Fischbachau: Ehemaliger Bürgermeister Johannes Lohwasser zieht vor Gericht – Einigung erzielt
Der Ex-Rathauschef Johannes Lohwasser darf die Amtsbezeichnung „Bürgermeister a.D.“ nicht führen. Vor Gericht zog er seine Klage zurück, erreichte aber einen Teilerfolg: Die Gemeinde stellte ihre Begründung klar.
Fischbachau – Vor mehr als zweieinhalb Jahren hat Johannes Lohwasser sein Amt als Fischbachauer Bürgermeister niederlegt. Jetzt standen sich die Gemeinde als ehemaliger Dienstherr und der heute 34-Jährige erneut gegenüber – vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München. Dort galt es zu klären, ob die Gemeinde Lohwasser die Amtsbezeichnung „Bürgermeister außer Dienst (a.D.)“ zugestehen muss oder nicht: Lohwasser hatte dies einige Zeit nach seinem Rücktritt beantragt, der Gemeinderat lehnte das Ansinnen jedoch in nicht öffentlicher Sitzung im September 2022 ab. Auch nach einem Widerspruch blieb das Gremium bei dieser Haltung – woraufhin der ehemalige Bürgermeister Anfang 2023 Klage gegen den Widerspruchsbescheid erhob.
In der Verhandlung, die erst jetzt geführt wurde, einigten sich beide Parteien schließlich auf einen Kompromiss. Lohwasser nahm seine Klage zurück, während die Gemeinde bei der Begründung des damaligen Widerspruchsbescheids mit einer Klarstellung zurückruderte. Die Nichtanerkennung der Amtsbezeichnung sei „ausschließlich von Gründen seiner Verbundenheit zum Amt des Bürgermeisters und der verhältnismäßig kurzen Amtszeit von eineinhalb Jahren“ getragen, hielten die Parteien fest. Nicht aber stütze sich die Entscheidung „auf Gründe einer fehlenden Würdigkeit“, verlas die Vorsitzende Richterin Christine Gibbons. Just der Begriff der Würdigkeit war es, an dem sich Lohwasser und sein Anwalt Peter Dingler zuvor besonders gestört hatten.
Lohwasser verwahrt sich gegen „Unwürdigkeit“
Den Antrag habe er ursprünglich gestellt, um seine Personalunterlagen und den Lebenslauf zu vervollständigen, bestätigte Lohwasser zu Beginn auf Rückfrage Gibbons. Erwartet habe er, dass es sich hierbei mehr oder weniger um eine Formsache handle, die das Faktum „Bürgermeister außer Dienst“ bestätige. Den Inhalt des Widerspruchsbescheids fasste Lohwasser aber so auf, als sei es vielmehr um die Frage gegangen, ob er würdig oder unwürdig sei, die Amtsbezeichnung zu führen. „Wir sehen aber keine Verhaltensweise, die eine Unwürdigkeit begründen würde“, sagte Dingler.
Wie die Entscheidung, die laut der Richterin im Ermessen des Gemeinderats liegt, vom Gremium intendiert war, ließ sich allerdings nicht mehr feststellen. „Wir führen Ergebnisprotokolle“, erklärte Geschäftsleiter Felix Stahl, der neben Zweitem Bürgermeister Martin Bacher und einer Rechtsanwältin die Gemeinde vertrat. Wortmeldungen aus dem Gemeinderat seien dem Protokoll deshalb nicht zu entnehmen. Er habe den Beschluss der Sitzung aber nach bestem Wissen und Gewissen in einen Verwaltungsakt überführt.

Während die Rechtsanwältin der Gemeinde betonte, es sei dabei nicht um eine Herabwürdigung der Leistung oder seiner Person gegangen, fasste Lohwasser den Inhalt auch als Anklage gegen seine Person auf. Unter anderem seien ihm vom Gemeinderat psychosomatische Krankheiten attestiert worden. „So sachlich, wie Sie das sagen, habe ich das nicht herausgelesen“, sagte der ehemalige Bürgermeister. Laut Dingler wurden außerdem Äußerungen Lohwassers im Miesbacher Merkur, sein vorheriger Austritt aus der FWG-Fraktion und die Beauftragung eines Vertrauten zur Erklärung des Rücktritts ohne persönliches Erscheinen im Schreiben herangezogen. „Die Formulierung des Widerspruchsbescheids ist über das Ziel hinaus geschossen“, befand auch Gibbons. Die Richterin musste dabei auf Basis des Protokolls davon ausgehen, dass nicht alle im Bescheid enthaltenen Gründe auch wirklich im Gemeinderat genannt wurden.
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Letztlich ausschlaggebend sei aber nicht die Begründung im Bescheid, sondern die Entscheidung des Gemeinderats, betonte die Richterin. Dabei machte sie Lohwasser keine großen Hoffnungen, mit seiner Klage Recht zu bekommen: „Nach vorläufiger Rechtsauffassung hätten wir hier Ermessensfehler nicht gesehen“, erklärte Gibbons. Auf den Vorschlag von Dingler hin einigten sich die Parteien schließlich auf die Klarstellung des Bescheids. Das Verfahren wurde damit formell eingestellt.
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„Es ging um das Herstellen seiner Integrität“, sagte Dingler nach der Verhandlung. Auch Lohwasser selbst betonte: „Ich bin zufrieden mit dem Ausgang.“ Er sei weder verbittert noch hänge er an dem Titel. „Die Begründung ist jetzt für mich in Ordnung und damit habe ich mich sehr leicht getan, einen Schlussstrich zu ziehen.“ nap