Ampel beschließt mehr Kindergeld, Zuschläge und Co. – Wo Familien 2025 mehr Geld bekommen
Das Kindergeld steigt 2025 und es gibt mehr Entlastungen bei der Einkommensteuer. Was Familien 2025 vom Ampel-Haushalt erwarten können.
Berlin – Vergangene Woche hat sich die Ampel-Regierung endlich auf den Bundeshaushalt 2025 geeinigt. Am heutigen Mittwoch (24. Juli) wurden Steuerpläne und Erleichterungen vom Kabinett beschlossen. Die Pläne bringen nicht nur Einsparungen mit sich. Die Bundesregierung hat auch einige Verbesserungen für Familien geplant. Eine Übersicht.
Ab 2025 gibt es mehr Kindergeld
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums erhielten Eltern in Deutschland zuletzt für knapp 17,8 Millionen Kinder Kindergeld, Stand Juni 2024. Ab 1. Januar 2025 wird das Kindergeld von derzeit 250 Euro pro Kind und Monat um fünf Euro steigen. Das Kindergeld war zuletzt zum 1. Januar 2023 deutlich erhöht worden. Zuvor hatten Familien für das erste und zweite Kind jeweils nur 219 Euro erhalten.

Kindersofortzuschlag: Fünf Euro mehr ab nächstem Jahr
Der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien soll ebenfalls ab Januar 2025 um fünf Euro steigen. Damit bekämen Familien, die diese Hilfe erhalten, künftig anstelle von 20 Euro monatlich 25 Euro. Die Bundesregierung hatte den Sofortzuschlag zum 1. Juli 2022 zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen eingeführt. Er sollte dazu dienen, bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung die finanziellen Nöte Betroffener abzumildern.
Nicht zu verwechseln ist der Kindersofortzuschlag mit dem Kinderzuschlag. Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, wenn sie genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Die Höhe des Kinderzuschlags variiert je nach Einkommen, der Höchstbetrag liegt bei 292 Euro pro Kind. Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag können auch parallel bezogen werden.
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Kinderfreibetrag wird schon dieses Jahr angehoben
Um Familien steuerlich zu entlasten, wird der Kinderfreibetrag in diesem Jahr bereits um 228 Euro auf 9.540 Euro angehoben. Im kommenden Jahr soll er dann noch mal um weitere 60 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag ist eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die Familien durch Kinder entstehen. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen. Wenn er steigt, verringert sich also das Einkommen, auf das Steuern fällig werden – und folglich die Steuerlast der Eltern. Aber Vorsicht: Kindergeld und Kinderfreibetrag sind miteinander gekoppelt. Es ist nur möglich, eins von beidem steuerlich geltend zu machen. Was am Ende für die Eltern günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch. (row mit dpa)