Messerattacke unter Kollegen: Video belastet Angeklagten

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Der Angeklagte aus Rumänien soll mit einem Küchenmesser auf einen Arbeitskollegen losgegangen sein. (Symbolbild) © Herrmann Agenturfotografie/imago

Gänzlich verschiedene Darstellungen eines Streits haben zwei 44-Jährige vor dem Amtsgericht Miesbach abgeliefert. Der eine lieferte Fotos, die seine Unschuld beweisen sollten, der andere konterte mit einer Videoaufzeichnung.

Bayrischzell – Weil er mit einem Küchenmesser auf einen Arbeitskollegen losgegangen sein soll, stand ein 44-jähriger Mann aus Bayrischzell nun vor Gericht. Der Vorfall hatte sich in der Arbeitsstätte der beiden Männer, einem Berggasthof, ereignet. Das Opfer, ein Kellner, soll Verletzungen am Oberschenkel, an der linken Hand und über dem Auge erlitten haben.

Aggressor sieht sich selbst als Opfer

Der aus Rumänien stammende Angeklagte hingegen sah sich selbst als Opfer einer Attacke des ebenfalls 44 Jahre alten Mitarbeiters. Bei einem gemeinsamen Essen in der Küche der Gaststätte sei es zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf der Kontrahent und seine Frau ihm mit Mord gedroht hätten. Aus Angst habe er sich in seinem Zimmer verschanzt. Doch der Kollege sei in dieses eingedrungen, habe ihn gewürgt und seinen Kopf gegen die Wand geschlagen. Er habe ihn schließlich hinausgedrängt. Doch der andere habe drei Stunden vor seiner Tür gelauert.

Er habe einen Bekannten angerufen und sich um 2 Uhr morgens zu Fuß auf den Weg ins Tal gemacht, um einen Arzt aufzusuchen. Was denn mit dem Messer gewesen sei, fragte Richter Walter Leitner nach. Das habe er sich nur aus der Küche geholt, um sich zu schützen, sagte der Angeklagte. Der Kellner habe nämlich an der Treppe ins Erdgeschoss mit einer Holzstange auf ihn gewartet. Er selbst habe den Prügel aber zu fassen bekommen, dann sei er geflüchtet. Als vermeintlichen Beweis zeigte er Handyfotos, auf denen er mit schweren Gesichtsverletzungen und zerrissenen Kleidern zu sehen war, außerdem sein blutbeflecktes Bett.

Arbeitskollege schildert Streit anders

Der Streit sei in eine Schubserei ausgeartet. Das räumte der Kontrahent im Zeugenstand ein. Plötzlich aber sei der Rumäne mit einem Messer auf ihn losgegangen und habe geschrien, er werde ihn töten. Da habe er sich einen Stock geholt, um sich zu verteidigen. Auf der Treppe sei dann eine Rangelei entstanden, er habe den Angeklagten gegen die Wand gedrückt. Seine Frau habe dem Mann dann das Messer entwinden können. Im Zimmer des 44-Jährigen sei es jedoch zu keinem Vorfall gekommen. „Das alles sollen wir jetzt glauben“, fragte Leitner trocken.

Die Fotos des verletzten Angeklagten entlockten dem Zeugen ein ironisches Lächeln: „Das war nicht der Zustand, in dem er mich verlassen hat.“ Ein weiterer Zeuge, der Bekannte nämlich, den der Angeklagte bei dem angeblichen Überfall im Zimmer kontaktiert hatte, gab an, während des Telefonats die Morddrohung aus dem Mund des anderen Mannes gehört zu haben.

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Video widerlegt Angeklagten

Einen schlagkräftigen Beweis konnte letztlich der Attackierte per Handy erbringen. Sein Chef hatte ihm das Video einer Überwachungskamera zur Verfügung gestellt. Darauf war eindeutig der Angeklagte als Angreifer zu sehen, nicht aber dessen Gesichtsverletzungen. Seine Fotos hatte er erst Stunden später gemacht, wie der Zeitstempel zeigte.

Man sei bei dem späteren Gerangel einige Stufen hinuntergepoltert, gab der Kellner als mögliche Ursache an. Zugleich erklärte er, die Anzeige zurückziehen zu wollen, da er – wenn überhaupt – durch das Messer nur „einen kleinen Pieks“ erlitten habe und man sich schon so lange kenne. Das sei nicht mehr möglich, erklärte Leitner. Während die Verteidigung Freispruch forderte, verhängte der Richter unter Einbeziehung einer offenen Vorstrafe eine Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu 20 Euro.

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