In der 31. Sitzung des Deutschen Bundestags sorgte ein Paragraf des Entwurfs des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) mehrfach für Aufruhr.
Nachdem Clara Bünger von der Linken in ihrer Rede bereits die SPD und ihren Gesetzesentwurf - insbesondere das Asylgesetz - kritisiert hatte, stellte Nicole Golke, ebenfalls von der Linken, bei Sonja Eichwedes Rede der SPD eine Zwischenfrage mit ähnlicher Kritik: "Wenn da steht, dass Minderjährige, die in Haft genommen werden dürfen, wenn das ihrem Wohl entspricht. […] Wie können Sie das in Einklang bringen mit der UN-Kinderrechtskonvention?"
CDU hält gegen die Vorwürfe
Als Detlef Seif (CDU) dann seine Rede begann, sprach er diese Thematik direkt an und beschrieb Büngers Einwende zu dem Paragrafen sowie die Zwischenfrage als "höchst unanständig".
"Ich finde, das war zu höchst unanständig. Sie haben das Gesetz zwar zitiert, aber Sie haben es halbherzig zitiert. Und Sie haben den Hintergrund gar nicht erläutert." Weiter sagt er: "Sie tun so und haben auch wörtlich gesagt, Kinder sollen eingesperrt werden, in Haft genommen werden, nur weil sie einen Asylantrag gestellt haben. Das ist völliger Blödsinn und abgeleitet", so der CDU Politiker.
Bünger hält wieder dagegen: "Wieso haben Sie dann eine Riesenparagrafenliste aufgeführt?"
Bünger schritt dann wieder mit einer Zwischenfrage ein: "Der (Absatz 70a) beschreibt dann genau die Inhaftnahme von Minderjährigen. Sie sagen hier gerade, es geht nur in besonderen Ausnahmefällen, dann zählen Sie sehr viele Tatbestände auf. Die Liste ist schon lang. […] Ich frage Sie an der Stelle, wenn Sie sagen, dass diese Kinder nicht in Haft kommen, wieso haben Sie dann eine Riesenparagrafenliste aufgeführt?"
Seif reagierte darauf allerdings wie schon zuvor und erwiderte: "Auch ihr Redebeitrag in dieser Kurzintervention ist aus meiner Sicht wieder total unanständig." Daraufhin wurde es im Parlament laut.
Der Paragraf des Gesetzesentwurfs
Der viel diskutierte Paragraf 70a Absatz 3 des Gesetzesentwurfs besagt: "Minderjährige werden grundsätzlich nicht in Haft genommen. Im Einklang mit dem Grundsatz der Einheit der Familien sind für Familien mit Minderjährigen grundsätzlich angemessene Alternativen zur Inhaftnahme zu nutzen. Minderjährige dürfen in Ausnahmefällen als letztes Mittel und nachdem festgestellt worden ist, dass andere weniger einschneidende alternative Maßnahmen nicht wirksam angewandt werden können und nachdem eine Prüfung ergeben hat, dass die Inhaftnahme ihrem Wohl dient, in Haft genommen werden."