Trump-Behörden nehmen Deutsche in Abschiebehaft – was Sie wissen müssen
Fälle, in denen deutsche Touristen in den USA in Abschiebehaft genommen wurden, gab es schon immer. In letzter Zeit scheinen sie sich jedoch zu häufen: Dem Auswärtigen Amt werden vermehrt Fälle bekannt, in denen deutsche Staatsangehörige in den USA in Abschiebehaft genommen wurden. Derzeit wird geprüft, ob es sich um Einzelfälle handelt oder ob eine geänderte Einwanderungspolitik der USA dahinter steckt.
Es gibt Hinweise darauf, dass die USA ihre Einreisekontrollen verschärft haben. So plant die Trump-Regierung, pauschale Einreiseverbote für bestimmte Länder zu verhängen.
1. Festnahme trotz Greencard
Das ist passiert: Der 34-jährige Fabian Schmidt ist bei der Einreise in die Vereinigten Staaten in Gewahrsam genommen worden und sitzt seinen Angehörigen zufolge seit mehr als einer Woche in einer Haftanstalt. Schmidt lebt seiner Mutter zufolge seit 2007 in den USA und besitzt mit der sogenannten Greencard eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung, die ihn rechtlich weitgehend mit US-Staatsbürgern gleichstellt.
Schmidt wirft den Behörden vor, von ihnen schlecht behandelt worden zu sein. Unter anderem sei er bei der Befragung am Flughafen angebrüllt worden und habe sich ausziehen müssen. In Gewahrsam sei er krank geworden und in eine Klinik gekommen, wo er ans Bett gefesselt worden sei.
Die Befragung Schmidts drehte sich seiner Mutter zufolge immer wieder um ein Cannabis-Delikt von vor knapp zehn Jahren. Schmidt war damals in Kalifornien mit mehr als 30 Gramm Cannabis erwischt worden. Das Verfahren sei eingestellt worden. 2022 habe aber eine Ermittlungsbehörde auf Bundesebene Schmidt erneut zu dem Fall kontaktiert und ihn zu einer Anhörung vorgeladen. Dort sei er allerdings nicht erschienen, weil er das Schreiben wegen eines Umzugs nicht erhalten habe.
Die Vorwürfe ließen sich nicht unabhängig verifizieren. Das US-Heimatschutzministerium beantwortete eine dpa-Anfrage dazu nicht.
Tipp: Unter Donald Trump schieben US-Behörden immer wieder medienwirksam Menschen ab, denen sie Verbrechen unterstellen. Offenbar treffen diese Maßnahmen auch Unschuldige. Da das Verfahren gegen Schmidt eingestellt wurde, zählt er eindeutig zu dieser Kategorie.
Für andere Einreisende bedeutet das: Verfahren, selbst eingestellte, können bei der Einreise in die USA zu Problemen führen. Informieren Sie sich über die Auswirkungen früherer Rechtsstreite auf Ihre Einreiseberechtigung und konsultieren Sie gegebenenfalls einen Anwalt.
2. Tattoo-Künstlerin mit Arbeitsutensilien
Das ist passiert: Jessica Brösche, eine Tattoo-Künstlerin aus Berlin, wollte am 25. Januar von Mexiko in die USA einreisen. Die 29-Jährige besaß eine gültige ESTA, also eine elektronische Reisegenehmigung, führte aber Tätowierutensilien mit. Laut Süddeutscher Zeitung wollte sie eine US-amerikanische Freundin unentgeltlich tätowieren.
Die Grenzbeamten vermuteten wegen der Arbeitsutensilien, Brösche plane, illegal in den USA zu arbeiten. Sie nahmen die Berlinerin fest und hielten sie sieben Wochen in Abschiebehaft. Die meiste Zeit war die Berlinerin inhaftiert im Otay Mesa Detention Center, einem Abschiebegefängnis in San Diego.
Tipp: Krösches Beispiel zeigt, wie drastisch die US-Einreisebehörden auch gegenüber Deutschen auf einen Verdacht reagieren. Verzichten Sie daher sicherheitshalber darauf, berufliche Werkzeuge oder Materialien mitzuführen, wenn Sie als Tourist einreisen.
3. Missverständnis bei der Befragung
Das ist passiert: Lucas Sielaff (25) aus Bad Bibra in Sachsen-Anhalt besuchte seine Verlobte Lennon Tyler, eine Amerikanerin. Nach einem Tierarztbesuch in Mexiko – ihr Hund erhielt eine Tumorbehandlung – wollte das Paar am 18. Februar zurück über die Grenze nach Las Vegas reisen, wo Sielaffs Verlobte lebt.
Nach Berichten seiner Verlobten Tyler fragten die Beamten bei der Einreise, wo der 25-Jährige wohne. „Er antwortete, er lebe in Las Vegas“, so Tyler in einem Interview mit dem TV-Sender „10 News San Diego“. Aufgrund seiner geringen Englischkenntnisse habe Sielaff die Frage der Beamten falsch verstanden und angenommen, es ginge darum, wo er hinwolle. „Ich habe ihn sofort korrigiert“, fügte Tyler hinzu.
Trotzdem wurde Sielaff festgenommen und wie Brösche im Otay Mesa Detention Center inhaftiert. Seine Verlobte durfte ihre Reise fortsetzen, musste Sielaff, der im Besitz einer gültigen Einreiseerlaubnis (Esta) war, jedoch zurücklassen. „Sie sagten mir, wenn ich nicht gehe, werde ich verhaftet, mein Hund wird in einen Käfig gesperrt, und mein Auto wird beschlagnahmt“, berichtete Tyler.
Nach zwei Wochen im US-Gefängnis wurde Sielaff schließlich in Handschellen, Fußfesseln und mit Ketten um den Bauch zum Flughafen eskortiert. „Ich wurde behandelt wie ein Schwerkrimineller“, so der 25-Jährige gegenüber der „Bild“. Zurück in Deutschland sei er froh, seine Rechte zurückzuhaben. In den USA habe er sich gefühlt, als hätte er keine.
Tipp: Einige US-Behörden scheinen derzeit schon bei kleinen widersprüchlichen Aussagen harte Maßnahmen zu verhängen. Sollten Sie nicht sehr gutes Englisch sprechen, bereiten Sie sich auf Fragen der Grenzbeamten vor, um Missverständnisse zu vermeiden.
4. Unklarheiten beim Reisepass
Das ist passiert: Celine, eine Studentin aus Baden-Württemberg, wurde am Flughafen Newark festgehalten, obwohl sie ein gültiges ESTA hatte. Der Grenzbeamte hatte Bedenken bezüglich ihres Reisepasses, was zur 24-stündigen Inhaftierung und anschließenden Rückführung führte.
Tipp: Unklarheiten oder Unstimmigkeiten in Reisedokumenten können zu Problemen führen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass unbeschädigt und alle Angaben korrekt sind.
Trump spricht von "Invasion" illegaler Migranten
Einige Beobachter meinen, die jetzige Häufung der Vorfälle sei kein Zufall. Sie sehen darin einen Zusammenhang zur Migrationspolitik von US-Präsident Donald Trump.
Trump bezeichnet den Zustrom von Migranten an der Südgrenze als "Invasion" und hat einen nationalen Notstand ausgerufen - als Grundlage für weitere Maßnahmen. Er beruft sich dabei auf einen Verfassungsartikel, der die Bundesregierung verpflichtet, die Bundesstaaten vor einer "Invasion" zu schützen. Verfassungsrechtler sehen diese Auslegung jedoch kritisch, da der Begriff traditionell auf militärische Angriffe bezogen ist. Ihn auf Migration anzuwenden, gilt als höchst umstritten.
Die US-Regierung plant laut Medienberichten außerdem, erneut Einreiseverbote für Bürger aus über 40 Ländern zu verhängen. Diese Länder sollen in drei Kategorien mit unterschiedlichen Beschränkungsgraden eingeteilt werden:
- Rote Liste: Umfasst Länder wie Afghanistan, Iran, Nordkorea und Syrien, deren Bürgern die Einreise vollständig untersagt werden soll.
- Orange Liste: Beinhaltet Länder wie Haiti und Myanmar, deren Bürger nur unter strengen Auflagen einreisen dürfen, wobei wohlhabende Geschäftsreisende bevorzugt werden könnten.
- Gelbe Liste: Umfasst 22 bis 26 Länder, die innerhalb von 60 Tagen ihre Sicherheitsstandards verbessern müssen, um Einreisebeschränkungen zu vermeiden.
Bereits in seiner ersten Amtszeit von 2017 bis 2021 hatte Präsident Trump Einreiseverbote für mehrere mehrheitlich muslimische Länder verhängt, die nach gerichtlichen Auseinandersetzungen letztlich vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurden.
Tipps für Reisende in die USA
Die jüngsten Fälle von deutschen Touristen in US-Abschiebehaft zeigen, wie wichtig es ist, sich gründlich auf die Einreise in die USA vorzubereiten. Ein sorgfältiger Umgang mit Reisedokumenten, das Bewusstsein über mitgeführte Gegenstände und eine klare Kommunikation mit den Behörden können helfen, unerwünschte Situationen zu vermeiden.
- ESTA-Genehmigung: Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige ESTA-Genehmigung besitzen. Diese muss spätestens 72 Stunden vor Abflug online beantragt werden und ist für zwei Jahre gültig.
- Reisedokumente: Ihr Reisepass muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Vorläufige Reisepässe werden nur mit Visum akzeptiert, nicht mit ESTA.
- Ehrliche und klare Kommunikation: Beantworten Sie Fragen der Grenzbeamten wahrheitsgemäß und präzise. Unklare oder widersprüchliche Aussagen können zu Problemen führen.
- Keine Arbeitsutensilien: Vermeiden Sie das Mitführen von Gegenständen, die auf eine geplante Erwerbstätigkeit hindeuten könnten, wenn Sie als Tourist einreisen.
- Vorstrafen: Seien Sie sich bewusst, dass auch geringfügige Vorstrafen die Einreise erschweren können. Informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche Konsequenzen.