Rückwirkende Steuerentlastung - Steuerrückzahlung! So viel Geld bekommen Sie mit dem Dezember-Gehalt

Steuerzahler können sich im Dezember auf einen kleinen Zuschuss zum Weihnachtsgeld vom Staat freuen. Dank einer rückwirkenden Steuererleichterung wird ein höheres Nettogehalt ausgezahlt. Das hat die Ampel-Koalition noch im Oktober beschlossen und der Bundesrat Ende November bewilligt. Damit wurde der Grundfreibetrag zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 23.568 Euro.

Wegen der späten Anpassung des Freibetrags haben Beschäftigte in den ersten elf Monaten des Jahres also zu viel Lohnsteuer gezahlt. Der Ausgleich erfolgt jetzt mit der Dezember-Abrechnung auf einen Schlag - es wird weniger Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen.

So viel Geld gibt es im Dezember

Was das konkret bedeutet, zeigen diese Beispielrechnungen:

Ein lediger und kinderloser Arbeitnehmer mit einem Monatslohn von 3000 Euro hat laut dem Lohnsteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums bis November monatlich 322,08 Euro Lohnsteuer gezahlt.

Die nachträgliche Anpassung des Grundfreibetrags sorgt dafür, dass ihm im Dezember lediglich 288,08 Euro abgezogen werden - also gut 34 Euro weniger.

Bei größerem Verdienst fällt der Betrag entsprechend größer aus, bei einem niedrigeren Gehalt kleiner.

im kommenden Jahr steigt der Grundfreibetrag weiter. Allerdings sorgen steigende Sozialversicherungsbeiträge dann dafür, dass manche Arbeitnehmer sogar netto Einbußen haben

Kinderfreibetrag 2024 steigt ebenfalls 

Manche Arbeitnehmer mit Kindern bekommen eine noch größere Erleichterung, denn der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls rückwirkend. Er wird bei Alleinerziehenden ab einem Jahresgehalt von 40.000 Euro automatisch vom Finanzamt angewendet, bei Paaren sind es 80.000 Euro im Jahr. 

Auch Rentner sind vom höheren Grundfreibetrag betroffen. Wer mit seinen Einkünften deutlich darüber liegt, profitiert genau wie Arbeitnehmer. Besonders freuen können sich jedoch diejenigen, die dieses Jahr erstmals eine Steuererklärung hätten abgeben müssen. Wer dank der Erhöhung unter dem Steuerfreibetrag liegt, kann sich den Aufwand sparen - allerdings angesichts der anvisierten Rentenerhöhung für 2025 vermutlich nur noch für dieses Jahr. 

Zuletzt gibt es Steuererleichterungen für Vermieter von sozialem Wohnraum. Wer günstige Wohnungen anbietet, deren Mieter maximal das fünffache der Sozialhilfe verdienen, bzw. das sechsfache bei Alleinerziehenden, muss weniger Abgaben einkalkulieren. Die Erleichterung richtet sich vor allem an Unternehmen, die Personalwohnungen anbieten. Das Bauministerium rechnet damit, dass etwa 100 Unternehmen von den Erleichterungen profitieren dürften.