Bei seiner ersten Verhandlung in Wolfratshausen beleidigte ein 25-Jähriger die Amtsrichterin sowie Vollstreckungsbeamte. Deswegen saß er nun erneut auf der Anklagebank.
Wolfratshausen – Sein erster Besuch in Wolfratshausen hatte für einen jungen Mann aus Denklingen (Landkreis Landsberg am Lech) verheerende Folgen: Der 25-Jährige handelte sich ein Verfahren wegen Sachbeschädigung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung in drei Fällen ein. Deshalb kehrte er neun Monate später noch einmal in die Flößerstadt zurück: Vom Amtsgericht Wolfratshausen wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt.
Auch am 15. April vorigen Jahres war das Amtsgericht sein Ziel gewesen. Dort sollte an jenem Samstag eine Richterin des Bereitschaftsdiensts darüber entscheiden, ob der Mann, der sich damals wegen möglicher Suizidabsichten in Sicherheitsgewahrsam befunden hatte, wieder in die Freiheit entlassen werden könne. Als sich im Laufe des Gesprächs abzeichnete, dass der Gewahrsam fortdauern würde, sei der Mann ausgerastet, berichtete eine Polizistin. Er beleidigte die Richterin als Hure. Er drohte, er bringe sich lieber um, als wieder in die Zelle zu gehen und wehrte sich mit Händen und Füßen, als er in den Polizeiwagen verfrachtet werden sollte.
Das ist nur Scheiße, was aus meinem Mund rauskommt.
„Ich kann mich an vieles nicht mehr erinnern, aber ich möchte mich entschuldigen. Ich war einfach nur fertig“, erklärte der Angeklagte und entschuldigte sich persönlich bei jedem, der sich im April mit ihm hatte herumschlagen müssen. Die Erinnerungslücken des Beschuldigten füllten diverse Videos, die die Polizeibeamten mit ihren Bodycams gemacht hatten. Der Angeklagte schaute zu, schüttelte wiederholt den Kopf und klang angesichts der im Film festgehaltenen Schimpftiraden beschämt: „Das ist nur Scheiße, was aus meinem Mund rauskommt.“
„Er war in einer psychischen Ausnahmesituation. Was er getan hat, was passiert ist, war völlig sinnlos“, erklärte der Verteidiger, der um „ein mildes Urteil“ für seinen psychisch-kranken Mandanten bat. Richter Helmut Berger verurteilte den Qualitätsprüfer zu einer Haftstrafe von einem Jahr mit Bewährung. Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und drei Monate beantragt. (rst)
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