„Massive Stellungnahme aus der Nachbarschaft“: Wird geplante große Asyl-Unterkunft in Weilheim „ein Fall fürs Gericht“?

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Bis zu 300 Asylbewerber und Kriegsgeflüchtete will der Landkreis in ehemaligen Gewerbebauten im Weilheimer Trifthof unterbringen. © Symbolbild: Michael Bihlmayer/Imago

Eine „massive Stellungnahme“ gegen die geplante große Asyl-Unterkunft im Trifthof hat Weilheims Bauausschuss aufgeschreckt. Die Sache könnte „ein Fall für das Gericht“ werden, hieß es jetzt im Rathaus.

Weilheim Insgesamt bis zu 300 Asylbewerber und Kriegsgeflüchtete will der Landkreis in ehemaligen Gebäuden der Firma Xylem/WTW im Weilheimer Gewerbegebiet Trifthof unterbringen – und so beispielsweise die Nutzung von Turnhallen zu diesem Zweck vermeiden. Die Stadt wollte dieses Vorhaben zunächst per „Befreiung“ ermöglichen. Dem stand jedoch geltendes Recht entgegen, weshalb man den aufwendigeren Weg einer Bebauungsplan-Änderung gehen musste (wir berichteten). Aber auch das ist nicht unproblematisch, wie sich jetzt im Bauausschuss des Stadtrates zeigte.

Anwalt moniert vereinfachtes Verfahren

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sei „eine massive Stellungnahme aus der Nachbarschaft“ eingegangen, sagte Manfred Stork, der Leiter der städtischen Bauverwaltung, in der jüngsten Sitzung. Der Anwalt einer Anliegerin habe moniert, das gewählte „vereinfachte Verfahren“ sei in diesem Fall nicht möglich und es würden durch die Änderung „städtebauliche Missstände“ geschaffen. Doch das Stadtbauamt bleibe bei der Ansicht, dass die Unterkunft-Pläne „keine wesentliche Änderung der Grundzüge des Bebauungsplans“ darstellen, betonte Stork – zumal diese bis maximal Ende des Jahres 2049 befristet würden. Immerhin seien dort schon bisher ausnahmsweise auch Beherbergungsbetriebe zugelassen.

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Den Vorwurf, dass das „vereinfachte Verfahren“ nicht der richtige Weg sei, müsse man dennoch ernst nehmen, forderte CSU-Sprecherin Marion Lunz-Schmieder. Einfach so weiterzumachen, sei „risikobehaftet“. Auch für 3. Bürgermeister Alfred Honisch (Grüne) „riecht das verdammt nach einem neuen Fall für das Verwaltungsgericht“. Und ein Rechtsstreit „kostet der Stadt im Zweifelsfall einen Haufen Geld“, fügte Klaus Gast (CSU) hinzu. Die beiden CSU-Vertreter im Bauausschuss lehnen die Unterkunfts-Pläne auch persönlich ab. Das Areal „am Ende der Stadt und ohne Anbindung“ ist ihrer Meinung nach der falsche Standort dafür.

Bebauungsplan-Verfahren wird nicht umgestellt

Anders äußerte sich Horst Martin: Die Argumentation der Verwaltung leuchte ihm ein, die geplante Unterkunft sei „keine wesentliche Änderung in der Nutzung“, so der SPD-Vertreter. Auf das genannte Anwaltsschreiben müsse die Stadt aktuell „nicht weiter reagieren“, das Verfahren solle wie geplant fortgesetzt werden. Wenn nötig, könne dieses „später jederzeit noch geändert werden“, erläuterte Bauverwaltungs-Leiter Stork. Für Bürgermeister Markus Loth (BfW) würde das Risiko eines Rechtsstreits dadurch aber nicht unbedingt geringer, wie er sagte: „Wenn jemand klagen will, macht er das sowieso.“

Loth ließ den Bauausschuss dennoch darüber abstimmen, ob das Bebauungsplan-Verfahren umgestellt werden soll – was das Gremium gegen die Stimmen der beiden CSU-Vertreter ablehnte. Der Abwägung der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen wurde dann mehrheitlich zugestimmt. Hier votierte neben Lunz-Schmieder und Gast auch Luise Nowak (Grüne) dagegen.

BfW-Sprecherin Brigitte Holeczek hatte zuvor ihrem Ärger über einen Satz im genannten Anwaltsschreiben Luft gemacht. Der Jurist habe darin moniert, es sei unklar, wie bei einer Nutzung als Asyl-Unterkunft „die Sicherheit gerade der arbeitenden Bevölkerung sichergestellt werden“ könne, zitierte Holeczek – und sagte: „Eine Asylbewerberunterkunft per se als Sicherheitsrisiko zu sehen, empört mich und regt mich auf.“ Eine solche Einschätzung sei auch von den Sicherheitsberichten der Polizei „nicht gedeckt“.

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