„Bedroht Erfahrung von Millionen von Besuchern“: Ab jetzt gilt neue Regel für Urlauber in Spanien
In Spanien tritt ein neues Gesetz für Urlauber in Kraft. Sensible Daten von Touristen müssen von Hotels und Reiseveranstaltern an Behörden übermittelt werden.
Madrid – Vulkanlandschaften, malerische Badebuchten und mildes Klima: Spanien ist allseits beliebt. Gerade die Mittelmeer-Insel Mallorca zählt für viele deutsche Urlauber als Lieblingsziel. Nun ist allerdings eine neue Regelung in Kraft getreten, die stellenweise für Kritik sorgt.
Neue Regel für Spanien-Urlauber: Behörde erfasst sensible Daten
Das spanische Innenministerium hat am Montag (2. Dezember) das neue Register für Beherbergungs- und Autovermietungsbetriebe aktiviert. Das bedeutet: Hotels, Vermittlungsplattformen und Reiseveranstalter müssen Touristen-Daten erfassen und diese an das Register übermitteln, hieß es in einem Dekret des Ministeriums.
Zwar mussten Hotels schon zuvor die Daten von Reisenden sammeln, hinzu kommen jetzt allerdings auch Anbieter wie Airbnb und andere Urlaubsplattformen. Wie Blick berichtete, wollte die spanische Regierung ursprünglich Telefonnummern, Mail-Adressen, Kreditkarteninformationen und sogar GPS-Daten von Autovermietern sammeln. Nach massiver Kritik der Tourismusindustrie seien die Behörden jedoch zurückgerudert.
Demnach werden vorerst nur Daten erfasst, die auch im Reisepass oder Personalausweis stehen. Zudem müsse das Verwandtschaftsverhältnis erfasst werden, sollten Erwachsene mit Minderjährigen reisen. Diese Angaben werden an die Behörden übermittelt:
- Name
- Geburtsdatum
- Nationalität
- Adresse
- Ausweisnummer
Spanien führt neues Sicherheitsgesetz ein: Bei Verstößen kann es teuer werden
Auf der Registerplattform des Ministeriums hätten sich bereits zahlreiche Hotelbetriebe, Reisebüros, digitale Plattformen und Mietwagenanbieter angemeldet. Das ist für Reiseveranstalter auch dringend notwendig, denn sonst droht ein Bußgeld. Bei leichten Vergehen würde sich dieses auf 100 bis 600 Euro beziffern, bei schweren Verstößen kann es mit bis zu 30.000 Euro richtig teuer werden, berichtet Ibzia Heute. Erst kürzlich verschärfte Mallorca seine Benimm-Regeln.
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Die Überwachungsmaßnahme soll für mehr Sicherheit sorgen und vor allem Terrorismus sowie organisierte Kriminalität vorbeugen, begründete das Ministerium das neue Gesetz. Kritiker befürchten allerdings nicht nur mehr Bürokratie, sondern haben auch datenschutzrechtliche Bedenken. Die neue Verordnung „könnte nicht nur die grundlegenden Rechte auf Privatsphäre verletzen, sondern droht auch die Erfahrungen von Millionen von Besuchern, die Spanien als Reiseziel wählen, zu erschweren“, äußerte sich etwa der spanische Verband der Hotels und Touristenunterkünfte Cehat in einer Mitteilung.
Probleme mit dem Datenschutz? Tourismusverband hat Bedenken bei neuer Spanien-Regel
Die spanische Regierung hält jedoch dagegen. Das Register decke sich mit der allgemeinen Datenschutzverordnung der EU. Nach Blick-Angaben bleibe aber unklar, wie lange die Urlauber-Daten gespeichert werden. Es gebe lediglich eine Mindestdauer von drei Jahren. Dabei haben nicht nur die Polizei und der Geheimdienst Zugriff auf die Daten, sondern auch das Finanzamt sowie Untersuchungsrichter.
Für Urlauber ändert sich auf den ersten Blick aber nicht viel. Denn dass bei der Buchung von Hotels, Mietwagen und Co. Basisdaten erfasst werden, ist allseits bekannt. Neu ist aber, dass diese von den Reiseanbietern an das Register weitergeleitet werden. Ob künftig dann doch die Erfassung weiterer Angaben wie Zahlungsdaten und Handynummern hinzukommt, ist noch unklar. Darüber befänden sich Cehat und das Innenministerium im Gespräch.
Strenge Tourismus-Gesetze gibt es aber nicht nur in Spanien. Auch Italien und Kroatien haben Regelungen für Urlauber erlassen. Wer trotz Krankengeld in den Urlaub fahren möchte, sollte einige Kriterien beachten. (kas)