheben. Die sogenannte Reichensteuer sollte auf 49 Prozent steigen.
Solidaritätszuschlag vor dem Gericht – Reichensteuer durch die Hintertür?
Aktuell erhebt der Gesetzgeber eine Körperschaftsteuer von 15 Prozent. Diese fällt auf das Einkommen „juristischer Personen“. Laut Bundesministerium der Finanzen nahm der Staat durch diese Steuer im Jahr 2023 rund 44,9 Milliarden Euro ein – was etwa fünf Prozent des deutschen Steueraufkommens entspricht.
Der Solidaritätszuschlag wiederum stand erst vor einigen Wochen vor dem Bundesverfassungsgericht zur Debatte. In den Neunzigern hatte die Bundesregierung ihn wegen hoher Kriegskosten eingeführt und ihn später mit Kosten der Wiedervereinigung begründet. Seit 2021 müssen ihn nur noch die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen zahlen, 90 Prozent liegen unterhalb der Freigrenze. Die Abgabe beträgt zusätzlich 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Der Zuschlag wird weiter auf Kapitalerträge und die Körperschaftsteuer erhoben. Kritiker nennen den Soli darum auch eine Reichensteuer mit Zusatzschritten.
„Spitzenposition“ bei der Steuerbelastung – kommt jetzt der Umbruch?
Mit ihrem Schritt haben die Koalitionspartner einen deutlichen Schritt in Richtung Industrie gemacht. Seit Monaten fordern die großen Verbände Steuererleichterungen. Zuletzt waren Steuererleichterungen einer der hauptsächlichen Punkte in einer gemeinsamen Erklärung an die Koalitionäre gewesen, unterschrieben von mehr als 100 Verbänden. „Deutschland nimmt bei der Höhe der Steuerbelastung für Unternehmen und Betriebe mit rund 30 Prozent internationale eine Spitzenposition ein, was sich zu einem erheblichen Standortnachteil entwickelt hat“, sagte dazu der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI).
Diese Belastung müsse „spürbar“ reduziert werden. Das Ziel der Regierung müsse sein, die derzeitige Steuerbelastung für Unternehmen schrittweise auf ein wettbewerbsfähiges Niveau von maximal 25 Prozent zu reduzieren. (laernie mit Material von afp)