Zähes Ringen um Flächen für den Ausbau der B472

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Der Ausbau des Teilstücks zwischen der Einmündung Glückaufstraße und dem Waakirchner Ortseingang (rot markiert) soll eine Gefahrenstelle beseitigen. Grafik: Staatl. Bauamt © bro-kreuzm

Der Ausbau der B 472 bei Waakirchen ist seit Langem versprochen. Es gilt, einen Gefahrenpunkt nahe Schule und Kindergarten zu beseitigen. Seit 2021 läuft ein Planfeststellungsverfahren. Abgeschlossen ist es noch immer nicht. Zum Baubeginn wagt das Staatliche Bauamt keine Prognose mehr.

Waakirchen – „Kriminell eng“, sei die B 472 an dieser Stelle, sagt Waakirchens Bürgermeister Norbert Kerkel. Gemeint ist der Abschnitt der Bundesstraße im Bereich zwischen der Einmündung in die Glückaufstraße und dem Waakirchner Ortseingang, also nahe Schule, Turnhalle, Kindergarten und Pfarrheim. Hier sind viele Kinder unterwegs, auch mit dem Rad.

Doch während die Strecke ansonsten gut ausgebaut ist, fehlt an dieser Stelle sogar das Bankett. Bereits seit den 1970er-Jahren versucht das Staatliche Bauamt Rosenheim, das Teilstück der B 472 in einen Zustand zu versetzen, der dem sonstigen Ausbauzustand entspricht. Bisher ist die Realisierung am nötigen Grunderwerb gescheitert. Um die Flächen auch gegen den Willen der Eigentümer für den Ausbau beanspruchen zu können, hat das Staatliche Bauamt 2021 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Es war von vier Grundstücks-Eigentümern die Rede.

Verfahren zieht sich in die Länge

Anfangs zeigten sich die Behördenvertreter optimistisch, die Realisierung der Ausbauplanung schnell durchsetzen zu können. Bei einer Präsentation im Waakirchner Gemeinderat im September 2021 hieß es, 2023 sollte der Ausbau abgeschlossen sein. Doch das Verfahren zog sich in die Länge. Im November 2022 erklärte Stefan Leitner als Bereichsleiter Straßenbau beim Staatlichen Bauamt, Ziel sei ein Baubeginn 2024 (wir berichteten). Dass es dazu kommt, ist zweifelhaft. Inzwischen lässt die Behörde die Frage offen, wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist. „Das kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantwortet werden“, erklärt Pressesprecherin Ursula Lampe. Das Planfeststellungsverfahren sei erst mit der Entscheidung durch die Regierung von Oberbayern abgeschlossen.

„Die Sanierung brennt unter den Nägeln“

Diese Entscheidung ist noch abzuwarten. Unterdessen wächst im Waakirchner Rathaus die Ungeduld. Dort hatte im November 2023 der Erörterungstermin zur Planung stattgefunden. Sie sieht neben einer Verbreiterung der Fahrbahn auch einen Radweg und eine Querungshilfe vor. Die Kostenschätzung beläuft sich aktuell auf rund zwei Millionen Euro.

Die Gemeinde Waakirchen hätte sich um der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern willen eine Unterführung gewünscht, aber die wird es nicht geben. „Das ist zu teuer, es fehlt auch der Platz“, erklärt Bürgermeister Kerkel. Er hofft, dass nach erfolgter Erörterung der Ausbau 2024 endlich erfolgen kann: „Die Sanierung brennt unter den Nägeln.“ Es sei ein Wunder, dass an dieser Stelle nicht mehr passiere, meint Kerkel: „Das ist jeden Tag eine Zitterpartie.“

Planfeststellungsbeschluss macht Enteignungsverfahren möglich

Auch das Staatliche Bauamt Rosenheim attestiert dem Ausbau eine hohe Dringlichkeit, verweist aber darauf, wie kompliziert das Verfahren ist. Der Planfeststellungsbeschluss allein reiche nicht aus, um die nötigen Grundstücke zu gewinnen. Er entfalte – nach umfangreicher Überprüfung verschiedenster Belange – lediglich eine „enteignungsrechtliche Vorwirkung“, macht Sprecherin Lampe deutlich.

Heißt: Es wird verbindlich festgestellt, welche Grundstücke in welchem Umfang benötigt werden, um ein für die Allgemeinheit unverzichtbares Vorhaben zu realisieren. Daran kann sich ein Enteignungsverfahren anschließen – wenn keine gütliche Einigung erfolgt. „Ob es im Zuge dessen zum freihändigen Grunderwerb kommt oder die Grundstücke zwangsweise entzogen werden, ist weder Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens noch zum derzeitigen Stand absehbar“, heißt es aus dem Staatlichen Bauamt.

Denkbar wäre auch, dass gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage eingereicht wird. Das wird sich nach dessen Erlass zeigen.

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