Haftstrafe für Schlierseer: Ein Jahr Gefängnis für Fußtritte
Ein mehrfach vorbestrafter Schlierseer hatte einen Bekannten mit Tritten ins Gesicht schwer verletzt. Grund für seine Gewaltbereitschaft sei eine alkoholbedingte Psychose. Der 43-Jährige erhielt eine Haftstrafe.
Schliersee – Immer wieder hatte ein 43-Jähriger unter dem Einfluss von Alkohol Straftaten begangen. Jetzt musste sich der Schlierseer wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Miesbacher Amtsgericht verantworten. Er soll Ende 2022 einen 30-Jährigen mit Fußtritten gegen den Kopf attackiert haben, wodurch das Opfer schwere Verletzungen erlitt.
Angeklagter tritt Bekannten mit Füßen ins Gesicht
Der Angeklagte selbst gab an, sich an den Vorfall nicht erinnern zu können, auch nicht daran, wie er in das Mehrfamilienhaus gekommen war, in dem das Opfer wohnte. Nur dass er zuvor mit weiteren Beteiligten Alkohol konsumiert habe „bis zum Umfallen“, war ihm im Gedächtnis geblieben. Von den geladenen Zeugen war nur eine Nachbarin erschienen, die den Übergriff beobachtet hatte. Sie sei durch Geschrei hellhörig geworden, berichtete die Frau. Dann habe sie gesehen, wie der Angeklagte gegen das Gesicht seines am Boden liegenden Opfers getreten habe. Ihre Rufe, aufzuhören, habe der 43-Jährige ignoriert. Ein Bekannter des Täters sei unbeteiligt daneben gestanden.
Derweil sei ein Freund des Opfers aufgetaucht und habe die Polizei gerufen. Der Angeklagte und sein Bekannter hätten dann wortlos das Haus verlassen, schilderte die Zeugin weiter, der angesichts der Erinnerung die Tränen kamen. Der 30-Jährige sei dann mithilfe des Freundes aufgestanden und habe sich das Blut vom Gesicht gewaschen. Später habe er ihr gesagt, sie solle sich aus dieser Sache heraushalten. Richter Walter Leitner dankte der Frau, dass sie als einzige so tapfer gewesen sei, ihre Aussage zu machen.
Mehrere Delikte unter Alkoholeinfluss
Alle übrigen Involvierten hatten der Polizei gegenüber angegeben, sich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums nicht an die Sache erinnern zu können – auch der 30-Jährige selbst. Er hatte ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Fraktur der Augenhöhle erlitten, nach seinen Angaben aber heute keine Beschwerden mehr.
(Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s jetzt auch in unserem regelmäßigen Miesbach-Newsletter.)
Wie sich zeigte, hatte der Angeklagte von Jugend an zuerst Alkohol, dann Cannabis konsumiert und war immer mehr an harte, synthetische Drogen geraten. Ein Sachverständiger, der ihn untersucht hatte, sprach von einer „Reise in den Missbrauch verschiedenster Rauschmittel“. Um davon wegzukommen, habe er wieder Alkohol getrunken, auch um Schlaflosigkeit und Schmerzen zu bekämpfen. Immer wieder hatte er unter Alkoholeinfluss Gewaltdelikte gegen Personen begangen, die sich in ihrem Ablauf ähnelten, wie Leitner konstatierte. Zuletzt hatte er mit einer Eisenstange seine Mietwohnung zertrümmert, wobei laut seinem Anwalt ein Schaden im fünfstelligen Bereich entstand.
Meine news
Therapien erfolgreich – alle Süchte besiegt
Er habe damals unter Wahnvorstellungen gelitten und Stimmen gehört, sagte der 43-Jährige. Daraufhin sei er in die Psychiatrie eingeliefert worden. Es folgten zwei klinische Entgiftungen und zwei Therapien, wovon die zweite erfolgreich verlaufen sei. Seit zwei Jahren sei er drogenabstinent, seit einem halben Jahr trinke er auch keinen Alkohol mehr. Auch die „Stimmen“ seien verstummt. Es habe sich um eine alkoholbedingte Psychose gehandelt, so die Einordnung des Psychiaters. Auch seine Spielsucht habe der 43-Jährige besiegt und das Rauchen aufgegeben.
„Die Therapie war ein großer Input, mit all dem umzugehen“, sagte der Schlierseer. Für seine Tat muss er dennoch für ein Jahr ins Gefängnis. Sie zeuge von äußerst roher Gesinnung, wie schon die Vorstrafen, hieß es in der Urteilsbegründung.