Streit um Erstaufnahmeeinrichtung: Hausham klagt gegen Baugenehmigung des Landratsamts
Die nächste Eskalationsstufe im Zwist um die geplante Erstaufnahmeeinrichtung im früheren Impfzentrum ist erreicht. Die Gemeinde Hausham hat Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht.
Hausham – Das Ping-Pong-Spiel um die geplante Erstaufnahmeeinrichtung im ehemaligen Haushamer Impfzentrum geht weiter. Den Aufschlag hatte das Landratsamt mit seinem Antrag gemacht, der Gemeinderat retournierte mit einem ablehnenden Beschluss. Wohlwissend, dass die Kreisbehörde das gemeindliche Einvernehmen ersetzen wird, was dann auch so geschah. Jetzt findet der Schlagabtausch seine Fortsetzung am grünen Tisch. Die Gemeinde Hausham hat Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht.
Für Landrat Olaf von Löwis (CSU) alles andere als ein üblicher Vorgang. „Das ist ein klares Zeichen, dass man eine solche Einrichtung nicht haben möchte“, sagt Löwis, der die Klage als „irritierend und bedauerlich“ bezeichnet. Sie widerspreche sämtlichen Solidaritätsbekundungen der Gemeinden, den Landkreis nach Kräften bei der Unterbringung von Geflüchteten zu unterstützen. Nicht zuletzt habe es hierfür auch wieder eine Initiative der Bürgermeisterdienstbesprechung gegeben. Das Haushamer Vorgehen werde hier durchaus Fragen aufwerfen, ist Löwis überzeugt.
Landratsamt hält trotz Klage an Ziel fest
Doch auch von der Klage werde sich das Landratsamt nicht von seinem Ziel abbringen lassen, die Turnhallen freizubekommen. Weil sich eine Erstaufnahmeeinrichtung nicht in der geplanten Sammelunterkunft in Warngau unterbringen lasse, würde ein Aus des Vorhabens im Impfzentrum bedeuten, dass die Miesbacher Berufsschulturnhalle weiter belegt wäre. „Das können wir auf Dauer nicht verantworten“, betont der Landrat. Zum Inhalt der Klageschrift könne er noch keine Aussage treffen, da diese zunächst noch von den Juristen des Landratsamtes im Detail geprüft werden müsse.
Wie Haushams Bürgermeister und Vize-Landrat Jens Zangenfeind (FWG) auf Nachfrage mitteilt, hat der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung entschieden, Klage gegen den Baugenehmigungsbescheid zu erheben. Eine von der Gemeinde daraufhin beauftragte Münchner Rechtsanwaltskanzlei habe zunächst Klage zur Wahrung der Klagefrist erhoben und Akteneinsicht beim Landratsamt beantragt. „Das ist die übliche Vorgehensweise“, sagt Zangenfeind. Erst danach könne man entscheiden, ob Erfolgsaussichten bestehen und wie die Klage ausführlich begründet wird. Auch eine Rücknahme wäre theoretisch möglich.
Gemeinde will erst Erfolgsaussichten von Klage prüfen lassen
Generell begründet Zangenfeind den jetzt eingeschlagenen Weg vor allem damit, dass das Landratsamt auch in persönlichen Gesprächen keine „inhaltlichen, verbindlichen Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung der Baugenehmigung“ gemacht habe. Man verstehe die Situation des Landratsamtes, aber auch die der Anwohner und Bevölkerung. Die Klage richte sich daher gegen den Freistaat Bayern und nicht gegen die Kreisbehörde, die dessen Belange vor Ort vertreten müsse.
Hausham werde weiterhin – wie seit Beginn der Flüchtlingskrise – eng mit dem Landratsamt zusammenarbeiten, um seine Aufgaben zu erfüllen und seinen Beitrag zur Solidarität zwischen den Gemeinden zu leisten, versichert Zangenfeind. „Wie alle Gemeinden müssen und wollen wir aber auch auf die Belange der Bevölkerung und der Gemeinde selbst achten.“ Der „offene und gute Kontakt“ zwischen den Kommunen und dem Landratsamt sei eben auch davon geprägt, „dass wir die Entscheidungen der jeweiligen Gemeinden respektieren“. So habe man in Hausham seit 2015 viele Wohnungen an Geflüchtete vermittelt und damit eine zentrale, große Einrichtung vermeiden können.
Genau daran führt in Sachen Erstaufnahme aber laut Löwis kein Weg vorbei. „Eine solche Einrichtung im Landkreis ist nicht verhinderbar.“ Bedeutet: Würde Hausham an seiner Klage festhalten und damit vor dem Verwaltungsgericht Erfolg haben, müsste sich das Landratsamt erneut auf die Suche machen. Ein großer Rückschritt im Bemühen, die Turnhallen freizubekommen, betont Löwis, der einmal mehr betont, dass bloße Solidaritätsbekundungen nicht ausreichen würden. Vor der Klage einknicken könne das Landratsamt ohnehin nicht, macht Löwis klar: „Das wäre das absolut falsche Zeichen.“
Meine news
sg