„Vorhandenen Geschäftscharakter erhalten“: Neue Regelungen für lebendige Altstadt beschlossen

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Diesen Bereich umfasst der Bebauungsplan fürs Gebiet zwischen Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße. Dort sind in Erdgeschossen künftig etwa Maklerbüros ausgeschlossen. © Stadt Weilheim

Welche Nutzungen sind für Häuser in den Flanierbereichen der Altstadt künftig erlaubt – und welche nicht? Das sollen neue Bebauungspläne für die Weilheimer Innenstadt regeln. Der erste ist jetzt unter Dach und Fach.

Weilheim – Die Erdgeschossbereiche der Häuser für Läden und Gastronomie zu sichern, das ist eines der Ziele, das die Stadt Weilheim mit neuen Bebauungsplänen für die Altstadt verfolgt. Nach und nach sollen solche für verschiedene Zentrumsquartiere aufgestellt werden (wir berichteten). Denn für Teile der Altstadt, so erläutert das Stadtbauamt, gibt es bis dato tatsächlich keine verbindlichen Regelungen „im Sinne einer geordneten Stadtentwicklung“.

Den Anfang hat man jetzt mit einem Bebauungsplan für „das Gebiet zwischen Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße“ gemacht. Und dieser bringt für Hauseigentümer durchaus einige Einschränkungen, die helfen sollen, die Altstadt „für alle Altersschichten der Bevölkerung“ lebendig und attraktiv zu halten.

Wettbüros und Erotikbranche sind ausgeschlossen

Zum Beispiel sind dort in Erdgeschossbereichen künftig weder Wohnnutzungen noch Maklerbüros (wie Immobilien-, Finanz- oder Versicherungsmakler) oder etwa Fitnessstudios zugelassen. So wolle man „den bislang vorhandenen Geschäftscharakter und Flanierbereich erhalten“ und die Grundsätze des 2018 beschlossenen Einzelhandelskonzepts für die Stadt Weilheim „in gebotener Weise“ umsetzen, heißt es in der schriftlichen Begründung zum Bebauungsplan. Gänzlich ausgeschlossen sind Wettannahmestellen sowie „Einzelhandelsbetriebe der Erotikbranche“ – aus Gründen des Jugendschutzes.

Im Aufstellungsverfahren haben die Verantwortlichen offenbar durchaus mit einigem Gegenwind gerechnet. Jedenfalls fand es Stadtbauamt-Mitarbeiter Stefan Kirchmayer – wie er in der jüngsten Stadtratssitzung sagte – „erstaunlich“, dass sich in der Öffentlichkeitsbeteiligung nur zwei von 34 betroffenen Grundstückseigentümern geäußert hätten. Diese monierten vor allem, der Bebauungsplan beinhalte zu große Einschränkungen und mindere den Wert ihrer Häuser. Das weist die Stadtverwaltung in ihrer Abwägung zurück. „Es gibt noch genügend Möglichkeiten“, betonte Kirchmayer. Dass in Erdgeschossen des Planbereichs künftig keine Wohnungen erlaubt sind, sei in den Stellungnahmen übrigens überhaupt kein Thema gewesen.

Fünf Gegenstimmen im Stadtrat

Stadträtin Saika Gebauer hält diese Einschränkungen dennoch für falsch in diesem Gebiet. „Für den Marienplatz wäre es okay“, sagte die FDP-Vertreterin, ansonsten aber könnten solche Regelungen zu noch mehr Leerstand führen, so ihre Befürchtung. Zudem hält es Gebauer für „grundsätzlich falsch, erst zu verbieten und dann Ausnahmen zuzulassen“.

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Auch Klaus Gast zeigte sich im Stadtrat skeptisch: Nach den neuen Regelungen wären in der Hofstraße mehrere der jetzigen Erdgeschoss-Nutzungen in Zukunft ausgeschlossen, meinte der CSU-Mann. Diesen Befund teilte Stadtbauamt-Vertreter Kirchmayer jedoch nicht.

Insgesamt stimmte der Stadtrat dem neuen Bebauungsplan in der Juni-Sitzung mit großer Mehrheit zu und beschloss ihn somit als Satzung. Fünf Ratsmitglieder – vor allem aus den Reihen von CSU/FDP sowie Florian Lechner (BfW) – votierten dagegen.

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