Keine Fördergelder mehr für die Kirchen

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Nur einen symbolischen Zuschuss gibt es seitens der Stadt für die Sanierung der Heilig-Kreuz-Kapelle. Stadtpfarrer entsetzt © Hans-Helmut Herold

Für großes Kopfschütteln bei den Zuschauern sorgte am Dienstag eine Entscheidung des Stadtrats: Das Gremium passte die im Jahr 2015 beschlossene Förderrichtlinie an. Kirchen und ehemalige städtische Einrichtungen fallen etwa nicht mehr darunter. Auch sind die Zuschussbeträge künftig gedeckelt.

Schongau – Schon vielfach hatte die bisherige Förderrichtlinie für Diskussionen im Schongauer Stadtrat gesorgt, zuletzt im Dezember. Anlass war damals ein Zuschussantrag der Pfarreiengemeinschaft in Höhe von 46 000 Euro für die Sanierung der Kapelle Heilig Kreuz am Maxtor. Eine Sitzung zuvor hatten die Stadträte schon einmal kontrovers debattiert über eine Förderung für die neuen Glocken von Mariae Himmelfahrt – dafür aber einen Kompromiss gefunden.

Parteien, Kirchen und städtische Einrichtungen fallen nicht mehr unter die Richtlinie

Stadtkämmerer Kurt Konrad fasste jetzt kurz die wichtigsten Punkte der neuen Förderrichtlinie zusammen: Die Stadt unterstützt auf Antrag Vereine, die ihren Sitz im Stadtgebiet haben und sportliche, kulturelle oder soziale Belange fördern. Parteien und Vereine, die politische Ziele verfolgen, sollen hingegen ebenso ausgeschlossen sein wie städtische oder vereinseigene Einrichtungen, die dem Schulsport dienen.

Die ehemaligen städtischen Einrichtungen wie die Musikschule oder die Bücherei fallen genauso aus der bisherigen Richtlinie wie Religionsgemeinschaften und Kirchen.

Antragsteller müssen künftig den Stichtag 30. November für das darauffolgende Jahr im Blick haben. „Das ist wichtig, damit man die Beträge bereits für die Haushaltsaufstellung weiß“, so Konrad. Später eingehende Anträge könnten in der Regel nicht berücksichtigt werden. Auch ein Rechtsanspruch bestehe nicht, entschieden werde nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Förderung ist gedeckelt

Die Förderung ist außerdem gedeckelt: Maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten werden im Zeitraum von fünf Jahren anerkannt, höchstens 15 000 Euro bei investiven Vorhaben und 10 000 Euro bei anderen Maßnahmen. Der Verein muss einen Eigenanteil leisten. Bei regelmäßigen Zuschüssen wie etwa für eine Miete müssen Anträge alle drei Jahre gestellt werden.

„Das geht genau in die richtige Richtung“, fasste es Markus Keller (Grüne) zusammen. Allerdings warb er dafür, den Vereinssitz nicht unbedingt auf Schongau zu beschränken. „Es gibt immer weniger Ehrenamtliche, wir sollten die Stadtgrenze nicht so eng sehen und künftig mehr interkulturell denken.“

Weitere Wortbeiträge kamen hierzu nicht mehr. „Wir haben das intensiv vorberaten, da müssen wir nicht mehr ausschweifend diskutieren“, so Bürgermeister Falk Sluyterman.

Stadtrat verabschiedet die neue Richtlinie einstimmig

Der Stadtrat stimmte der Förderrichtlinie einstimmig zu und wandte diese dann auch gleich bei den folgenden Tagesordnungspunkten an. Somit fällt nun der zurückgestellte Antrag für die Heilig-Kreuz-Kapelle raus. Auch wenn es sich bei dem Gotteshaus um ein „ortsbildprägendes Element“ handele: „Die finanzielle Situation der Stadt Schongau ist derzeit sehr angespannt, und die Zeiten werden nicht besser“, so der Rathauschef in Richtung Stadtpfarrer Norbert Marxer, der die Diskussion gemeinsam mit einem Dutzend Zuschauern verfolgte.

Stefan Konrad (SPD) warb dafür, in diesem Fall noch nach alter Regelung zu verfahren, da der Antrag bereits Ende November eingegangen war. „Wer ein Gebäude besitzt, ist für den Unterhalt zuständig“, argumentierte hingegen Keller. Kornelia Funke (CSU) stellte den Antrag für einen Kompromiss in Höhe von 20 000 Euro, den von Sluyterman geforderten Einsparvorschlag im Haushalt hatte sie jedoch nicht. Der Bürgermeister verwies zudem darauf, dass man auch selbst eine Kirche – St. Anna – habe, die dringend saniert werden müsse.

Stephan Hild schlug den symbolischen Betrag von 1500 Euro vor für die Sanierung der Kapelle

Stephan Hild (UWV), der im Dezember den Antrag auf Überarbeitung der Richtlinie gestellt hatte, war wie Keller der Meinung, dass man kein Geld für einen baulichen Unterhalt zahlen solle. Er schlug einen symbolischen Betrag in Höhe von 1500 Euro vor, was auch gegen vier Stimmen angenommen wurde.

Zuvor war der Zuschussantrag über die gesamte Summe von 46 000 Euro einstimmig abgelehnt worden, Funkes Antrag fiel ebenfalls mehrheitlich (gegen fünf Ja-Stimmen) durch.

Stadtpfarrer Norbert Marxer entsetzt

„Mir bleibt die Sprache weg“, so Pfarrer Marxer nach der Sitzung. „Die Heilig-Kreuz-Kapelle gehört zum Stadtbild“, kommentiert es der ehemalige Kreisheimatpfleger Helmut Schmidbauer. Eine Stadt dürfe nicht nur mit Blick auf den eigenen Haushalt Fördermittel vergeben, kritisiert er weiter: „Eine öffentliche Förderung ist kein privates Almosen, das man gibt, wenn man genug hat, sondern ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit.“

Erst kürzlich wurde bekannt, dass Stadtpfarrer Norbert Marxer Schongau verlasssen wird

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