Bundesrat winkt neue Beitragserhöhungen für Krankenkassen durch: Merz soll aber gegensteuern
Der Bundesrat hat den nächsten Schritt für die Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach bewilligt. Das Parlament hofft aber auch, dass die neue Regierung mehr Geld dafür lockermacht.
Berlin – Der Bundesrat kam am Freitag (21. März) nochmal zusammen, um einige wichtige Gesetzesvorhaben durchzuwinken. Besonders prominent war dabei das Schuldenpaket der neuen Bundesregierung, das Anfang der Woche im alten Bundestag beschlossen wurde. Aber auch andere Themen standen auf der Tagesordnung, wie der nächste Schritt für den von der Ampel-Regierung beschlossenen Krankenhausreform. Beschlossen wurde die Einrichtung und Verwaltung des Transformationsfonds, der die Reform finanzieren soll. Genau dieser Punkt ist aber im Gesundheitswesen hochumstritten.
Krankenhausreform geht nächsten Schritt: Krankenkassen halten Finanz-Plan für verfassungswidrig
Zur Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft wird ein Fördertopf eingerichtet, der in den kommenden zehn Jahren 50 Milliarden Euro umfassen soll. Die Mittel werden zur Hälfte von den Bundesländern und zur Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen aufgebracht.
Der Bundesrat hat den Fonds nun zwar bewilligt, aber mit einem Zusatz: „In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder das zügige Inkrafttreten der Verordnung, um Umstrukturierungen durch Investitionen fördern zu können. Eine Finanzierung ohne Beteiligung des Bundes sei jedoch nicht sachgerecht - er müsse vielmehr den größten Anteil leisten. Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen“, schreibt das Parlament.
Auch die gesetzlichen Krankenkassen sind gegen den bisherigen Plan. Sie halten ihn sogar für verfassungswidrig, da dafür Beitragsgelder der gesetzlich Versicherten verwendet werden – von der Reform profitieren aber alle Bürgerinnen und Bürger, auch jene, die privatversichert sind. Auch der Sozialverband VdK ist gegen die Verwendung der Krankenkassenbeiträge für den Fonds und hat im Januar angekündigt, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Höhere Krankenkassenbeiträge durch Lauterbach-Reform: Kommt jetzt das Sondervermögen zum Einsatz?
Der Spitzenverband der Krankenkassen, fordert nun die neue Regierung unter Friedrich Merz (CDU) dazu auf, für die Krankenhausreform das Geld aus dem neu geschaffenen Sondervermögen Infrastruktur zu verwenden. „In den Planungen für das Sondervermögen Infrastruktur wird ausdrücklich die Krankenhaus-Infrastruktur erwähnt. Wir erwarten nun, dass die 25 Milliarden Euro schwere verfassungswidrige Teilfinanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds aus Beitragsgelder gestrichen wird und es stattdessen zu einer sachgerechten Finanzierung aus Steuermitteln kommt“, sagt GKV-Vorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis.

„Der Umbau der Krankenhaus-Infrastruktur ist und bleibt eine Staatsaufgabe. Damit würden jährliche Mehrausgaben der Krankenkassen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro ab kommendem Jahr entfallen. Das wäre ein erster Schritt hin zu stabileren GKV-Finanzen.“ Die Beibehaltung der aktuellen Regelung würde die Beiträge für die Krankenkassen weiter in die Höhe schnellen lassen.
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Der Bundesrat hat jetzt erstmal den Finanzierungsplan und die damit eingepreisten Beitragserhöhungen verabschiedet. CDU und SPD befassen sich in ihren Koalitionsverhandlungen aktuell in einer Arbeitsgruppe intensiv mit der Frage nach den Krankenkassenfinanzen – Medienberichten zufolge gibt es vor allem um dieses Thema Streit.
Krankenkassen fordern Geld für Bürgergeld-Empfänger zurück
Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen gibt es neben dem Transformationsfonds noch eine weitere Maßnahme, die zur Stabilisierung der Beiträge führen könnte. „Praktisch alle Parteien haben vor der Wahl gesagt, dass die medizinische Versorgung der Bürgergeldbeziehenden richtigerweise aus Steuermitteln finanziert werden muss. Die künftige Bundesregierung hat es nun in der Hand, dieses Wahlversprechen einzulösen. Das würde die gesetzliche Krankenversicherung um rund 10 Milliarden Euro jährlich entlasten, das entspricht etwa 0,5 Beitragssatzpunkten“, so Stoff-Ahnis.
Schon im Koalitionsvertrag der Ampel hatten die Parteien verabredet, die Beiträge von Bürgergeld-Empfängern künftig aus Steuermitteln finanzieren zu wollen. Dies wurde aufgrund des immer größerer werden Sparzwangs nie umgesetzt.