Wegen Grabsch-Vorwürfen: ehemaliger Fahrlehrer (44) vor Gericht
Ein 44-jähriger Mann aus Vaterstetten musste sich jetzt vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten. Der Grund: Er soll seine Fahrschülerin sexuell belästigt haben.
Ebersberg/Vaterstetten – Weil er seine Fahrschülerin mehrmals sexuell belästigt und genötigt haben soll, fand sich ein 44-jähriger Mann aus Vaterstetten nun vor dem Ebersberger Amtsgericht wieder.
Während Fahrstunde: Mann (44) soll seiner Schülerin an den Oberschenkel gelangt haben
Während einer praktischen Fahrstunde im November 2017 soll der Mann laut Anklage das erste Mal körperlichen Kontakt zu seiner damals 16-jährigen Fahrschülerin gesucht haben. Dabei soll der Angeklagte dem Mädchen mit der Hand über den Oberschenkel gestrichen haben, um sich „sexuell zu erregen“, hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft.
Bei einer Nachtfahrt wenige Tage später soll der Angeklagte das Mädchen dann auf einen Parkplatz bei Zorneding geleitet haben. Dort soll er die 16-Jährige gebeten haben, sich einen Busch auszusuchen, „hinter dem beide verschwinden können“. Als das Mädchen der Aufforderung des heute 44-Jährigen nicht nachkam, soll der Vaterstettener wutentbrannt die Fahrertür aufgerissen und seine Fahrschülerin in den Schwitzkasten genommen haben.
Ehemaliger Fahrlehrer wirkt betroffen und weist Vorwürfe zurück
Vor Gericht zeigte sich der ehemalige Fahrlehrer betroffen und wies die Vorwürfe vehement zurück. „Ich habe sie nie angefasst“, beteuerte er, nachdem sein Anwalt um ein Rechtsgespräch mit dem Staatsanwalt und Richterin Julia Ströhlein gebeten hatte. Nach einer halbstündigen Unterbrechung erläuterte der Mann seine Sicht der Dinge: Während der Fahrstunde sei die 16-Jährige falsch abgebogen, weshalb der Angeklagte sie gebeten habe, bei der nächsten Möglichkeit zu wenden.
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„Dann ist sie aber in eine verbotene Anliegerstraße reingefahren“, erklärte der Mann. Dort wollte das Mädchen wohl auf einem Parkplatz wenden. „Ich habe ihr gesagt, sie soll vor einem Busch stehen bleiben, aussteigen und sich das Schild nochmal ansehen.“ Auf mehrmaliges Nachfrage der Richterin gab der Mann anschließend jedoch zu, eine anzügliche Bemerkung gemacht zu haben: „Du bist nett, bist lieb, bist hübsch, aber am Prüfungstag können wir uns das nicht erlauben“, gab der Vaterstettener zu, zu dem Mädchen gesagt zu haben.
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Gericht brummt Vaterstettener Geldauflage in Höhe von 3600 Euro auf
Körperkontakt soll es nicht gegeben haben. Dementsprechend überrascht sei der Angeklagte gewesen, als die Anzeige kurz darauf zu ihm ins Haus flatterte. „Das ist so verletzend“, sagte er vor Gericht. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe der Mann seine Fahrschule aufgeben müssen – seine Lizenz sei ihm vom Landratsamt entzogen worden. Seither arbeitet der Vaterstettener als Laborfahrer. „Das hat mir mein Leben genommen. Ich habe die Arbeit gerne gemacht. Jetzt kann ich das nicht mehr“, sagte er, während ihm eine Träne über die Wange kullerte. Seit nunmehr sechs Jahren belasten ihn diese Vorwürfe. „Das nimmt einem die Kraft.“
Um der als Zeugin geladenen ehemaligen Fahrschülerin eine Aussage zu ersparen, unterbrach Richtern Ströhlein die Verhandlung erneut für ein Rechtsgespräch. Diesmal ließ sich die Verteidigung allerdings auf einen Deal ein. „Das Gericht sieht eine Schuld“, verkündigte die Richterin anschließend in Richtung des 44-jährigen Vaterstetteners und legte dem Mann eine Geldauflage in Höhe von 3600 Euro zugunsten des Frauenhauses München auf.
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