Dringlichkeitsantrag zur großen Asyl-Unterkunft in Weilheim
Per „Befreiung“ wollte die Stadt Weilheim die geplante große Asyl-Unterkunft im Trifthof ermöglichen. Doch dagegen spricht geltendes Recht. Nun ist ein aufwendigerer Weg nötig.
Weilheim – Vor fünf Wochen hat der Bauausschuss des Weilheimer Stadtrates den ersten Bauantrag für eine Flüchtlings-Unterkunft in ehemaligen Gebäuden der Firma Xylem/WTW im Trifthof abgesegnet (wir berichteten). Der Landkreis Weilheim-Schongau will dort insgesamt bis zu 300 Asylbewerber und Kriegsgeflüchtete unterbringen – davon 200 regulär und 100 temporär –, um beispielsweise die Nutzung von Turnhallen zu diesem Zweck zu vermeiden.
Verweis auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes
Im ersten konkreten Bauantrag geht es um die Nutzungsänderung eines ehemaligen Fabrikationsgebäudes inmitten des Grundstücks Dr.-Karl-Slevogt-Straße 8, wo 85 Unterkunftsplätze in elf Räumen entstehen sollen. Dafür erteilte der Bauausschuss eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Trifthof“. In diesem sind „soziale Zwecke“ eigentlich ausgeschlossen, doch eine „Befreiungsmöglichkeit“ biete die Tatsache, dass „Nutzungen des Beherbergungsgewerbes“ zulässig sind, erläuterte das Stadtbauamt im Oktober.
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Dieser Weg sei nun allerdings doch nicht möglich, sagte Bauamt-Mitarbeiter Stefan Kirchmayer in der November-Sitzung. Das Landratsamt habe festgestellt, dass geltendes Recht dieser Befreiung entgegen stehe, und verwies auf ein entsprechendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Deshalb müsse nun der aufwendigere Weg einer Bebauungsplan-Änderung beschritten werden – und eben um diese hat die Kreis-Behörde jetzt per Dringlichkeitsantrag gebeten.
„Wir haben A gesagt und müssen jetzt auch B sagen“
„Wir müssen da zustimmen“, befand Manfred Stork, der Leiter der städtischen Bauverwaltung: „Wir haben A gesagt und müssen jetzt auch B sagen.“ So sah es auch die Mehrheit des Gremiums, die im Oktober bereits der Befreiung zugestimmt hatte. Klaus Gast wiederholte jedoch seine Ablehnung: „Eine massierte, konzentrierte Einrichtung so abgelegen auf 25 Jahre zu installieren, halte ich für falsch“, betonte der CSU-Vertreter. Neben ihm stimmte auch Luise Nowak (Grüne) gegen die Bebauungsplan-Änderung.
Es sei nun aber „keine Grundsatzdiskussion mehr nötig“, mahnte Horst Martin (SPD): Die Mehrheit habe bereits das letzte Mal „klar entschieden“. Und sie segnete nun auch das Vorgehen per Bebauungsplan-Änderung ab. Wohl im Januar, spätestens im Februar 2024 könne diese dann als Satzung beschlossen werden, erläuterte das Stadtbauamt auf Anfrage unserer Zeitung. Und sobald das Verfahren per Veröffentlichung im Amtsblatt offiziell eingeleitet ist, könne der Landkreis bereits im Vorgriff darauf mit den Baumaßnahmen beginnen. Denn die Genehmigung sei ja „schon vorhanden“.