„Absolut zuversichtlich“: Lauterbach sieht umstrittene Krankenhausreform auf gutem Weg

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Die Gesundheitsminister diskutieren bei einer Konferenz über viele Probleme. Prominent darunter: die Krankenhausreform. Lauterbach ist optimistisch.

Lübeck – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rechnet mit dem Start der zwischen Bund und Ländern umstrittenen Krankenhausreform zum Jahreswechsel. Er sei „absolut zuversichtlich, dass wir zum Januar 25 die Reform am Netz haben werden“, sagte der SPD-Minister am Donnerstag (13. Juni) zum Abschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder im Lübecker Seebad Travemünde. Man sei in einer sehr konstruktiven Auseinandersetzung auch mit den Fraktionen.

Er habe noch einmal auf den Wert der Krankenhausreform auch für den ländlichen Raum hingewiesen. „Wenn wir die Krankenhausreform nicht machen würden, dann hätten wir schon im nächsten Jahr im ländlichen Raum für viele Krankenhäuser eine Extremsituation“, so Lauterbach. Durch das Paket mit Sicherstellungszuschlägen, Zuschläge für die Versorgung der Notfälle, für Intensivmedizin, Geburtshilfe, Kinderheilkunde und zahlreiche Ausnahmeregelungen werden nach seiner Überzeugung die Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten werden können. Man sei in Wirklichkeit viel näher beieinander als gedacht. Die Reform werde daher ein Erfolg, sagte Lauterbach.

Lauterbach ist zuversichtlich, dass Krankenhausreform bis Anfang 2025 kommt

Die Konferenz sei überraschend harmonisch verlaufen und vom Geist getragen gewesen, die Probleme zu lösen. Mit vielen Forderungen der Länder bei der Krankenhausreform sei die Bundesregierung einverstanden. Das werde im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren berücksichtigt, versicherte der Minister.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach am 29.05.2024 in Berlin auf der Digitalmesse Re:publica.
Gesundheitsminister Lauterbach ist „absolut zuversichtlich, dass wir zum Januar 25 die Reform am Netz haben werden“. © IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Kerstin von der Decken (CDU), sagte, es gehe den Ländern nicht um eine Verzögerung des Verfahrens im Bundesrat. Es komme darauf an, ob entsprechende Änderungsanträge im Bundestag eine Mehrheit finden, sagte die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin. „Wenn alle unsere Forderungen aufgenommen werden, kein Problem“, sagte sie. Allerdings ist es aus ihrer Sicht weder sinnvoll noch verantwortbar, ein solches Gesetz zu verabschieden, ohne eine Auswirkungsanalyse vorliegen zu haben.

Bundesländer und Experten kritisieren Lauterbachs Reform immer noch scharf

Ein Kernstück der Krankenhausreform ist die Abkehr von Fallpauschalen für Behandlungen. Stattdessen soll es künftig Vorhaltepauschalen für bestimmte Leistungen geben. Kliniken hätten demnach eine Art Existenzgarantie auch bei vergleichsweise wenigen Behandlungen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen „Leistungsgruppen“ sein. Sie sollen bestimmte Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben absichern. Folge dieser Leistungsgruppen ist, dass nicht mehr jede Klinik alle Operationen anbietet. 

Insbesondere die Ausgestaltung dieser Leistungsgruppen nannte von der Decken im Interview mit IPPEN.MEDIA zuvor „realitätsfern“. Ihr zufolge lande das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) „irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht“.

Auch andere Experten kritisieren das KHVVG wegen dessen Finanzierung. Auf Krankenversicherte würde „eine massive Kostenlawine“ zukommen, so Christoph Straub, der Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse Barmer, da im Rahmen der Reform in den nächsten zehn Jahren bis zu 25 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern für den Umbau von Krankenhäusern geschöpft werden sollen.

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