"Kontrollmechanismen der Rentenversicherung müssen dringend überarbeitet werden"

Ein Urteil mit Signalwirkung: Die Rentenkasse fordert 70.000 Euro vom Sohn, nachdem jahrzehntelang Rente an seinen verstorbenen Vater ausgezahlt wurde. Im zugrunde liegenden Artikel wird das Vorgehen und das Gerichtsurteil beleuchtet, das Millionen Angehörigen als Warnung dienen soll. In den Kommentaren trifft die Entscheidung auf ein geteiltes Echo: Während viele Leser die Haftung des Sohnes für richtig halten, fordern andere eine bessere Kontrolle durch die Rentenversicherung und kritisieren die staatliche Bürokratie. 

Debatte zu Haftung des Sohnes

Mit 40 Prozent der Stimmen ist dies das größte Meinungslager. Viele Kommentatoren halten die Haftung des Sohnes für gerechtfertigt, da er als Kontobevollmächtigter über Jahre Geld abgehoben oder weitergeleitet hat und damit Verantwortung trägt. Besonders hervorgehoben wird die Sorgfaltspflicht: Wer zwanzig Jahre lang Rentenzahlungen für einen verstorbenen Vater nutzt, muss sich – so die Sicht vieler – der Unrechtmäßigkeit bewusst sein. Einige weisen auf die Unterscheidung zwischen Zivil- und Strafverfahren hin und manche halten das Urteil sogar für zu milde. Der konkrete Bezug zum Artikel: Die Kommentierenden sehen die im Urteil getroffene Konsequenz für mangelnde Mitteilungspflicht als abschreckendes Signal und berechtigt.

"Mit Recht wird von dem das Geld verlangt, denn er wusste als Konto-Bevollmächtigter ganz genau, dass es die Rente des Vaters ist, die er da "verwaltete.""  Zum Originalkommentar

"Der Sohn hat hier seine Sorgfaltspflicht verletzt, denn dass sein Vater tot ist und die gezahlte Rente damit nicht zusammenpasst, hätte er wissen müssen, wenn er das Geld auf dem Konto verwaltet. Aber der Fall zeigt auch, dass die Kontrollmechanismen der Rentenversicherung dringend überarbeitet und verschärft werden müssen."  Zum Originalkommentar

"Der Sohn wusste, dass der Vater tot ist. Er wusste auch, dass für Tote keine Rente gezahlt wird. Das Urteil ist absolut richtig."  Zum Originalkommentar

Kritik an Rentenversicherung 

Einige Leser (13 Prozent) fordern eine konsequentere Kontrolle der Rentenzahlungen, insbesondere bei Empfängern im Ausland. Viele Leser wundern sich, warum keine regelmäßigen Lebensbescheinigungen eingefordert wurden und stellen die Frage, ob dies ein Einzelfall oder Teil eines größeren Problems ist. Neben der Verantwortung des Sohnes rückt damit auch das System der Rentenversicherung in den Fokus des Artikels. Kritiker fordern automatisierte und wiederkehrende Nachweiskontrollen, damit solche Fälle künftig verhindert werden.

"Ich bekomme eine Rente aus dem Ausland, die ist sehr wenig, aber ich muss jedes Jahr eine Lebensbescheinigung vorlegen. Wieso wurde die nicht angefordert?"  Zum Originalkommentar

"Bei Rentnern im Ausland werden regelmäßig von der Rentenversicherung Lebendbescheinigungen verlangt. Wer hat denn die ausgestellt? Lief das alles in einem Land, in dem man mit Bakschisch weiterkommen kann?"  Zum Originalkommentar

"Grundsätzlich finde ich das Urteil richtig. Aber leider fehlen hier einige Details, die notwendig sind, um sich wirklich ein Bild machen zu können. Z. B.: Wurde die Behörde über den Tod des Vaters informiert? Hatte der Sohn schon zu Lebzeiten des Vaters Kontrolle über das Konto, auf das die Rente des Vaters ausgezahlt wurde? Das wäre doch sehr ungewöhnlich."  Zum Originalkommentar

Kritik an Betrug und Missbrauch

13 Prozent der Diskutierenden fordern harte Maßnahmen gegen Betrug rund um Renten- und Sozialleistungen, wie sie im Artikel thematisiert werden. Sie sehen in diesem Fall einen klaren Missbrauch und wollen, dass auch in vergleichbaren Fällen die Rückzahlung und strafrechtliche Verfolgung zum Standard werden. Außerdem fordern sie, dass die Solidargemeinschaft systematisch vor Missbrauch geschützt wird und vergleichen das Urteil mit anderen Betrugsfällen im Sozialleistungsbereich.

"Ich hoffe, dass hier nicht nur die zu viel gezahlte Rente zurückgezahlt werden muss, sondern, dass es noch einen schönen Strafzuschlag gibt."  Zum Originalkommentar

"Das ist kein hartes Urteil, eher im Gegenteil. Man darf Vorsatz und damit Betrug unterstellen. Rückzahlung verzinst und Gefängnisstrafe wären angebracht. Der Vater ist seit 20 Jahren tot und der Sohn oder die Mutter wissen das nicht. So dumm kann keiner sein."  Zum Originalkommentar

"Wie kann dieser Betrüger, der an den Zahlungseingängen ja genau sieht, dass die Zahlungen von der Rentenversicherung kommen und genau weiß, dass diese Zahlungen für den verstorbenen Vater unberechtigt sind, so dreist sein, gegen die Rückzahlungsforderung zu klagen? Ich habe von in Thailand lebenden deutschen Rentnern gehört, dass man dort jedes Jahr im deutschen Konsulat erscheinen muss, um dort für die Rentenversicherung bestätigt zu bekommen, dass man noch lebt. Ich möchte nicht wissen, wie viel Missbrauch man in diesen Konsulaten, wo man gemäß politischer Weisung auch mit anderen "Wahrheiten" sehr flexibel umgeht, entdecken könnte, wenn man mal genau prüfen würde."  Zum Originalkommentar

Sarkasmus zur Rentenbetrugsaufdeckung

Acht Prozent der Stimmen äußern sich sarkastisch oder ironisch über den Fall und die Rolle der Behörden, wie aus den im Artikel angesprochenen Missständen hervorgeht. Häufig machen sie sich mit zugespitzten Bemerkungen über das jahrelange Versagen der Verwaltung oder über die Höhe der Beträge lustig. Der sarkastische Ton unterstreicht zugleich, dass viele den Vorgang als symptomatisch für größere Probleme im Verwaltungssystem sehen.

"Das Bildungsniveau wird in Deutschland zwar immer niedriger, so viel Dummheit lässt sich damit aber nicht erklären. Die der Sachbearbeiter bei der Rentenkasse schon eher. Die hätten vermutlich noch gezahlt, wenn der Vater 200 geworden wäre."  Zum Originalkommentar

Kritik an staatlicher Bürokratie

Mit sieben Prozent Anteil kritisieren Leser vor allem die ineffizienten Strukturen der Behörden, wie sie auch im Artikel zur Auszahlungspraxis der Rente aufgezeigt werden. Aus Sicht dieser Gruppe gibt es zu wenig Verjährungsschutz, eine bürokratische Überbelastung und in manchen Fällen fehlende Konsequenzen für Behördenmitarbeitende. Auch der Vergleich mit anderen Gerichtsentscheidungen wird gezogen, um Ungleichbehandlungen im System zu illustrieren.

"Bekommt er auch 20 Jahre Zeit, um das Geld zurückzuzahlen? Welche Strafe droht den Sachbearbeitern, die so etwas verbocken? Rauswurf und ALG 1 beantragen."  Zum Originalkommentar

"Sind unfähige Behörden im Spiel, scheint es keine Verjährung zu geben. Ja, da wurde Geld zu Unrecht kassiert, aber gedeckt durch die Unfähigkeit der Behörden. 30 Jahre nach dem Tode sollte da eigentlich die Verjährung greifen, scheint aber für den „Rechtsstaat“ nicht zu gelten."  Zum Originalkommentar

Skepsis gegenüber Vertrauensschutz-Regelung

Sieben Prozent der Nutzer setzen sich mit der fehlenden Vertrauensschutzregelung nach § 118 Abs. 4 SGB VI auseinander, wie sie im Artikel betont wird. Sie kritisieren die Härte des Urteils, bemängeln, dass kein Vertrauensschutz gilt und hinterfragen die Rechtsprechung zu Rückforderungen nach langer Zeit. Ein Teil lehnt es ab, dass der Staat sich auf diese Weise bereichern kann, während andere die Notwendigkeit betonen, die Versichertengemeinschaft zu schützen.

"Wenn der Staat über längere Zeit Geld zahlt und die betroffene Person nichts falsch gemacht hat, dann darf das Geld eigentlich nicht einfach zurückgefordert werden. In solchen Fällen darf der Staat die Leistungen nicht ohne Weiteres vollständig zurückfordern."  Zum Originalkommentar

"Eine Schande ist es doch, dass Rentenansprüche nicht vererbt werden können und der Staat sich so daran bereichern kann."  Zum Originalkommentar

"Der Tod tilgt keine Schulden. Das muss einem jeden bewusst sein. Verträge enden, bei manchen muss der Tod nachgewiesen werden durch die Vorlage der Sterbeurkunde, bei der GEZ sogar als Originalausfertigung. Aber Schulden gehen immer zuerst zu Lasten der Hinterbliebenen."  Zum Originalkommentar

"Interessant dabei ist, wie das Gericht die Verjährung ausgetrickst hat."  Zum Originalkommentar

Sonstige Stimmen

Elf Prozent der Beiträge lassen sich keiner eindeutigen Perspektive zuordnen. Sie umfassen allgemeine Bemerkungen zum Alter des Urteils, zur Höhe der Summe oder kritisieren die journalistische Aufarbeitung. Teilweise wird der Bezug zum Artikel vermisst oder das Thema als Lückenfüller gesehen. Einige wenige diskrete Anmerkungen zur gesellschaftlichen Einordnung finden sich ebenfalls.

"Was einige immer noch nicht begriffen haben: Es wurde hier allein über die Haftung entschieden. Es war kein Strafverfahren. Ob ein solches draufgesattelt wurde, ist nicht bekannt."  Zum Originalkommentar

"Was ist denn das für eine "Rente"? 70.000 Euro in 20 Jahren, also gerade mal 300 Euro pro Monat?"  Zum Originalkommentar

"70.000 Euro. Naja, ein unbegleiteter Minderjähriger kommt da pro Jahr teurer."  Zum Originalkommentar

Diskutieren Sie mit: Ist die Haftung des Sohnes angesichts der Faktenlage gerecht oder müsste die Rentenversicherung stärker in die Pflicht genommen werden? Teilen Sie Ihre Sicht in den Kommentaren!

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Über 20 Jahre Rente an toten Vater gezahlt: Sohn haftet für 70.000 Euro
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