Diskussion im Tegernseer Bauausschuss: Hausbau ja, massive Stützmauer nein

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Auch nach dem Abriss des Bestandsgebäudes soll wieder eine Stützmauer entstehen. © Thomas Plettenberg

Der Tegernseer Bauausschuss hat eine Anfrage für einen Abriss und Neubau an der Olaf-Gulbransson-Straße diskutiert. Probleme bereitete dabei weniger das geplante Haus als vielmehr die Stützmauer.

Tegernsee – Viele Grundstücke oberhalb der Olaf-Gulbransson-Straße in Tegernsee sind geprägt von hohen Stützmauern, die zudem auf der Grundstücksgrenze zur kommunalen Straße errichtet sind. Nun soll dort ein viele Jahrzehnte altes Einfamilienhaus und die zugehörige Mauer abgebrochen werden. Folgen soll ein neues Einfamilienhaus mit neuer Stützmauer.

Umgebungsbebauung teils höher als geplantes Wohnhaus

Im Bauausschuss, wo die Anfrage auf dem Tisch lag, erklärte Bauamtsleiterin Bettina Koch die Eckdaten: So soll die ursprünglich 2,20 Meter hohe und zuletzt schon aus statischen Gründen verkleinerte und abgeschrägte Mauer durch eine neue, 2,10 Meter hohe Stützmauer ersetzt werden. Sie soll mit einem Abstand von einem halben Meter zur Grundstücksgrenze errichtet werden und für die Tiefgarage mit sechs Stellplätzen eine etwa 6,50 Meter tiefe und 50 Zentimeter breite Zufahrt erhalten. Das Wohnhaus mit zwei Stockwerken soll mit einer Größe von 16 mal 8,50 Metern auf dieser Tiefgarage errichtet werden. Talseits soll die Wandhöhe 10,24 Meter betragen. Bei der Bewertung der Größe zog das Bauamt Häuser in der näheren Umgebung heran. „Sie sind teils höher“, fasste Koch zusammen, nachdem sie detailliert die Wandhöhen dargelegt hatte.

Bauausschuss stört sich an Höhe der geplanten Stützmauer

Nicht so sehr das Wohnhaus gab also Anlass zur Diskussion, wenngleich Marcus Staudacher (Grüne) es grundsätzlich als kritisch bezeichnete, wenn Alt durch Neu ersetzt werde. Die Stützmauer gefiel etwa Peter Hollerauer (FWG) nicht: „Sie ist jetzt schon zu hoch.“ Auch Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) war skeptisch, ob eine 2,10 Meter hohe Mauer denn sein müsse. Auch habe der Eigentümer zuletzt keinen Antrag auf Bestandsschutz gestellt. Koch machte deutlich: „Je niedriger die Mauer wird, umso steiler wird der Hang.“ Auch über die Vereinbarkeit mit der Gestaltungssatzung wurde diskutiert. Die sieht nämlich keine Mauern vor, höchstens zur Geländesicherung. Außerdem sollte mit einem oben aufsitzenden Geländer eine maximale Höhe von 1,40 Meter nicht überschritten werden.

2,10 Meter hohe Mauer vorläufig abgelehnt

Am Ende wurde die 2,10 Meter hohe Mauer abgelehnt. Der Antragsteller soll eine erneute Anfrage stellen und die Höhe der Mauer für die damit verbundene Abweichung von der Satzung genau begründen. Dieser Weg wurde einhellig beschlossen.

gr

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