Endlich eine klare Regelung für die Marktsonntage

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Nur in diesem Bereich rund um den Marienplatz und die Obere Stadt dürfen an Marktsonntagen in Weilheim auch Läden öffnen – für maximal fünf Stunden. © Stadt Weilheim

Vor Jahren schon wollte die Stadt Weilheim begrenzen, welche Geschäfte an den Marktsonntagen öffnen dürfen. Es gab einen Entwurf, an den sich die meisten Läden auch längst halten – doch zur Beschlussfassung kam es nie. Das hat der Stadtrat nun endlich nachgeholt.

Weilheim – Eigentlich schien schon 2019 alles klar zu sein: Aufgrund eines einschlägigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hatte man im Weilheimer Rathaus damals die städtische Verordnung zur „Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen“ überarbeitet. Und der Hauptausschuss des Stadtrates hatte bereits einmütig zugestimmt. An den vier Marktsonntagen in Weilheim sollten künftig nurmehr Geschäfte öffnen dürfen, die im direkten Umfeld der Märkte – des Jahrmarkts in der Oberen Stadt und des parallel stattfindenden Bauernmarkts auf dem Marienplatz – liegen.

Auch wegen Corona war das Thema in Weilheim in der Versenkung verschwunden

Bis dato war toleriert worden, dass an den Marktsonntagen auch in der Peripherie und den Gewerbegebieten Geschäfte geöffnet hatten. Doch Gewerkschaften und kirchliche Institutionen und in der Folge auch das Landratsamt hatten mit Verweis auf das höchstrichterliche Urteil eine Einschränkung dieser Praxis und eine klare Regelung der verkaufsoffenen Sonntage in Weilheim gefordert. Noch im Mai 2019 sollte der Stadtrat den entsprechenden Beschluss fassen. Allein: Dazu kam es nicht. Aufgrund „landkreisweiter Klärungsfragen“ war der Punkt kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen worden – und verschwand dann in der Versenkung. Aufgrund der Corona-Pandemie, in der auch die Märkte samt Sonntagsöffnungen ausfielen, „war in den vergangenen Jahren die Notwendigkeit einer solchen Verordnung in den Hintergrund geraten“, so die Erklärung des Ordnungsamtes im Weilheimer Rathaus.

Aktion eines Geschäfts am Stadtrand sorgte für Verwunderung

Vor drei Monaten aber ploppte die Notwendigkeit wieder auf: Zum Palmmarkt im März hatte Schuh Herrmann am Narbonner Ring eine Rabattaktion angeboten. Und mancher fragte sich: Warum darf das Geschäft am Stadtrand sonntags überhaupt öffnen? Gab es das nicht diese Beschränkung auf den direkten Markt-Umkreis? Auch andere Gewerbetreibende, deren Geschäfte außerhalb von Altstadt und Oberer Stadt liegen, wunderten sich (wir berichteten) – zumal sie selber sich bereits seit Jahren an die Einschränkung halten. Ihnen war nicht bewusst, dass die Stadt Weilheim noch gar keine Regelung verabschiedet hatte, während etwa Penzberg, Schongau und Peiting ihre Verordnungen zwischenzeitlich schon rechtskonform gemacht haben.

Jetzt musste es schnell gehen mit dem Beschluss

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Nun zog der Weilheimer Stadtrat nach: In seiner Juni-Sitzung hat das Gremium einstimmig und ohne Diskussion die neue Verordnung erlassen. Demnach dürfen an den vier Marktsonntagen in Weilheim – das sind der Palmmarkt zwei Wochen vor Ostern, der Johannimarkt Ende Juni, der Gallimarkt am zweiten Oktober-Sonntag und der Andreasmarkt am letzten Sonntag im November – nur Geschäfte im unmittelbaren Marktumfeld öffnen. Eine zur Verordnung gehörige Karte zeigt das genaue Gebiet innerhalb der Stadtmauer, am Rathausplatz und längs der Oberen Stadt bis zur Römerstraße. Gestattet ist den dortigen Läden, maximal „fünf zusammenhängende Stunden“ zwischen 11 und 18 Uhr aufzumachen.

Zudem sorgt die Verordnung für Klarheit in einem Konflikt, den es bisher gab, wenn der Andreasmarkt auf den Totensonntag fiel – einen „stillen Tag“, der einen verkaufsoffenen Sonntag ausschließt. In Jahren, in denen der letzte Sonntag im November Totensonntag ist, wird der Andreasmarkt künftig auf den zweiten Sonntag im November vorverlegt.

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Bereits vergangenen Montag, nur vier Tage nach der Stadtratssitzung, hat das Rathaus die Regelungen zu den verkaufsoffenen Sonntagen in ihrem digitalen Amtsblatt bekannt gemacht. Am Tag darauf traten sie somit in Kraft. Und das war auch „höchste Eisenbahn“, denn der nächste Jahr- und Bauernmarkt in Weilheim ist bereits am kommenden Sonntag, 30. Juni: der beliebte Johannimarkt.

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