Saurüsselalm: Neuer Gerichtstermin steht

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Wanderer auf dem Weg zur Saurüsselalm: Bei einer erneuten Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München soll die Rechtslage nun eindeutig geklärt werden. © Thomas Plettenberg

Während auf der Saurüsselalm munter gefeiert wird, blicken Bauherr Franz Haslberger, der Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB), Landratsamt Miesbach und Gemeinde Bad Wiessee schon jetzt gespannt auf den 12. September. An diesem Tag, das steht jetzt fest, wird das erneute Verfahren zur Saurüsselalm vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) München öffentlich verhandelt.

Bad Wiessee - „Dieses Verfahren ist nicht ganz trivial“, formuliert es Andreas Spiegel, Pressesprecher des BayVGH, ganz vorsichtig. „Und es ist ein wichtiges Verfahren.“ Wichtig für den klagenden Verein zum Schutz der Bergwelt (vertreten durch die Würzburger Kanzlei Baumann Rechtsanwälte), den Freistaat Bayern und das Landratsamt Miesbach als verlängerter Arm, den beklagten Alm- und Großgrundbesitzer Franz Haslberger (vertreten durch die Münchner Kanzlei Labbé & Partner) sowie die beigeladene Gemeinde Bad Wiessee (vertreten durch die Münchner Kanzlei Noerr Partner). Gegenstand des Verfahrens, so fasst der Sprecher zusammen, sei die für die Saurüsselalm erteilte Baugenehmigung, die einer ehemaligen Almhütte einen Gastronomiebetrieb mit jährlich 15 Sonderveranstaltungen erlaubt.

Um die Komplexizität des Falls zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Chronologie: Im Juni 2022 wurde in einem ersten Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts die Klage des Vereins zum Schutz der Bergwelt gegen die Genehmigung der Alm durch das Landratsamt Miesbach zwar abgewiesen, dass 15 Sonderveranstaltungen jedoch als rechtswidrig einstuft wurden, war ein Teil-Erfolg für den Verein. Dieser legte bezüglich der Baugenehmigung dennoch Rechtsmittel gegen das Urteil ein, Bauherr Haslberger wegen der 15 Sonderveranstaltung ebenso. Am 16. Oktober 2023 ließ der BayVGH dann die Berufung zu – „wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“. Sprecher Andreas Spiegel: „Streitgegenstand des Berufungsverfahrens ist wie beim Verwaltungsgericht die Baugenehmigung mit der Erlaubnis zur Durchführung von 15 Sonderveranstaltungen.“ Zuständig für das Verfahren sei der für baurechtliche Verfahren im Landkreis Miesbach zuständige 2. Senat des BayVGH.

Verhandlung Saurüsselalm: Es wird auch um die Teilbaugenehmigung für den Keller gehen

In der Chronologie steht dann der Versuch für eine gütliche und außergerichtliche Einigung, herbeigeführt von Landrat Olaf von Löwis. Der Versuch scheitert, es folgt ein nicht-öffentlicher Erörterungstermin vor Gericht, der jedoch ebenso keine Einigung bringt. Nun also ein neuer Gerichtstermin: Am Donnerstag, 12. September, wird um 11 Uhr im Sitzungssaal 1 des BayVGH in München der Fall wieder verhandelt. Die Öffentlichkeit ist zugelassen. „Dabei wird es unter anderem auch um eine Teilbaugenehmigung für den Keller gehen, die dem Bauherrn bereits vor der eigentlichen Baugenehmigung erteilt wurde“, erklärt der Gerichtssprecher. Dieser Punkt sei im Rahmen der Anhörung neu aufgekommen und so noch nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens gewesen. Spannend, wie das Gericht diesen Aspekt einordnen wird.

Streit um Saurüsselalm: „Ein Ring von Eventgaststätten“

Lorenz Sanktjohanser, zweiter Vorsitzender des Vereins, will keinesfalls über den Ausgang des Verfahrens spekulieren, er ist aber zuversichtlich. Und es geht ums Ganze. So wird die Anwältin (Anja Schilling) auch damit argumentieren, dass das „höherpreisige“ Angebot auf der Saurüsselalm nichts mehr mit der privilegierten Grundversorgung von Wanderern zu tun habe, was Bestandteil der Baugenehmigung ist. Dass die Mitversorgung der Wanderer auch nur dann angeboten werde, wenn es gerade passend und vielmehr der Eventgastronomie mit erheblichem wirtschaftlichen Potenzial untergeordnet sei. Auch ist der Kläger der Ansicht, dass mit dem Bauern in der Au, der Söllbachklause und der Saurüsselalm ein Ring von Eventgaststätten entstanden sei, der mit der vorgeschobenen Versorgung von Wanderern nichts mehr zu tun habe.

Bis zur Verhandlung darf die Saurüsselalm also wieder einen Sommer lang bespielt werden. Dass erst am 12. September Klarheit geschaffen wird, begründet der Gerichtssprecher auch mit dem enormen Umfang der eingegangenen Schriftsätze. Der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT), die den Verein bei seiner Klage unterstützt, dauert alles viel zu lang. „Das bedeutet, dass der Wirt die Saurüsselalm ohne rechtskräftiges Urteil mit seinen zahlreichen privaten Festivitäten den ganzen Sommer lang weiter bespielen kann“, bedauert Vorsitzende Angela Brogsitter-Finck.

Neuer Termin für Verhandlung Saurüsselalm: Was danach folgen könnte

Und nach dem Urteil? „Es besteht für den Unterlegenen die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen“, so VGH-Sprecher Sprecher Spiegel. Zuständig für die Entscheidung wäre das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

gr

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