Insolvenzverwalter: Sanktionen gegen Oligarchen verfehlen ihr Ziel

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In Rottach-Egern befindet sich die Immobilie, die der Tegernsee (IOM) Limited gehört. © Thomas Plettenberg

Die Sanktionen gegen russische Oligarchen sind aus Sicht eines Holzkirchner Rechtsanwalts nicht ausgereift. Als Insolvenzverwalter könne er Gläubiger nicht befriedigen, kritisiert er. Das schade deutschen Interessen.

Rottach-Egern/Holzkirchen – Der Holzkirchner Rechtsanwalt Ulrich Cramer hält die Sanktionen gegen russische Oligarchen nicht für ausgereift – zumindest aus Sicht des deutschen Insolvenzrechts. Wie berichtet, wurde der Jurist zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Tegernsee (IOM) Limited bestellt. Ihr gehört in Rottach-Egern eine Immobilie, die Ermittler dem Milliardär Alischer Usmanow zuschreiben. Nun ist die Firma zahlungsunfähig, und Cramer steht vor der schwierigen Aufgabe, die Gläubiger – nach Auskunft des Insolvenzgerichts in Wolfratshausen zwei Krankenkassen – zu befriedigen.

„Die Zahlungsunfähigkeit ist eingetreten, weil das Vermögen der Schuldnerin im Wesentlichen aus Immobiliarvermögen besteht, welches naturgemäß nicht geeignet ist, fällige Verbindlichkeiten zu begleichen“, weiß Cramer. „Vorhandene liquide Mittel wurden aufgrund behaupteter, hinter der Gesellschaft stehender sanktionierter Personen eingefroren.“ Seinen Erkenntnissen zufolge seien aber weder die Tegernsee (IOM) Limited noch ihre Geschäftsleiter oder Gesellschafter in den Sanktionslisten der EU gelistet. „Die Maßnahmen greifen daher vorrangig in meine Rechte als vorläufiger Insolvenzverwalter sowie in die Rechte der Insolvenzgläubiger und gerade nicht die der sanktionierten Personen, die behaupteterweise dahinterstehen, ein“, beklagt Cramer.

Anwalt will gegen einfrieren liquider Mittel vorgehen

Der Anwalt kündigt gegenüber unserer Zeitung an, rechtlich dagegen vorzugehen. Denn die Umsetzung der Sanktionen, wie sie im vorliegenden Fall erfolgt, schade allein deutschen Interessen und diene deren Ziel in keiner Weise. „Zur Steigerung der Akzeptanz der Sanktionen bei den betroffenen Gläubigern dürften solche Maßnahmen kaum beitragen“, ist Cramer überzeugt. „Insbesondere wird hierdurch das vorrangige Ziel des deutschen Insolvenzrechts, nämlich die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen, torpediert.“ kw

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