Ein vorbestrafter Tölzer (40) muss sechs Monate ins Gefängnis. Bewährungshelfer: „Er ist im Grunde ein gutmütiger Typ, aber irgendwann verliert er die Kontrolle.“
Bad Tölz/Wolfratshausen – Die Staatsanwältin war der Meinung: „Es ist genug.“ Trotz zweier offener Bewährungen war der Mann ihr gegenüber erneut straffällig geworden – jetzt soll er sitzen. Der Tölzer (40) soll laut Anklage kräftig gegen die Tür einer Nachbarin getreten, die Frau danach beleidigt und ihr gedroht haben: „Ich hol’ mein Messer raus und ramm’ es Dir rein.“ Das Gericht sah es wie die Anklagevertreterin und verurteilte den Koch wegen Sachbeschädigung und Beleidigung zu sechs Monaten Gefängnis – und dieses Mal ohne Bewährungschance.
„Ich war erbost“: 40-jähriger Angeklagter ist eine „emotional instabile Persönlichkeit“
Der vielfach vorbestrafte Angeklagte hatte eingeräumt, gegen die Tür getreten zu haben. „Ich habe sie auch beleidigt“, gab er zu. „Aber der Rest ist erlogen.“ Der Grund für die Aktion war wohl ein zu hoher Alkoholpegel beim Beschuldigten („Ich habe mich nach circa sechs Halben schon sehr betrunken gefühlt“) – kombiniert mit der Tatsache, dass die über ihm wohnende Geschädigte durch „Getrampel auf dem Fußboden“ für Ruhe hatte sorgen wollen.
„Ich war erbost“, erklärte der 40-Jährige. Der Angeklagte sei eine „emotional instabile Persönlichkeit“, sagte dessen Bewährungshelfer. „Besonders, wenn er was getrunken hat.“ Zwar umfassten die Bewährungsauflagen ein Alkoholverbot sowie eine Psychotherapie. „Ob er sich daran hält, ist fraglich.“ Zumindest in der Nacht vom 13. auf den 14. Oktober vorigen Jahres hatte der Beschuldigte nach eigenen Angaben beim Fortgehen dem Alkohol ausgiebig zugesprochen.
„Irgendwann verliert er die Kontrolle“, erklärte der Bewährungshelfer
„Er ist im Grunde ein gutmütiger Typ, aber irgendwann verliert er die Kontrolle“, ergänzte der Bewährungshelfer. Sein Mandant sei schwer krank und gehöre behandelt, betonte Pflichtverteidiger Andreas Sander. „Wenn man nichts macht, wird er eine Bombe bleiben.“ Diese Bedenken teilte Richter Helmut Berger zwar, gab aber im Hinblick auf die Bewährungsauflagen auch zu bedenken: „Wir haben es ja versucht, aber wenn er nicht mitmacht, haben wir keine Wahl.“
(Unser Bad-Tölz-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus Ihrer Region. Melden Sie sich hier an.)
Mit der Verurteilung zu sechs Monaten Gefängnis blieb der Richter unter dem Antrag der Staatsanwältin, die drei Monate mehr gefordert hatte. Dem Angeklagten gab er als Rat mit auf den Weg, er solle bis zur Berufungsverhandlung am Landgericht „was vorlegen: eine Arbeitsstelle, eine Psychotherapie, Nachweise über Alkoholabstinenz.“ (rst)
Meine news
Mehr News finden Sie in unserer brandneuen Merkur.de-App, jetzt im verbesserten Design mit mehr Personalisierungs-Funktionen. Direkt zum Download, mehr Informationen gibt es hier. Sie nutzen begeistert WhatsApp? Auch dort hält Sie Merkur.de ab sofort über einen neuen Whatsapp-Kanal auf dem Laufenden. Hier geht‘s direkt zum Kanal.