Schwunghafter Drogenhandel: Miesbacher (32) zu Bewährungsstrafe verurteilt
Einen schwunghaften Handel mit Drogen soll ein 32-jähriger Miesbacher betrieben haben. Das Miesbacher Amtsgericht hat ihm nun eine Bewährungsstrafe aufgebrummt.
Miesbach – Die Staatsanwaltschaft warf dem Miesbacher zum einen vor, zwischen April 2020 und April 2021 in seiner Wohnung 30 Gramm Meth-Amphetamin („Crystal Meth“) gehortet und zu einem Grammpreis von je 100 Euro verkauft zu haben, unter anderem an einen Fischbachauer. Zum anderen soll er im November 2022 rund 2,6 Gramm Haschisch, gut 23 Gramm Marihuana sowie LSD besessen haben.
Während der Angeklagte bei der Verhandlung am Miesbacher Amtsgericht die erste Ziffer der Anklageschrift – den Besitz und Handel mit dem Amphetamin – durch seinen Rechtsanwalt abstreiten ließ, räumte er den zweiten Anklagepunkt insofern ein, als er die Drogen zwar zum Eigenkonsum besessen, aber nie damit gedealt habe. Zudem wies der Anwalt des 32-Jährigen auf den nach neuer Gesetzeslage mittlerweile legalen Besitz von Cannabis hin.
Anders stellte sich die Sache dar, als der Zeuge aus Fischbachau zu dem Amphetamin-Handel aussagte. Er selbst wurde bereits wegen seiner im Zusammenhang stehenden Drogengeschäfte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Über einen Zeitraum von ungefähr einem Jahr habe er sich alle zwei Monate Meth-Amphetamin bei dem Angeklagten besorgt. Mal ein halbes Gramm, mal ein Gramm pro Besuch, sagte der Zeuge. Den „Stoff“ habe dieser in einem Wohnzimmerschrank aufbewahrt.
Zeuge berichtet von mehreren Käufen
Wie viel insgesamt darin versteckt gewesen sei, könne er aber nicht sagen. Der Bekannte habe von 20 oder 25 Gramm gesprochen. Er habe ihm dann jeweils die entsprechende Menge abgewogen, die er selbst dann in bar bezahlt habe. Der Kurs seien 100 Euro pro Gramm gewesen, die Qualität sei „mal besser, mal schlechter“. Ob der Angeklagte auch andere Drogen gehabt habe, könne er nicht sagen. Auch von anderen Kunden des Miesbachers wisse er nichts.
„Stimmt das auch alles, was sie da erzählen?“, hakte Richter Walter Leitner nach und hielt dem Zeugen die Aussage des Angeklagten vor, niemals Amphetamine besessen zu haben. „Ich weiß, was ich gesehen und gekauft habe“, blieb der 29-Jährige bei seiner Darstellung. Ob er dem Bekannten vielleicht „eins reinwürgen“ wolle, mutmaßte der Richter, was der Zeuge indes abstritt. Er habe schon in seinem eigenen Prozess „vieles dargelegt“, aber bestimmt nicht, um jemandem „eins reinzudrücken“, beteuerte der Fischbachauer.
Version des Anwalts überzeugt nicht
Schließlich entschied das Gericht, den geringfügigeren zweiten Punkt der Anlageschrift fallenzulassen. Ein Geständnis wirke sich immer strafmildernd aus, versuchte die Staatsanwältin den Angeklagten zu bewegen. Dessen Anwalt wählte daraufhin eine aus Sicht seines Mandanten möglichst günstige Interpretation. Die beiden hätten wohl manchmal gemeinsam konsumiert, was der Zeuge jetzt als Verkauf hinstelle. Doch wenn Geld geflossen sei, so nur als Dank, dass sein Mandant dem Zeugen ab und zu als Fahrer gedient habe.
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Leitner wollte sich darauf nicht einlassen. Dass der Miesbacher die teure Droge zum Verschenken habe, „passt doch einfach nicht“, winkte der Richter ab. Wie sein Vorstrafenregister zeigte, war der Miesbacher schon einmal wegen Handelns mit Amphetamin verurteilt worden. Letztlich sprach das Schöffengericht den Angeklagten schuldig. Es verhängte eine neunmonatige Bewährungsstrafe zuzüglich einer Geldstrafe von 1500 Euro, die der Miesbacher an die Caritas-Suchtberatung zahlen muss. Außerdem muss der 32-Jährige laut Urteil 300 Euro Wertersatz leisten.
stg