Landratsamt ersetzt Einvernehmen der Gemeinde: Bad Wiessee will klagen

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Tegernsee
  4. Bad Wiessee

Kommentare

Auf diesem Areal an der Luckenkopfstraße soll ein Neubau entstehen. Die Gemeinde sprach sich dagegen aus, das Landratsamt ersetzte das Einvernehmen. © Thomas Plettenberg

Ein geplanter Neubau an der Luckenkopfstraße in Bad Wiessee sorgt für dicke Luft zwischen Rathaus und Landratsamt: Weil Letzteres das gemeindliche Einvernehmen ersetzt hat, will die Kommune Klage erheben.

Bad Wiessee – Es sei ein „sehr bemerkenswerter Vorgang, welcher einen erst einmal sprachlos macht“. So fasste Bauamtsleiter Anton Bammer in der jüngsten Sitzung des Wiesseer Bauausschusses die bisherigen Geschehnisse zusammen. Weil sich hier eine übergeordnete Behörde „ganz bewusst über die Gemeinde hinwegsetzt und geltendes Ortsrecht missachtet“, schlug er vor, Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht zu erheben.

Geplantes Wohnhaus war Bauausschuss von Anfang an zu mächtig

Stein des Anstoßes ist der geplante Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und Tiefgarage an der Luckenkopfstraße. Rein bauplanungsrechtlich ist das Vorhaben zulässig, dem Ausschuss erschien das Objekt allerdings von Beginn an zu mächtig. Um ein Zeichen zu setzen, hatte er den Vorbescheidsantrag im Januar 2022 erstmals abgelehnt. Auch in der Folge und trotz Intervenierens des Landratsamts blieb Bad Wiessee beim Negativ-Beschluss. Die Kreisbehörde hatte mehrfach argumentiert, dass sich das Bauvorhaben in die umgebende Bebauung einfüge und als Bezugsfall das Anwesen am Breitenanger 6 angeführt.

Giebel entspricht nicht der Ortssatzung: Bauantrag abgelehnt

Im März 2023 wurde dann vom Wiesseer Bauausschuss über den eingereichten Bauantrag beraten. Das Einvernehmen dazu wurde mit dem Argument verweigert, dass der geplante Quergiebel in seiner Breite nicht der Ortsgestaltungssatzung entspreche. Eine Begründung, die wiederum das Landratsamt nicht gelten lassen wollte, da im erteilten Vorbescheid die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ja bestätigt worden sei. Im Endeffekt und nach einigem Hin und Her zwischen Gemeinde und Landratsamt lief es darauf hinaus, dass die übergeordnete Behörde das gemeindliche Einvernehmen ersetzte und Ende 2023 die Baugenehmigung erteilte. Von der Ortsgestaltungssatzung wurden im Bescheid Abweichungen bezüglich des Quergiebels zugelassen, wie Bammer berichtete: maximale Tiefe von 3,75 statt 3 Metern und maximale Breite von 10 statt 8 Metern.

Grünen-Gemeinderat von Miller: „Das macht mich fassungslos“

„Es ist sehr schade, dass man so miteinander umgeht“, bedauerte der Bauamtsleiter. Nicht weniger empört zeigten sich die Mitglieder des Bauausschusses. Dass das Landratsamt hier gegen die Satzung der Gemeinde entscheide – „das macht mich fassungslos“, meinte Grünen-Gemeinderat Johannes von Miller. Er sei dafür, sich das nicht gefallen zu lassen. „Ich bin sauer“, erklärte auch Georg Erlacher (CSU). Als Gemeinde sei man bemüht, das Bestmögliche für den Ort herauszuholen. Das Landratsamt dürfe daher nicht gegen die Kommune arbeiten. „Ich stehe voll und ganz dahinter“, meinte er zur angestrebten Klageerhebung.

Bauausschuss spricht sich einstimmig für Klageerhebung aus

Nachdem auch Fraktionskollege Kurt Sareiter („es ist schlimm, wenn ausgerechnet das Landratsamt die Satzungen ihrer Gemeinden nicht beachtet“) und SPD-Gemeinderat Wolf-Hagen Böttger („es sollten gleiche Rechte für alle gelten“) ihre Haltung klar gemacht hatten, stimmte der Ausschuss einhellig dafür, gegen die vorliegende Baugenehmigung Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Man hoffe, damit ein Signal gegenüber der Kreisbehörde setzen zu können, so die einhellige Meinung.

gab

Auch interessant

Kommentare