Man bekommt einiges zu hören bei den Verhandlungen am Wolfratshauser Amtsgericht. Unser Gerichtsreporter hat die besten Zitate aus dem Jahr 2023 zusammengestellt.
Wolfratshausen - Man bekommt einiges zu hören bei den Verhandlungen am Wolfratshauser Amtsgericht. Manches, was Angeklagte, Zeugen, Richter, Staatsanwälte und Verteidiger von sich geben, verleiht den Prozessen einen Charme wie einst am „Königlich Bayerischen Amtsgericht“. Unser Gerichtsreporter Rudi Stallein hat die besten Zitate und kuriosesten Dialoge aus dem Jahr 2023 zusammengestellt.
Die besten Zitate aus dem Wolfratshauser Amtsgericht - Eine Zusammenfassung
„Der Kopf war nicht mehr einzufangen“, erklärte eine Kleptomanin, die sich bewusst war, was sie tat, nämlich: „Klauen und mich erwischen lassen.“
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„Ich bin immer noch solo unterwegs“, antwortete die Dolmetscherin auf die Frage des Richters, ob sie mit oder ohne religiöse Beteuerung („mit Gottes Hilfe“) vereidigt werden möchte.
Pfiat Gott, aber nicht Ihnen, Ihnen wünsche ich die Pest an den Hals.
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„Ich lege sofort Berufung ein. Die Wahrheit muss auf den Tisch kommen, aber nicht Ihre Wahrheit“, zürnte der wegen Beleidigung schuldig gesprochene Angeklagte und verabschiedete sich vom Richter mit den Worten: „Pfiat Gott, aber nicht Ihnen, Ihnen wünsche ich die Pest an den Hals.“
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„Das nächste Mal wählen Sie die 110. Und wenn da jemand patzig wird, patzen Sie halt zurück“, lautete die Empfehlung der Richterin an einen jungen Mann, der sich der Unfallflucht schuldig gemacht hatte – unter anderem damit begründet, dass er die Polizei nicht angerufen hatte, weil er dort mal „patzig angequatscht“ worden sei.
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„Es ist Pech, dass Sie erwischt worden sind“, sagte die Richterin zum 20-jährigen Angeklagten, der mit 1,8 Promille Alkohol im Blut sein Auto „nur Umparken“ wollte, dabei aber eine Regenrinne beschädigt hatte. „Aber es ist vielleicht ganz gut, dass das am Anfang Ihrer Fahrkarriere passiert ist. Das macht deutlich, dass man mit Alkohol nicht Auto fährt.“
Es ging lange bergab, aber jetzt will ich mal bergauf gehen. Ich habe keine Freundin mehr. Damit habe ich abgeschlossen - ständig Alkohol und Scheiße bauen.
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„Es ging lange bergab, aber jetzt will ich mal bergauf gehen“, erklärte der Angeklagte und bot auch gleich die Lösung dafür: „Ich habe keine Freundin mehr. Damit habe ich abgeschlossen – ständig Alkohol und Scheißbauen.“
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„Es ist kein Fremdschaden entstanden, sie wurde immer erwischt“, begründete der Verteidiger einer Ladendiebin seinen Antrag auf ein mildes Urteil. „Man könnte auch sagen: Sie wurde x-mal nicht erwischt“, entgegnete der Richter. Innerhalb von 29 Jahren war die Angeklagte 17 Mal wegen Ladendiebstählen verurteilt worden.
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„Es tut mir wirklich leid. Ich wollte das auch gar nicht“, sagte die Angeklagte, die zum x-ten Mal wegen Beleidigung vor Gericht stand. „Einen Monat nach der letzten Verurteilung macht sie es schon wieder. Ich glaub, ich werde wahnsinnig“, schimpfte der Richter. Woraufhin die Angeklagte zugab: „Ich hab’ Sie schon im Ohr gehabt.“
Wer so fährt, ist nicht ganz dicht oder steht unter dem Einfluss von Substanzen
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„Wer so fährt, ist nicht ganz dicht oder steht unter dem Einfluss von Substanzen“: Die Einschätzung des Staatsanwalts zu einem 58-Jährigen, der mit rund 2,5 Promille Alkohol im Blut eine wilde Verfolgungsfahrt abgeliefert hatte, vor Gericht aber behauptete, sich diesen Alkoholpegel erst nach Ende der Fahrt angetrunken zu haben – mit einem sogenannten Nachtrunk.
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„Und wenn Sie mal in Paris sind, und jemand sagt Ihnen ,hier ist der Eiffelturm, nehmen Sie ihn mit‘, rate ich Ihnen: Tun Sie’s nicht“, empfahl der Staatsanwalt dem Angeklagten, der soeben um eine Verurteilung wegen Diebstahls, ersatzweise Unterschlagung herumgekommen war. Der Angeklagte prustete los und erwiderte: „Das geht nicht, Herr Staatsanwalt. Sie dürfen nicht vergessen: Ich bin Pole!“
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Der Richter stellte die Frage in den Raum, ob es Sinn macht, eine weitere Zeugin zu hören. „Kann die Mutter noch etwas beisteuern, das Licht ins Dunkel bringt?“, fragte er. „Es ist doch schon taghell“, erwiderte der Staatsanwalt und gab damit deutlich zu verstehen, dass für ihn die Sache längst klar war.
Zitate aus dem Amtsgericht: „Mein Geduldsfaden ist kein Strick“
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Staatsanwältin zum Angeklagten: „Wie viel haben Sie denn getrunken?“ Angeklagter: „Doppelt auf jeden Fall.“ Die Staatsanwältin schaute fragend. Angeklagter: „Zweistellig meine ich, so zehn, zwölf Mass werden es schon gewesen sein.“
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„Mein Geduldsfaden ist kein Strick“, sagte der Verteidiger zum Zeugen, der ihm ständig ins Wort fiel, obwohl er ihn mehrmals aufgefordert hatte, ihn seine Fragen vollständig formulieren zu lassen.
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„Wenn er noch so was abliefert und im Knast landet, darf er sich warm anziehen. Das ist dort unterste Stufe“: Der Jugendgerichtshelfer malte dem Angeklagten, der sich wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Bilddateien verantworten musste, ein Zukunftsszenario, sollte er sich wegen derselben Sache noch mal strafbar machen. Der Verteidiger des jungen Angeklagten schloss sich der Prognose des Jugendgerichtshelfers an: „Ich hoffe, das ist ein Warnschuss, aus dem er gelernt hat. Das nächste Mal wird’s blutig.“
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„Ich hätte mir bei vielen gewünscht, sie hätten Kondome geklaut, dann hätte das Jugendamt weniger Sorgen.“ Kommentar des Jugendgerichtshelfers zur einzigen Vorahndung des Angeklagten: Der Diebstahl eines Kondoms war gegen Auflagen eingestellt worden.
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Eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 2000 Euro insgesamt, forderte die Staatsanwältin für den Angeklagten, der sich wegen versuchten Betrugs verantworten musste. Daraufhin der Angeklagte: „Ich bin wirklich entsetzt, wie man hier mit mir agiert, meine Aussagen missachtet. Ich werde das Urteil nicht akzeptieren.“ Wenig später verkündete der Richter sein Urteil: „Der Angeklagte wird freigesprochen.“ Der Angeklagte schaute verwirrt.
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In 20 Jahren sammelte ein 43-jähriger Mann 22 Vorstrafen. Sein Kommentar dazu: „Ich hab’s nicht leicht im Leben.“
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Sie fahren wie eine offene Hose. Sie müssen mal deutlich runter vom Gas.
„Sie fahren wie eine offene Hose. Sie müssen mal deutlich runter vom Gas“, machte die Richterin dem jungen Angeklagten deutlich. „Irgendwann geht’s zum Idiotentest. Dann wollen sie sehen, ob Du noch alle auf der Latte hast“, gab der Jugendgerichtshelfer dem 19-jährigen Angeklagten zu verstehen, dass es mit dessen Raserei, die ihm binnen eines Jahres drei Fahrverbote eingebracht hatte, mal ein Ende haben muss.
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„Ich weiß leider gar nichts mehr davon“, sagte die Zeugin, die erzählen sollte, was der Angeklagte mit ihr angestellt hatte. „Nein, bitte nicht!“, entgegnete der Richter genervt. „Es sei denn, Sie kriegen jeden Tag Schläge, dann kann man es schon mal vergessen.“
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„Einfach einem alten Mann eine reinhauen, nur weil der kein Bier hat. So was können wir gar nicht gebrauchen. Das kann auch nicht toleriert werden, nicht im Ansatz. Der macht gar nichts, der sitzt einfach nur da und wartet, dass die Zeit vergeht. In welchem Land leben wir?“, machte der Richter dem Angeklagten deutlich, dass dieser von ihm keine Milde erwarten durfte.
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„Was haben Sie sich dabei gedacht?“, fragte die Richterin den jungen Angeklagten, der, kaum dass sie ein vorangegangenes Verfahren gegen ihn eingestellt hatte, schon wieder ohne Führerschein auf dem Motorrad ertappt worden war. „Nicht viel, sonst hätte ich es ja nicht gemacht“, lautete die ehrliche Antwort.
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„Ich tu so was nicht, überhaupt nicht. Die Flasche ist aus meiner Hand gerutscht. Ich habe ihn überhaupt nicht angefasst. Ich habe ihn nicht über den Tisch geworfen, das könnte ich gar nicht“, beteuerte der Angeklagte, der einen Kollegen mit einer Flasche beworfen, ihn geschlagen und über den Schreibtisch gestoßen haben soll. Zwei Zeugenaussagen und ein Vieraugengespräch mit seinem Verteidiger später, räumte der Mann ein: „Es stimmt so, wie es der Staatsanwalt vorgelesen hat.“
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„Zwei erwachsene alte Männer liegen neben dem Lokal am Boden und kabbeln sich. Das ist doch ein ganz schlechter Film.“
„Es war Sommer, ich wollte einen Joint rauchen, dann kamen schon die Beamten“, erklärte der Angeklagte, der mit 1,2 Gramm Marihuana erwischt worden war. „Dann muss man ein bisschen gewiefter sein, da rauchen, wo keine Polizei ist“, empfahl der Richter. „Ja“, nickte der einschlägig vorbestrafte Angeklagte zustimmend, „aber die kamen ja von hinten.“
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„Zwei erwachsene alte Männer liegen neben dem Lokal am Boden und kabbeln sich. Das ist doch ein ganz schlechter Film“, gab der Richter seine Einschätzung zu dem zu verhandelnden Fall zum Besten. „So was gibt’s doch gar nicht.“ Ein 60-Jähriger und ein 76-Jähriger waren auf dem Parkplatz eines Ausflugslokals am Starnberger See handgreiflich geworden, weil dem einen das Auto-Rangieren des anderen nicht rasch genug ging.
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„Sie haben zumindest billigend in Kauf genommen, dass Sie schon wieder die Justiz bescheißen“, hielt die Richterin einem Angeklagten vor. Dieser war, nur vier Monate, nachdem er wegen falscher Verdächtigung verurteilt worden war, schon wieder wegen desselben Delikts aufgefallen. „Ich kann Ihnen nur dringend mit auf den Weg geben: Halten Sie die Füße still. Sie stehen auf der Abschussliste. Wenn Sie noch mal Scheiß bauen, rappelt es richtig im Karton.“
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„Es war eine Zeit, an die ich mich nicht gerne erinnere. Ich habe viel zu viel getrunken. Ich bitte um Verzeihung, ich habe an den Vorfall keine Erinnerung – aber das hat zu mir gepasst damals“, sagte der Angeklagte, der mit einem Schlagring bewaffnet bei einem Bekannten eingedrungen war, um von diesem Schulden einzutreiben.
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„Man kann mit mir über alles reden. Aber so einen, auf bairisch gesagt Schmarrn, mus ich nicht glauben.
„Man kann mit mir über alles reden. Aber so einen, auf bairisch gesagt Schmarrn, mus ich nicht glauben. Pluspunkte sammeln Sie so bei mir nicht“, gab der Staatsanwalt dem Angeklagten zu verstehen, was er von dessen Darstellung als Unschuldslamm hielt.
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„Wie oft sind Sie beim Feiern?“, fragte die Richterin den jungen Angeklagten. „Kommt drauf an, wann wo was los ist“, erwiderte der junge Mann, der bei einem Burschenfest einer jungen Frau unters Dirndl gefasst hatte, mit rund 2,5 Promille Alkohol im Blut – und dazu meinte „das ist doch alles nicht so schlimm“. Das sah die Richterin anders, die mit auf die Trinkgewohnheiten des Angeklagten einwirkte, indem sie ein einjähriges Alkoholverbot in der Öffentlichkeit aussprach. Und dem irritiert dreinschauenden 18-Jährigen erklärte: „Sie können zu Hause trinken, was Sie möchten. Aber sie gehen dann nicht mehr vor die Tür. Wenn Sie unterwegs sind, rühren Sie keinen Alkohol mehr an. Ist das angekommen?“ Der Angeklagte nickte und nahm das Urteil an.
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„Die Tat war dem Alkohol geschuldet“, war die Richterin sicher, was den Angeklagten zu einem Einbruch getrieben hatte. „Weil er sonst zu antriebslos ist, um überhaupt was zu tun.“
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„Meine Freundin hatte gerade mit mir Schluss gemacht, ich habe viel getrunken“, erklärt der junge Angeklagte. „Um 17 Uhr haben wir angefangen. Ab 19 Uhr habe ich keinerlei Erinnerung mehr an den Tag. Ich habe den Alkoholgenuss großzügig ausfallen lassen, weil ich den Tag schnell vergessen wollte.“
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„Er muss erst mal seine eigenen Beine finden, um im Leben stehen zu können“, bat die Verteidigerin darum, mit ihrem jungen Mandanten nicht zu hart ins Gericht zu gehen.
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„Das ist heute zum allerletzten Mal Jugendstrafe, das nächste Mal geht’s zum Strafgericht“, machte der Staatsanwalt der jungen Angeklagten deutlich und mahnte: „Wer schon mal beim Berger gesessen ist, weiß: Das ist kein Spaß.“
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Ich hätte nicht gedacht, dass man in Deutschland nach einem Bier auf dem Oktoberfest so viel Alkohol hat.
„Ich bitte um Entschuldigung und bereue zutiefst. Ich hätte nicht gedacht, dass man in Deutschland nach einem Bier auf dem Oktoberfest so viel Alkohol hat“, gab sich der Angeklagte kleinlaut, der mit 1,18 Promille hinterm Steuer seines Autos von der Polizei angehalten worden war.
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„Die schlimme Krankheitsdiagnose darf man nicht außer Acht lassen“, zeigte die Staatsanwältin Mitgefühl mit dem Angeklagten. „Das man da eine kurze Zündschnur hat, kann ich mir vorstellen.“ Der Richter sprach den Angeklagten schuldig der Beleidigung, verurteilte ihn zu der von der Staatsanwältin beantragten Geldstrafe und gab ihm schmunzelnd mit auf den Weg: „Und in Zukunft die Zündschnur etwas länger halten.“
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„Auf Wiedersehen“, verabschiedete sich der Angeklagte nach der Urteilsverkündung, als er den Gerichtssaal verließ. „Nein, nein“, rief sein Verteidiger ihm hinterher. Lachend riet er dem Mann: „Sagen Sie lieber: ,Leben Sie wohl.‘“ rst
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