Lechrain: Landwirt wegen Tierquälerei verurteilt
Eine abenteuerliche Geschichte tischte ein Landwirt, der wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt war, dem Amtsgericht Landsberg auf. Doch er kam damit nicht durch.
Lechrain – Der 46-Jährige aus dem Lechrain betreibt eine Rinderhaltung. Im Januar vergangenen Jahres habe er es unterlassen, für ein krankes Kalb den Tierarzt zu rufen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
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Das drei Monate alte Tier litt an eitrigen Entzündungen und einem Bruch des Mittelfußknochens. Es sei schließlich qualvoll verendet. Anschließend habe der Landwirt das Tier am Weiderand vergraben.
Tier geschlachtet, gekocht und an die Hunde verfüttert
Tatsächlich habe es in der fraglichen Zeit ein krankes Kalb auf seinem Hof gegeben, räumte der Angeklagte ein. „Das war ein Kümmerer. Der wurde einfach nix.“ Da er ohnehin die Zahl seiner Tiere habe reduzieren wollen, habe er das Kalb eigenhändig geschlachtet, zerlegt, gekocht und an seine Hunde verfüttert. Lediglich den Kopf des Tieres habe er „entsorgt“, indem er ihn auf einer Wiese vergraben habe.
Wie dann das Kalb aus der Anklageschrift dorthin gekommen sei, wo es gefunden wurde, wollte Richter Thomas Kirschner wissen. Das habe wohl jemand anders dort vergraben, behauptete der Landwirt. „Verschiedenen Leuten“ habe nicht gepasst, dass er seine Rinder im Januar auf die Weide getrieben habe. Man habe ihn beim Veterinäramt angezeigt.
Genanalyse bringt Klarheit
Demnach habe also ein „unbekannter Dritter“, der sich eigentlich für Tierwohl einsetze, ein Kalb qualvoll verenden lassen, um dem Landwirt zu schaden, versuchte Staatsanwalt Gregor Hohenadl diesem die Absurdität seiner Aussage klarzumachen. Und Kirschner quittierte die Ausführungen so: „Vielleicht denken Sie, wir sind blöder, als wir sind.“
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Tatsächlich sei die Herkunft des Kalbs geklärt. Es trug zwar keine Ohrmarke, doch eine genanalytische Untersuchung habe ergeben, dass das Tier von einer Kuh auf dem Hof des Angeklagten abstammte.
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Der Landwirt war bereits per Strafbefehl zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden und hatte dagegen Einspruch erhoben. Nun legte ihm Kirschner ans Herz, den Einspruch auf die Höhe der Strafe zu begrenzen, nicht aber den Vorwurf an sich abzustreiten. Zeugen vom Veterinäramt warteten bereits vor der Tür des Gerichtssaals. Sollte der Angeklagte bei seiner Geschichte bleiben, drohe eine Strafe, „die Ihnen nicht gefallen wird“, warnte Kirschner.
Der 46-Jährige, der ohne Verteidiger auftrat, folgte dem Rat vom Richtertisch und beschränkte seinen Einspruch auf die Höhe der verhängten Tagessätze. Er betreibe die Landwirtschaft inzwischen nur noch „im Hobbybereich“, arbeite in einem anderen Beruf, verdiene wenig und habe hohe Schulden.
Jetzt 2800 statt 5600 Euro Strafe
Das Urteil lautete schließlich auf 140 Tagessätze zu je 20 Euro, also insgesamt 2800 Euro, und fiel damit deutlich niedriger aus als die im ursprünglichen Strafbefehl verhängten 5600 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. Es ist somit rechtskräftig.
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