Elf Einmachgläser Marihuana für den Eigenkonsum

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Erhebliche Mengen Marihuana hatte ein Miesbacher (31) daheim gebunkert. Deshalb musste er sich nun vor Gericht verantworten.

Kiffen gegen Depressionen? So begründete ein 31-Jähriger vor Gericht seinen Drogenkonsum (Symbolbild) © Kay Nietfeld/dpa

Weil er zwischen 2018 und 2022 einen schwunghaften Rauschgifthandel betrieben haben soll, musste sich ein 31-jähriger Mann aus Miesbach vor dem Schöffengericht verantworten. Vor allem mit Marihuana soll er gedealt haben, das er aus in seinem Keller gezogenen Hanfpflanzen gewonnen haben soll. Bei einer Hausdurchsuchung im November 2022 beschlagnahmten Polizeibeamte rund 215 Gramm Marihuana in der Wohnung des Mannes.

Anbau nur zum Eigenkonsum

Der Rechtsanwalt des 31-Jährigen gab stellvertretend für seinen Mandanten eine Erklärung ab. Der Miesbacher räume zwar den Anbau ein, habe die Droge aber ausschließlich für den Eigenkonsum angebaut. Dies sei auch nicht aus Spaß oder um des Ausprobierens willen erfolgt. Der Grund liege vielmehr darin, dass sein Mandant seit Langem an Depressionen leide. Dies äußere sich in Angstzuständen und Panikattacken, die sich in einem schleichenden Prozess entwickelt und bis hin zu regelrechten Schockzuständen verschlimmert hätten. Auch die Krebsdiagnose einer nahestehenden Person habe hierzu beigetragen. Vom Arzt verordnete Antidepressiva hätten keinen Effekt gehabt.

Kiffen, um „wieder aktiv am Leben teilzuhaben“

Da sei er auf den Gedanken gekommen, sich mittels Cannabis zu behelfen, sagte der Angeklagte dann selbst. Informationen zur Zucht und die erforderliche Ausrüstung habe er sich über das Internet besorgt. Anfängliche Versuche seien zwar gescheitert, viele Pflanzen eingegangen. Doch allmählich habe er einen „grünen Daumen“ entwickelt und gute Ernten eingefahren. „Ich wollte wieder aktiv am Leben teilhaben“, begründete der Angeklagte sein Handeln. Aus diesem Grund habe er zeitweise auch andere Drogen wie Kokain versucht.

Angeklager ist inzwischen nachgewiesenermaßen clean

Die Hausdurchsuchung habe ihm dann aber Angst vor dem Gefängnis eingejagt. Deshalb habe er sich Hilfe gesucht, um sein Leben in den Griff zu bekommen. Neben einer Suchtberatung habe er auch eine Psychotherapie begonnen. Seine Ärztin habe ihm zudem medizinisches Cannabis verordnet, das er selbst schrittweise reduziert habe, um davon loszukommen. All diese Angaben wurden durch Berichte belegt. Zudem hatte der Angeklagte mit Drogentests seine Abstinenz belegt.

Enttäuscht sei er vom Freund seiner Mutter, der ihn angezeigt hatte, sagte der Miesbacher. Dieser habe den Sachverhalt überzogen dargestellt und Tatsachen verdreht, wohl motiviert durch vorangegangene Differenzen.

Polizei stell zwölf Einmachgläsern mit Marihuana sicher

Dies bestätigte ein Ermittler. Der Mann habe über das Online-Kontaktportal der Polizei eine anonyme Mitteilung wegen „blühenden Drogenanbaus“ gemacht. Zwölf Einmachgläser voll Marihuana habe man sichergestellt, die Aufzuchtanlage sei jedoch leer gewesen. Die Behauptung, der Miesbacher habe unter Mithilfe seiner Mutter und eines Untermieters auch gedealt, habe sich jedoch nicht verifizieren lassen. Auch auf dem Handy des Miesbachers hätten sich keine Hinweise gefunden.

Wegen der „schwierigen Beweislage“ wurde der Vorwurf des Drogenhandels fallengelassen. Für den unerlaubten Anbau und Besitz von Marihuana in nicht geringer Menge verurteilte das Gericht den bislang straffreien Miesbacher zu fünf Monaten auf Bewährung und 3000 Euro Geldauflage zugunsten der Caritas-Suchtberatung. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.

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