Tat „widerlich und abstoßend“: Rentner (84) zu 21 Monaten auf Bewährung verurteilt

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Ein 84-Jähriger musste sich vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten. © sh/archiv

Wegen sexuellem Missbrauch stand ein 84-Jähriger vor Gericht. Die Richterin verurteilte den Rentner zu 21 Monaten Gefängnis auf Bewährung.

Wolfratshausen – Der Blick der Richterin verriet Abscheu, als sie nach der Urteilsberatung mit ihren zwei Schöffen den Gerichtssaal betrat. Und ihre Worte bekräftigen dies. „Die Zeiten, dass alte Männer jungen Mädchen an die Brust fassen und das als Kleinigkeit abtun, sind lange, lange vorbei“, machte Richterin Friederike Kirschstein-Freund dem Angeklagten klar.

Mann wegen sexuellem Missbrauch verurteilt: „Es ist Leid, was Sie diesem Mädchen zugefügt haben“

„Es ist Leid, was Sie diesem Mädchen zugefügt haben.“ Der 84-Jährige, dem diese Sätze galten, musste sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Allerhand kuriose und witzige Zitate: Die gab es im vergangenen Jahr wieder im Wolfratshauser Amtsgericht zu hören. Unser Gerichtsreporter hat sie gesammelt.

Der Vorfall hatte sich im Frühsommer 2022 ereignet. Laut Anklageschrift soll sich der Rentner beim Besuch einer befreundeten Nachbarin zu deren damals zwölfjähriger Enkelin auf die Couch gesetzt und diese flüsternd gefragt haben: „Darf ich dich anfassen?“ Das entschiedene „Nein!“ der Schülerin habe der Mann ignoriert und dem Mädchen stattdessen eine Hand unter die Kleidung geschoben und an die Brust gefasst. Sein Mandant räume die ihm zur Last gelegte Tat vollumfänglich ein, erklärte Verteidiger Burkhard Pappers. „Es tut ihm leid und er möchte sich dafür entschuldigen.“

Rentner vor Gericht: Mädchen bleibt Aussage erspart

Als die Kripo im vorigen Sommer bei dem Senior zur Wohnungsdurchsuchung erschien, sei bei diesem „so richtige Reue nicht erkennbar“ gewesen, erklärte der ermittelnde Polizist. „Ich hatte den Eindruck: Er hat nicht wirklich überrissen, worum es ging.“ Dieses Gefühl drängte sich zuweilen auch in der Verhandlung auf. „Ob Sie wirklich Reue empfinden, da sind wir uns nicht so sicher“, ließ Richterin Kirschstein-Freund den Angeklagten wissen, dass das Gericht in diesem Punkt Zweifel hegte.

Es hielt dem Senior jedoch zugute, dass dieser mit seinem Geständnis der heute 14 Jahre alten Teenagerin eine Aussage vor Gericht ersparte. Das Mädchen war nach Aussage des Polizeibeamten im vergangenen Jahr allein auf der Dienststelle in Wolfratshausen erschienen und habe Anzeige wegen sexueller Handlungen erstattet, nachdem sie sich von dem Mann über einen längeren Zeitraum belästigt gefühlt hatte.

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Mit dem Strafmaß von 21 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, folgte das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwältin. Als Auflage muss der Rentner 1200 Euro an die Geschädigte zahlen.

Außerdem wies das Gericht den Mann an, jedes Zusammentreffen und jede Kontaktaufnahmezu unterlassen. „Wenn Sie sie irgendwo sehen, drehen Sie um und gehen Sie in eine andere Richtung.“ Anders als die Anklagevertreterin bewertete das Gericht die Tat nicht als sexuelle Handlung im unteren Bereich. „Es ist widerlich und abstoßend, was Sie getan haben. Und höchst kriminell. Sie sind ein Verbrecher, wenn Sie so etwas tun“, betonte die Richterin – und stellte klar: „Sie hat Nein gesagt. Und selbst wenn sie ja gesagt hätte, wäre es strafbar.“ rst

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