Wolfratshauser droht Ehefrau, sie umzubringen – Acht Monate Gefängnis
Für acht Monate hinter Gitter muss ein Wolfratshauser (43), der unter offener Bewährung stand. Er hatte seiner Ehefrau gedroht, sie umzubringen.
Wolfratshausen – Einem Nachbarn soll er gedroht haben, er werde ihn „plattmachen“. Im Streit mit seiner Ehefrau drückte er sich noch unmissverständlicher aus, ihr drohte der Wolfratshauser: „Ich bring’ dich um.“ Ein paar Wochen später, Ende Juli 2023, soll der 43-Jährige seine Gattin beleidigt und geschlagen haben. Diese Taten listet die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift auf. Weil der Mann bei den ihm zur Last gelegten Taten unter offener Bewährung stand, muss er nun für acht Monate hinter Gitter.
Alkohol spielt bei Taten immer eine Rolle
Elf Vorstrafen inklusive mehrerer Gefängnisaufenthalte brachte der Wolfratshauser mit in die Verhandlung. Meist ging es um Körperverletzung. Leidtragende war häufig seine Ehefrau (63), die sich Schläge einfing, wenn er zu viel getrunken hatte. Alkohol spielte bei seinen Taten immer eine Rolle. Und wenn sein Promillespiegel mal wieder hoch war, blieben auch Wohnungsnachbarn nicht verschont.
Wie am 15. Februar 2023 gegen 16 Uhr, als es im Garten des Anwesens zum Streit kam. „Seit er weiß, dass seine Bewährung ausläuft, wird es immer schlimmer“, erklärte der Nachbar, dem der Angeklagte bei einem verbalen Geplänkel Prügel angedroht hatte. „Nüchtern ist er ganz umgänglich“, berichtete eine Nachbarin vor Gericht. „Aber wenn er getrunken hat, wird er aufbrausend. An dem Tag war er an- bis betrunken“, beschrieb die Zeugin den Zustand des Beschuldigten am 5. Juni vorigen Jahres, als er gegen 22.15 Uhr seine Ehefrau im Streit bedroht hatte. „Es hat fürchterlich gerumpelt in der Wohnung“, ergänzte ein weiterer Ohrenzeuge, „als dann noch die Drohung fiel, haben wir die Polizei gerufen.“
Mann: 1,78 Promille, Frau: 2,16 Promille
Diese erreichte am 28. Juli gegen 21.30 Uhr erneut ein Notruf aus dem Mehrfamilienhaus im Wolfratshauser Stadtzentrum. Ein damaliger Augenzeuge, der sich vor Gericht nicht mehr recht erinnern mochte, hatte seinerzeit der Polizei den Streit zwischen den Eheleuten geschildert: „Er kam rein, beleidigte sie als Hure und Schlampe. Dann schlug er ihr mit der flachen Hand ins Gesicht“, zitierte der Richter aus der polizeilichen Vernehmung. Opfer und Täter seien stark betrunken gewesen, berichtete ein Polizist in seiner Zeugenaussage: Atemalkoholtests hatten bei dem Mann 1,78 Promille ergeben, bei der Frau 2,16 Promille.
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Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, was sein gutes Recht ist. Seine Ehefrau machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und schwieg ebenfalls. Das bewahrte den Beschuldigten jedoch nicht vor einer Verurteilung. „Die Beweisaufnahme dürfte die Taten nachgewiesen haben“, stellte sogar der Verteidiger des 43-Jährigen nach Anhörung der insgesamt fünf Zeugen fest. Da viel Alkohol im Spiel gewesen sei, es wechselseitige Beleidigungen und keine gravierenden Folgeschäden gegeben habe, beantragte Pflichtverteidiger Marc Zinka eine Geldstrafe.
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Verurteilt wegen Bedrohung, Beleidigung und Körperveletzung
Dem konnte das Wolfratshauser Gericht nicht folgen. „Er weiß, was passiert, wenn er trinkt. Dann wird es für sein Umfeld gefährlich“, begründete Richter Helmut Berger, warum er den Alkoholkonsum des Angeklagten nicht strafmildernd wertete. Er verurteilte den Wolfratshauser wegen Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. „Und die müssen vollstreckt werden, es gibt keinerlei Anhaltspunkte für eine günstige Sozialprognose“, bekräftigte der Richter, der mit seinem Strafmaß unter dem Antrag des Staatsanwalts blieb. Dieser hatte zwölf Monate Gefängnis gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
rst
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