„Big Brother“-Gesetz in Kraft: Spanien-Urlauber sollen ab sofort umfangreiche Daten preisgeben
Ein neues Dekret in Spanien sorgt für Aufruhr in der Tourismusbranche. Trotz Widerstand soll es seit dem 2. Dezember 2024 umgesetzt werden.
Spanien erlebt in diesem Jahr einen neuen Urlauberrekord: Stolze 82,9 ausländische Touristen zählte das Land in den ersten zehn Monaten, wie die nationale Statistikbehörde INE bekannt gegeben hat. Zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2023 lag die Zahl bei 84 Millionen Reisenden. Allein aus Deutschland strömten nach bisherigen Daten 10,7 Millionen Menschen nach Spanien, was ein Anstieg von 8,7 Prozent ist. Wer jedoch ab sofort in das beliebte Urlaubsland reisen möchte, könnte mit größeren Hürden konfrontiert werden. Die spanische Regierung hat neue Vorschriften zur Datenerfassung von Touristen eingeführt, die für heftigen Gegenwind aus der Tourismusbranche sorgen.
Mehr als 40 verschiedene Daten werden von Spanien-Urlaubern abgefragt

Das Königliche Dekret 933/2021, das von Kritikern aus der Reisebranche als „Tourismus Big Brother“ bezeichnet wird, ist am 2. Dezember 2024 in Kraft getreten – trotz Ablehnung durch das spanische Parlament und den Senat sowie Forderungen nach einer Überarbeitung. Konkret bedeutet es, dass Hotels und andere Unterkünfte ab sofort umfangreiche persönliche Informationen ihrer Gäste sammeln und an die Behörden weiterleiten sollen.
Die neuen Anforderungen gehen weit über die üblichen Angaben hinaus. Bei einer Beherbergung sollen mehr als 40 und bei einer Autovermietung sogar über 60 verschiedene Informationen von den Urlaubern abgefragt werden, wie die ECTAA, eine europäische Vereinigung von über 80.000 Reiseagenturen und Tourenanbietern, in einem Schreiben informiert. Zu den geforderten Daten gehören:
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Meldeadresse
- Anzahl der Reisenden und der Verwandtschaftsgrad bei Minderjährigen
- gewählte Zahlungsmethoden während der Reise
- das Reiseverhalten der letzten drei Jahre
Laut BBC sind die Unternehmen dazu angehalten, täglich die gesammelten Daten zu melden und drei Jahre lang digital zu speichern. Bei Zuwiderhandlung drohen demnach Geldbußen in einer Höhe von 100 Euro bis 30.000 Euro.
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„Komplitziert“ und „langwierig“: Gegenwind aus der Reisebranche
Die neue Verordnung wurde laut dem ECTAA-Schreiben vom spanischen Innenministerium mit dem Ziel entwickelt, die Sicherheit zu erhöhen und den Polizeikräften mehr Informationen über Reisende zu geben, die im Land ankommen oder durchreisen. Die ECTAA und ihr spanisches Pendant ACAVE, sowie die Verbände FETAVE und UNAV, bezeichnen den Umfang der geforderten Daten jedoch als übertrieben und befürchten, dass sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen könnten. Außerdem würden die Betroffenen dem Risiko des Missbrauchs ihrer Informationen durch Cyberangriffe ausgesetzt werden.
Der spanische Hotel- und Gaststättenverband CEHAT erwägt laut einer Mitteilung sogar, rechtliche Schritte einzuleiten. Das Dekret könnte nicht nur grundlegende europäische Datenschutzrechte verletzen, sondern auch die Erfahrung von ausländischen und einheimischen Reisenden beeinträchtigen, wenn sie sich mit „komplizierteren und langwierigeren Verwaltungsverfahren auseinandersetzen“ müssen. Der Verband fürchtet um die Zukunft der Tourismusbranche, die nicht weniger als 12 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ausmacht. Bisher ist jedoch noch keine Reaktion der Regierung auf die kritischen Stimmen erfolgt.