Neues Gesetz für Spanien-Urlauber gilt ab sofort – „Bedroht Erfahrung von Millionen von Besuchern“
In Spanien gelten für Hotels, Buchungsplattformen und Reiseveranstalter neue Regeln. Betroffen sind die Urlauber selbst.
Madrid – Spanien ist mit seinen Vulkanlandschaften, idyllischen Badebuchten und mildem Klima ein beliebtes Reiseziel. Insbesondere die Mittelmeerinsel Mallorca ist ein Favorit unter deutschen Touristen. Allerdings gibt es eine neue Regelung, die einige Kritik hervorruft.
Daten von Urlaubern in Spanien werden an Register übermittelt
Am 2. Dezember hat das spanische Innenministerium ein neues Register für Unterkunfts- und Autovermietungsunternehmen eingeführt. Dies bedeutet, dass Hotels, Buchungsplattformen und Reiseveranstalter nun verpflichtet sind, Daten von Touristen zu sammeln und an das Register zu übermitteln, so ein Dekret des Ministeriums. Bereits im Sommer wurden neue Gesetze für Urlauber beschlossen.

Bisher mussten Hotels bereits Reisendendaten sammeln, nun sind jedoch auch Anbieter wie Airbnb und andere Urlaubsplattformen betroffen. Ursprünglich plante die spanische Regierung, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Kreditkarteninformationen und sogar GPS-Daten von Autovermietern zu sammeln. Nach heftiger Kritik aus der Tourismusbranche haben die Behörden jedoch nachgegeben.
Diese Daten von Spanien-Urlaubern werden ab sofort erfasst und übermittelt
Nun werden vorerst nur Daten erfasst, die auch im Reisepass oder Personalausweis enthalten sind. Zudem muss das Verwandtschaftsverhältnis erfasst werden, wenn Erwachsene mit Minderjährigen reisen. Diese Informationen werden an die Behörden weitergegeben:
- Name
- Geburtsdatum
- Nationalität
- Adresse
- Ausweisnummer
Bereits jetzt haben sich viele Hotelbetriebe, Reisebüros, digitale Plattformen und Autovermietungsunternehmen auf der Registerplattform des Ministeriums angemeldet. Dies ist für Reiseveranstalter unerlässlich, da sonst Bußgelder drohen. Bei leichten Verstößen belaufen sich diese auf 100 bis 600 Euro, bei schweren Verstößen können sie jedoch bis zu 30.000 Euro betragen, berichtet Ibzia Heute.
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Maßnahme für Spanien-Urlauber soll Terror und Kriminalität verhindern
Die Überwachungsmaßnahme soll laut Ministerium für mehr Sicherheit sorgen und insbesondere Terrorismus und organisierte Kriminalität verhindern. Kritiker befürchten jedoch nicht nur mehr Bürokratie, sondern auch datenschutzrechtliche Bedenken. Der spanische Verband der Hotels und Touristenunterkünfte Cehat äußerte in einer Mitteilung, die neue Verordnung „könnte nicht nur die grundlegenden Rechte auf Privatsphäre verletzen, sondern droht auch die Erfahrungen von Millionen von Besuchern, die Spanien als Reiseziel wählen, zu erschweren“.
Die spanische Regierung widerspricht jedoch. Das Register entspricht der allgemeinen Datenschutzverordnung der EU. Laut Blick bleibt jedoch unklar, wie lange die Urlauberdaten gespeichert werden. Es gibt nur eine Mindestspeicherdauer von drei Jahren. Dabei haben nicht nur die Polizei und der Geheimdienst Zugang zu den Daten, sondern auch das Finanzamt und Untersuchungsrichter.
Für Reisende ändert sich auf den ersten Blick nicht viel. Es ist allgemein bekannt, dass bei der Buchung von Hotels, Mietwagen usw. Basisdaten erfasst werden. Neu ist jedoch, dass diese Daten von den Reiseanbietern an das Register weitergeleitet werden. Ob in Zukunft weitere Informationen wie Zahlungsdaten und Handynummern erfasst werden, ist noch unklar. Darüber befinden sich Cehat und das Innenministerium derzeit im Gespräch. Viele spanische Inseln haben derweil die Nase voll von sogenannten Billigtouristen.