Einfamilienhäuser künftig nur noch mit Besucherstellplatz auf dem Grundstück
Was bereits beim Neubau von Mehrfamilienhäuser gilt, wird in Kürze auch für neue Einfamilienhäuser gelten: Sie sollen Stellplätze für ihre Besucher auf dem eigenen Grundstück vorhalten und beim Bauantrag nachweisen.
Irschenberg - Im Zuge dessen hat der Irschenberger Gemeinderat eine Passage in der Satzungsanlage konkretisiert und das Wort „zusätzlich“ ergänzt. Für Einfamilienhäuser gilt bislang die Vorgabe, zwei Stellplätze für die Hausbewohner vorzuhalten. Zusätzlich kommen nun zehn Prozent als Besucherstellfläche hinzu, wobei jeder Wert größer als Kommanull einen weiteren Stellplatz bedeutet. Bei zwei Stellplätzen ergibt der Wert 2,2 somit einen dritten. Auf bestehende Gebäude hat diese Regelung keine Auswirkung.
„In der Praxis ist es immer zu wenig Platz“, sagte Bürgermeister Klaus Meixner (CSU). Was Kämmerer Josef Teucher bestätigt: „Die Gemeinde will niemanden gängeln. Aber wir müssen gewährleisten, dass Platz bleibt für Müllfahrzeuge, Winterdienst und Rettungswagen.“ Die Regelung tritt in Kürze in Kraft.
ddy