Neubau oder Sanierung? Bürger von Rottach-Egern stimmen über Rathaus-Zukunft ab

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Endspurt vor dem Rathaus-Entscheid. Die Rottacher Bürger stimmen am Sonntag, 4. Februar, über Neubau oder Sanierung ab. Die Briefwahl-Unterlagen wurden bereits zugestellt.

Rottach-Egern – Im November erklärte der Gemeinderat das Begehren für zulässig, blieb aber bei seiner Position und brachte kurz darauf ein Ratsbegehren auf den Weg. Der Rottacher Gemeinderat ist sich seit zwei Jahren einig: Das alte Rathaus soll einem Neubau weichen.

Bürgerbegehren will altes Rathaus in Rottach-Egern erhalten und sanieren

Doch im Herbst 2023 regte sich heftiger Widerstand gegen den Abriss des zentralen Gebäudes mit dem markanten Uhrturm. Es gründete sich eine Förder- und Schutzgemeinschaft, die Unterschriften für den Erhalt der Fassade sammelte. Den Protest griff Gunther Mair auf, der ein Bürgerbegehren startete. Die Forderung: Erhalt und Sanierung des Rathauses. Am 27. Oktober reichte Mair das von 699 Unterschriften gestützte Begehren ein.

Das alte Rathaus in Rottach-Egern soll abgerissen werden
Das alte Rathaus in Rottach-Egern soll abgerissen werden. Doch gegen das Vorhaben regt sich Widerstand. © Thomas Plettenberg

Ob der Gemeinderat seine beschlossene Planung umsetzen kann oder neu denken muss, darüber entscheidet nun die Rottacher Bevölkerung. Die Briefwahl-Unterlagen zum Rathaus-Entscheid wurden den rund 5.000 Stimmberechtigten bereits zugestellt. Die Gemeinde hofft auf eine hohe Beteiligung. (jm)

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Wir geben an dieser Stelle den Vertretern des Bürger- und des Ratsbegehrens die Gelegenheit, ihre Positionen zu erklären und Argumente darzulegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir vor dem Entscheid keine Leserbriefe zu dieser Thematik mehr veröffentlichen.

Gunther Mair ist für das Bürgerbegehren: „1:0 für die Sanierung“

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Rottach-Egern! Fakten und Meinungen sind inzwischen ja zur Genüge ausgetauscht, insoweit möchten wir hier nur Schwerpunkte hervorheben.

1. Technische Leistung: Ein Rathaus ist vor allem eines: ein Verwaltungsgebäude – das hierfür Büroraum erfordert. Die Sanierungsvariante erfüllt nicht nur alle technischen Anforderungen, sondern bietet neun Prozent mehr Bürofläche als der Neubau! Auch Sitzungssaal und Trauzimmer sind größer. 1:0 für die Sanierung.

2. Kosten: Die Sanierungsvariante ist um zehn Volumenprozent kleiner, hat keine Tiefgarage und benötigt keinen Totalabriss und keinen Komplettneubau. Natürlich ist sie dann deutlich billiger!

Für Zahleninteressierte: Der Komplettneubau ist mit 980 €/m3 kalkuliert, die Sanierung mit 820 €/m3, der damit einhergehende westliche Anbau mit 1230 €/m3; die Sanierung also mit 84 Prozent der Neubaukosten sehr konservativ; der westliche Anbau mit 125 Prozent der Neubaukosten ebenfalls sehr vorsichtig. Die realen Kosten können also ohne weiteres unter der Schätzung liegen! Drei Millionen Euro Kostenunterschied sind daher durchaus realistisch. 2:0 für die Sanierung.

3. Architektur: Die Sanierung ist also bezüglich Leistung und Kosten die bessere Lösung – warum soll man dann die Fassade abreißen? Es geht um den Erhalt eines historischen Wahrzeichens! Viele Bürger und viele Feriengäste verbinden mit diesem Gebäude persönliche Erinnerungen und identifizieren sich deshalb besonders damit. 3:0 für die Sanierung.

Es gibt viele historische Rathäuser in Deutschland, die nicht als solche erbaut wurden. Gerade derartige umfunktionierte Gebäude haben einen besonderen räumlichen Reiz und setzen sich von den reinen Funktionsbauten durch schöne Baudetails besonders ab – das ist auch hier der Fall.

4. Klimabilanz: Es versteht sich von selbst, dass die Vernichtung der baulichen Substanz (graue Energie) und die Materialien (Beton usw.) für einen kompletten Neubau mit Tiefgarage einen hohen negativen Klimaeffekt haben. Nicht der Abriss, sondern der Erhalt ist zukunftsfähig – für das Klima und für die Bewahrung unserer Heimat. 4:0 für die Sanierung.

Möchten Sie ein funktionelles Rathaus? Möchten Sie die kostengünstigste Lösung? Möchten Sie, dass die Fassade nicht der Abrissbirne zum Opfer fällt? Möchten Sie, dass die Gemeinde sich klimaverantwortlich verhält? Dann wählen Sie Bürgerentscheid 2, „Rathaus Rottach-Egern“ / „Sanierung Bestand“!

Bürgermeister Christian Köck für das Ratsbegehren: „Attraktives, unserem Ort angemessenes Rathaus“

Wir Gemeinderäte plus Bürgermeister sind 21 Frauen und Männer, von Ihnen gewählt, um die Geschicke unseres Heimatortes zu lenken. Alle stammen wir aus Familien, die seit Generationen hier leben und arbeiten, viele haben Kinder und Enkel. Seit vielen Jahren tragen wir in unterschiedlichsten Funktionen ehrenamtlich Verantwortung für Rottach-Egern und seine Entwicklung, gerne und mit Freude. Wir entscheiden verantwortungsbewusst, fundiert und mit klarem Blick für die Zukunft. Am 14. September 2021 haben wir nach intensiver Abwägung auf Basis eine Machbarkeitsstudie einstimmig in öffentlicher Sitzung den Rathaus-Neubau beschlossen.

Unsere Ziele sind:

  • Attraktives, unserem Ort angemessenes und nachhaltiges Rat- und Bürgerhaus.
  • Trotz aller Digitalisierungsanstrengungen ein offenes und atmosphärisch freundliches Dienstleistungszentrum für alle Bürgerinnen, Bürger und Gäste.
  • Erhalt und Erschließung des hinteren Baugrundstücks (rund 800 Quadratmeter), zunächst als ruhige Grün-Oase, vor allem aber als Rücklage für Vorhaben späterer Generationen.
  • Einhaltung der Stellplatzordnung mittels Tiefgarage (Vorbildfunktion).
  • Höchste Energie-Effizienz, Barrierefreiheit, ortstypische Bauweise Lage, Größe, Verkehrsflächen, energetische Versorgung.
  • Neubau zurückversetzt (Dorfplatz-Charakter).
  • Drei Meter kürzer und ein Meter schmäler als das Bestandsgebäude.
  • Nutzung der Verkehrsflächen zum Beispiel als attraktiver Wartebereich für die Gäste der mehr als 100 Trauungen pro Jahr; Aufenthaltsbereich für alle Besucher.
  • Energetische Versorgung durch PV-Anlage auf kompletter Südseite, Wärmepumpe und elektrische Rückfall-Ebene mit Notstromversorgung im Katastrophenfall.

Kostenberechnung und bisher angefallene Kosten:

  • Finale Kostenberechnung (deutlich aussagekräftiger als eine Kostenschätzung): zehn Millionen Euro für Planung, Abriss, Neubau, Inventar.
  • Gebuchte und bezahlte Kosten seit der Entscheidung im Jahr 2021: rund 450 000 Euro vor allem für Objekt- und Fachplanungen.

Vergleich mit den vom Bürgerbegehren genannten Sanierungskosten:

  • Die vom Bürgerbegehren genannten Sanierungskosten sind lediglich grob geschätzt. Sie beinhalten wie jede Sanierung erhebliche Steigerungsrisiken, keine Tiefgarage, keine Unterkellerung, keine Möblierung und keine ober- und unterirdische Erschließung des hinteren Grundstücks.
  • Mit einer Sanierung würde der Wert und die Nutzbarkeit des hinteren Grundstücks erheblich bis ganz reduziert, ein kleiner Dorfplatz an der Hauptstraße wäre nicht möglich.

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