„Hinterhältiger Angriff“ mit einer Autotür: Streit wegen eines geparkten Wohnmobils endet vor Gericht

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Vor dem Amtsgericht Weilheim wurde der Fall verhandelt. © Wahl-Geiger

Weil er seinem 63-jährigen Opfer eine Autotür an den Kopf geschlagen haben soll, musste sich ein Peitinger (59) vor dem Amtsgericht Weilheim verantworten. Streitgrund war ein geparktes Wohnmobil.

Peiting – Sein Mandant werde den Sachverhalt „abstreiten“ und „anders darstellen“, erklärte der Verteidiger in einer ersten Stellungnahme zu Beginn der Verhandlung. Den Geschädigten kenne er grundsätzlich nicht, sagte der 59-Jährige. Dieser habe aber sein Wohnmobil in der Vergangenheit häufig nahe des Grundstücks seiner Partnerin abgestellt.

Anfangs hätten die beiden auch nichts dagegen gehabt. Sobald sie aber selbst rückwärts aus der Einfahrt gerollt waren, habe ihnen das große Gefährt ständig massiv die Sicht versperrt, beschwerte sich der Peitinger. Seine Freundin hatte sich bezüglich der Rechtmäßigkeit der Parksituation sogar bei der Polizei informiert.

Im Juni hatte sie den Mann dann schließlich damit konfrontiert, „ob das jetzt sein Dauerparkplatz“ sei. Daraufhin habe der 63-jährige Geschädigte sie „ziemlich angegangen“, weshalb sie sich in ihr Haus zurückgezogen und ihn über den Vorfall in Kenntnis gesetzt hatte, erzählte der Peitinger. Währenddessen habe sich der Wohnmobilbesitzer mit seinem Pkw aus dem Staub gemacht.

Als der Angeklagte dann anschließend hinausgegangen war, sei der 63-Jährige bereits zurückgekehrt. Die Gelegenheit habe er sofort genutzt, um dem Wohnmobil-Besitzer die Meinung zu geigen. „Er soll meine Freundin nicht so angehen“, will er gesagt haben.

„Er hat sich die Tür selbst an den Kopf gehauen“

Der Geschädigte sei daraufhin schnurstraks aus dem Auto „geschossen“, habe mehrmals „ich zeig’ Sie an“ gerufen und ihm dabei einen Zettel unter die Nase gehalten. „Den wollte ich aber nicht“, gab der Beschuldigte an. Da er sich von seinem Zettel-schwenkenden Gegenüber bedrängt gefühlt hatte, habe er den 63-Jährigen weggeschubst.

Kurz darauf habe sich dieser abgewandt, um zu seinem Auto zurückzukehren. Der Angeklagte war ihm – um noch einmal für seine Partnerin Partei zu ergreifen – gefolgt. „Das haben Sie ihm doch davor schon oft genug gesagt“, merkte Richter Lars Baumann etwas skeptisch an.

Auch wenn der Beschuldigte angab, die offene Tür in der Hand gehalten zu haben, beteuerte er, für die anschließende Gewaltaktion keine Schuld zu tragen. „Er hat sich die Tür selbst an den Kopf gehauen“, sagte er.

Danach sei der 63-Jährige fortgefahren, wobei er allerdings mehrmals angehalten und sich den Kopf gehalten haben soll. Der Beschuldigte gab an, den Besitzer des Wohnmobils einige Male erfolglos gefragt zu haben, ob alles in Ordnung sei.

Der Geschädigte berichtete, dass es sich bei dem besagten Zettel nur um einen von vielen gehandelt hatte. Auf diesen habe er fein säuberlich und mit Paragrafen versehen erklärt, warum sein Parken rechtens sei. Die Zettel habe er zur Aufklärung in den Briefkasten werfen und an ein Fahrzeug heften wollen.

Den gewalttätigen Konflikt bezeichnete er als „vollkommen hinterhältigen Angriff“, dem er „hilflos ausgeliefert“ gewesen sei. Er sei nämlich noch halb heraußen gewesen, als ihn die Tür „mit voller Wucht“ getroffen habe. In der Position sei es ihm unmöglich gewesen, die Tür eigenhändig zuzuschlagen, so der Geschädigte.

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Blutende Wunden und angeschwollene Schläfen seien die Folge gewesen. Anschließend musste er sogar zwei Tage im Krankenhaus verbringen. Aufgrund von Kieferschmerzen habe er außerdem 14 Tage lang nicht gescheit essen können, listete der Zeuge auf. Die Hände des Angeklagten hatte er damals zwar nicht gesehen, dennoch war er sich bezüglich der Schuldfrage sicher.

Der Staatsanwalt forderte für den Peitinger eine Geldstrafe im oberen vierstelligen Bereich. Der Verteidiger wiederum hielt es für unrealistisch, dass sein Mandant einen kurzen Moment in diesem derart „dynamischen Vorgang“ für seine Tat genutzt haben soll, und forderte Freispruch. Die Zettel würden außerdem zeigen, dass der 63-Jährige sichtlich vorbereitet in den Konflikt gegangen war. Er kam zu dem Schluss, dass man an der Aussage des Geschädigten „ganz erhebliche Zweifel haben muss“. Bei einem hinterhältigen Angriff mit „roher Gewalt“ wäre es sicherlich zu Frakturen gekommen, gab er zu Bedenken und brachte noch eine mögliche Anhörung der Partnerin des Angeklagten ins Spiel.

Richter Baumann blieb letztlich eine schwierige Entscheidung erspart: Die beiden Konfliktparteien konnten sich überraschenderweise auf einen Konsens einigen und stimmten einer Einstellung des Verfahrens zu. Allerdings gegen eine Geldauflage in Höhe von 3500 Euro.

Von Florian Zerhoch

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